BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

18.12.2007

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Hiermit teilt die Petercam S.A. gemäß §21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr

Stimmrechtsanteil an der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien

Aktiengesellschaft am 12. Dezember 2007 die Schwellen von 15%, 10%, 5% und

3% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00% (dies entspricht 0 (keinen)

Stimmrechten aus 0 (keinen) Stückaktien von insgesamt 5.200.000

Stückaktien) beträgt.

Zur Klarstellung teilen wir mit, dass der Stimmrechtsanteil der Petercam

S.A. bis zum 12. Dezember 2007 lediglich aus unmittelbar von der Petercam

Bank N.V., Amsterdam, Niederlande, gehörenden Stimmrechten bestand, die der

Petercam S.A. gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.

Brüssel, den 13. Dezember 2007

18.12.2007