BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
18.12.2007
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hiermit teilt die Petercam S.A. gemäß §21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien
Aktiengesellschaft am 12. Dezember 2007 die Schwellen von 15%, 10%, 5% und
3% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00% (dies entspricht 0 (keinen)
Stimmrechten aus 0 (keinen) Stückaktien von insgesamt 5.200.000
Stückaktien) beträgt.
Zur Klarstellung teilen wir mit, dass der Stimmrechtsanteil der Petercam
S.A. bis zum 12. Dezember 2007 lediglich aus unmittelbar von der Petercam
Bank N.V., Amsterdam, Niederlande, gehörenden Stimmrechten bestand, die der
Petercam S.A. gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Brüssel, den 13. Dezember 2007
18.12.2007