Alcon, Inc. / Übernahmeangebot
06.11.2007
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Alcon erhält sämtliche regulatorischen Genehmigungen für die Übernahme der
WaveLight AG
HÜNENBERG, Schweiz, 6. November 2007 - Alcon gab heute bekannt, dass das
Unternehmen nun sämtliche erforderlichen regulatorischen Genehmigungen für
sein Übernahmeangebot bezüglich der WaveLight AG erhalten hat. Nachdem nun
sämtliche Vollzugsbedingungen erfüllt sind, hat Alcon mit der Abwicklung
des Übernahmeangebots begonnen und die Deutsche Bank AG als zentrale
Abwicklungsstelle angewiesen, die Zahlung des Angebotspreises für die zum
Verkauf eingereichten Aktien durchzuführen. Nach Abwicklung des
Übernahmeangebots wird Alcon 77,4 Prozent aller ausstehenden
WaveLight-Aktien halten.
Aktionäre, die im Rahmen des Übernahmeangebots ihre Aktien zum Verkauf
eingereicht haben, werden in Übereinstimmung mit den Bedingungen des
Angebots automatisch eine Zahlung für ihre eingereichten Aktien erhalten.
Der Vollzug des Angebots wird voraussichtlich am 9. November 2007 erfolgen.
Sämtliche Anfragen bezüglich Abwicklung und Bezahlung sollten direkt an die
zuständigen Depotbanken gerichtet werden.
Über Alcon (NYSE: ACL)
Alcon, Inc. ist ein weltweit führendes Unternehmen auf dem Gebiet der
Augenheilkunde (Eye Care) mit einem Umsatz in Höhe von circa 4,9 Milliarden
USD im Jahr 2006. Alcon ist seit sechzig Jahren auf dem Gebiet der
Ophthalmologie tätig und forscht, entwickelt, produziert und vermarktet
Pharmazeutika, Chirurgische Ausrüstungsgegenstände und Geräte,
Pflegelösungen für Kontaktlinsen und andere Produkte für die Augenpflege
zur Behandlung von Augenerkrankungen, Augenfehlfunktionen und anderen
Zuständen des Auges. Mehrheitsgesellschafterin der Alcon, Inc. ist die
Nestlé S.A., der weltgrößte Nahrungsmittelkonzern.
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Wichtige Informationen: Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum
Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von
Aktien der WaveLight AG dar.
Vorsicht mit in die Zukunft gerichteten Aussagen: Diese Bekanntmachung kann
bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen im Sinne des U.S. Private
Securities Litigation Reform Act of 1995 enthalten. Jede in die Zukunft
gerichtete Aussage spiegelt die Ansichten der Unternehmensleitung der
Alcon, Inc. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung wider. Diese Aussagen
beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und basieren auf Annahmen, die
verschiedenen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Angesichts dieser
Unsicherheiten kann auf den Eintritt der in die Zukunft gerichteten
Aussagen nicht vertraut werden. Die Alcon, Inc. übernimmt keinerlei
Verpflichtung, solche zukunftgerichteten Aussagen öffentlich zu
aktualisieren oder fortlaufend zu überprüfen, soweit die Alcon, Inc. nach
U.S. kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen und nach den von der United
States Securities and Exchange Commission aufgestellten Vorschriften und
Regeln hierzu nicht verpflichtet ist.
06.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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