Drägerwerk AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG
14.12.2007
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Drägerwerk AG & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung
Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
Mit Eintragung des Formwechsels der Drägerwerk AG in die Rechtsform der
Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma Drägerwerk AG & Co. KGaA
in das Handelsregister am 14. Dezember 2007 sind die Stamm- und
Vorzugsaktien der Gesellschaft zu auf den Inhaber lautenden nennwertlosen
Kommanditstammaktien bzw. Kommanditvorzugsaktien geworden.
Die Beteiligungsrechte der Kommanditaktionäre bestimmen sich seitdem nach
den für die Kommanditgesellschaft auf Aktien geltenden Vorschriften.
Hieraus ergeben sich rechtsformbedingte Änderungen der mit den
Kommanditaktien insgesamt verbundenen Verwaltungsrechte, die im Einzelnen
im Umwandlungsbericht des Vorstands der Drägerwerk AG dargestellt sind. Die
Bedingungen der börsennotierten Genussscheine der Gesellschaft bleiben von
dem Formwechsel unberührt. Die Zugehörigkeit der Gesellschaft zum
Aktienindex TecDax wird durch den Formwechsel nicht beeinträchtigt.
Lübeck, 14. Dezember 2007
Drägerwerk AG & Co. KGaA
14.12.2007