euromicron AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
11.12.2007
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Nach § 21 Abs. 1 WpHG sind uns folgende Mitteilungen zugegangen:
1.
Die euromicron AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat am 11. Dezember 2007
eine Stimmrechtsmitteilung der BayernLB, München, Deutschland, mit
folgendem Inhalt erhalten:
Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass
unser Stimmrechtsanteil an der euromicron AG am 07.12.2007 die Schwellen
von 3 und 5% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,12% (5.695 Stimmrechte)
beträgt. Davon sind uns 0,12% (5.695 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
2.
Die euromicron AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat am 11. Dezember 2007
eine Stimmrechtsmitteilung der HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG,
Klagenfurt, Österreich, mit folgendem Inhalt erhalten:
Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass
unser Stimmrechtsanteil an der euromicron AG am 07.12.2007 die Schwellen
von 3 und 5% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,12% (5.695 Stimmrechte)
beträgt. Davon sind uns 0,12% (5.695 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
3.
Die euromicron AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat am 11. Dezember 2007
eine Stimmrechtsmitteilung der HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG, Klagenfurt,
Österreich, mit folgendem Inhalt erhalten:
Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 WpHG mit, dass
unser Stimmrechtsanteil an der euromicron AG am 07.12.2007 die Schwellen
von 3 und 5% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,12% (5.695 Stimmrechte)
beträgt.
11.12.2007