Arrivo AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
04.12.2007
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die PONAXIS AG, Hamburg, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG
folgende Mitteilung gemacht:
'Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (freiwillig) mit, dass
sich aufgrund einer konzerninternen Umstrukturierung die unmittelbare
Beteiligung der PONAXIS AG, Hamburg, Deutschland, an der Arrivo AG am 21.
November 2007 in eine mittelbare Beteiligung geändert hat. Der
Stimmrechtsanteil der PONAXIS AG an der Arrivo AG, ISIN DE000A053M03, WKN
A053M0, lag damit zunächst weiterhin über der Schwelle von 50 Prozent der
Stimmrechte und betrug 54,08 % (das entspricht 4.326.756 Stimmrechten).
Dabei werden uns nunmehr sämtliche Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
WpHG zugerechnet.
Ferner teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der
Stimmrechtsanteil der PONAXIS AG an der Arrivo AG am 22. November 2007 die
Schwelle von 50 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr
34,08 % (das entspricht 2.726.756 Stimmrechten) beträgt. Dabei werden uns
sämtliche Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über die HPA
Hanseatic Participation AG zugerechnet.'
04.12.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: Arrivo AG
Valentinskamp 88
20355 Hamburg
Deutschland
Internet: http://www.arrivo-services.de/
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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