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DGAP-Adhoc: RSE Grundbesitz- und Beteiligungs-AG: Barabfindung im Rahmen des Verfahrens zum Ausschluss von Minderheitsaktionären

Publikacja: 06.11.2007 17:02

RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG / Squeeze-Out

06.11.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter, hat dem Vorstand der RSE

Grundbesitz und Beteiligungs-AG, Frankfurt am Main, heute mitgeteilt, dass

sie beabsichtigt, die im Rahmen des Verfahrens zum Ausschluss von

Minderheitsaktionären gem. §§ 327a ff. AktG zu gewährende Barabfindung auf

6,25 EUR je Aktie der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG festzulegen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Salzgitter

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Mannesmann GmbH und die Salzgitter AG, Salzgitter, mit Bescheid vom 26.

September 2007 gemäß § 37 WpÜG von den Verpflichtungen des § 35 WpÜG im

Hinblick auf ihren Erwerb der Kontrolle an der RSE Grundbesitz und

Beteiligungs-AG befreit. Diese Befreiung hat die Bundesanstalt u.a. mit der

Auflage versehen, den Minderheitsaktionären der RSE Grundbesitz und

Beteiligungs-AG im Rahmen des aktienrechtlichen Ausschlussverfahrens nach

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§§ 327a ff. AktG eine Gegenleistung von mindestens 11,66 EUR je Aktie zu

zahlen.

Gegen diese Auflage sowie weitere Nebenbestimmungen des Bescheids vom 26.

September 2007 haben die Salzgitter Mannesmann GmbH und die Salzgitter AG

am 26. Oktober 2007 Widerspruch eingelegt. Die Salzgitter Mannesmann GmbH

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und die Salzgitter AG machen dabei u. a. geltend, dass sie von den

Verpflichtungen des § 35 WpÜG schon deshalb zu befreien sind, weil sie die

Kontrolle an der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG im Zusammenhang mit

der Sanierung der Gesellschaft erworben haben. Sollte die Befreiung (auch)

aus diesem Grund erteilt werden, würde die o. g. Auflage voraussichtlich

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wegfallen.

Sollte nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens und gegebenenfalls nach

Erschöpfung des Rechtswegs die Befreiung gemäß § 37 WpÜG weiterhin mit der

Auflage verbunden sein, den Minderheitsaktionären im aktienrechtlichen

Ausschlussverfahren eine Gegenleistung von mehr als 6,25 EUR je Aktie zu

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gewähren, so beabsichtigt die Salzgitter Mannesmann GmbH, den

Minderheitsaktionären der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG eine

Zuzahlung in Höhe des Betrags zu zahlen, um den der in dieser Auflage

rechtskräftig festgesetzte Betrag die festgelegte Barabfindung von 6,25 EUR

übersteigt.

Frankfurt am Main, den 6. November 2007

Der Vorstand

06.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

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Sprache: Deutsch

Emittent: RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG

Opernplatz 2

60313 Frankfurt am Main

Deutschland

Telefon: +49 (0)69 900 26 0

Fax: +49 (0)69 900 26 110

E-mail: [email protected]

Internet: www.rse-ag.de

ISIN: DE0008292079

WKN: 829207

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),

Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart, München

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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