RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG / Squeeze-Out
06.11.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Die Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter, hat dem Vorstand der RSE
Grundbesitz und Beteiligungs-AG, Frankfurt am Main, heute mitgeteilt, dass
sie beabsichtigt, die im Rahmen des Verfahrens zum Ausschluss von
Minderheitsaktionären gem. §§ 327a ff. AktG zu gewährende Barabfindung auf
6,25 EUR je Aktie der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG festzulegen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Salzgitter
Mannesmann GmbH und die Salzgitter AG, Salzgitter, mit Bescheid vom 26.
September 2007 gemäß § 37 WpÜG von den Verpflichtungen des § 35 WpÜG im
Hinblick auf ihren Erwerb der Kontrolle an der RSE Grundbesitz und
Beteiligungs-AG befreit. Diese Befreiung hat die Bundesanstalt u.a. mit der
Auflage versehen, den Minderheitsaktionären der RSE Grundbesitz und
Beteiligungs-AG im Rahmen des aktienrechtlichen Ausschlussverfahrens nach
§§ 327a ff. AktG eine Gegenleistung von mindestens 11,66 EUR je Aktie zu
zahlen.
Gegen diese Auflage sowie weitere Nebenbestimmungen des Bescheids vom 26.
September 2007 haben die Salzgitter Mannesmann GmbH und die Salzgitter AG
am 26. Oktober 2007 Widerspruch eingelegt. Die Salzgitter Mannesmann GmbH
und die Salzgitter AG machen dabei u. a. geltend, dass sie von den
Verpflichtungen des § 35 WpÜG schon deshalb zu befreien sind, weil sie die
Kontrolle an der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG im Zusammenhang mit
der Sanierung der Gesellschaft erworben haben. Sollte die Befreiung (auch)
aus diesem Grund erteilt werden, würde die o. g. Auflage voraussichtlich
wegfallen.
Sollte nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens und gegebenenfalls nach
Erschöpfung des Rechtswegs die Befreiung gemäß § 37 WpÜG weiterhin mit der
Auflage verbunden sein, den Minderheitsaktionären im aktienrechtlichen
Ausschlussverfahren eine Gegenleistung von mehr als 6,25 EUR je Aktie zu
gewähren, so beabsichtigt die Salzgitter Mannesmann GmbH, den
Minderheitsaktionären der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG eine
Zuzahlung in Höhe des Betrags zu zahlen, um den der in dieser Auflage
rechtskräftig festgesetzte Betrag die festgelegte Barabfindung von 6,25 EUR
übersteigt.
Frankfurt am Main, den 6. November 2007
Der Vorstand
06.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG
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