Drägerwerk AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG

14.12.2007

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

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Drägerwerk AG & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel

der europaweiten Verbreitung

Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG

Mit Eintragung des Formwechsels der Drägerwerk AG in die Rechtsform der

Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma Drägerwerk AG & Co. KGaA

in das Handelsregister am 14. Dezember 2007 sind die Stamm- und

Vorzugsaktien der Gesellschaft zu auf den Inhaber lautenden nennwertlosen

Kommanditstammaktien bzw. Kommanditvorzugsaktien geworden.

Die Beteiligungsrechte der Kommanditaktionäre bestimmen sich seitdem nach

den für die Kommanditgesellschaft auf Aktien geltenden Vorschriften.

Hieraus ergeben sich rechtsformbedingte Änderungen der mit den

Kommanditaktien insgesamt verbundenen Verwaltungsrechte, die im Einzelnen

im Umwandlungsbericht des Vorstands der Drägerwerk AG dargestellt sind. Die

Bedingungen der börsennotierten Genussscheine der Gesellschaft bleiben von

dem Formwechsel unberührt. Die Zugehörigkeit der Gesellschaft zum

Aktienindex TecDax wird durch den Formwechsel nicht beeinträchtigt.

Lübeck, 14. Dezember 2007

Drägerwerk AG & Co. KGaA

14.12.2007