Kampa AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
13.04.2007
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Uns wurde folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 WpHG am 12. April 2007
mitgeteilt:
Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass die Deutsche Bank
AG, Frankfurt, Deutschland, am 03. April 2007 die Schwellen von 5% und 3%
der Stimmrechte an der KAMPA AG, Uphauser Weg 78, 32429 Minden,
Deutschland, unterschritten hat und nunmehr einen Anteil von 0,00 % hält.
Die Deutsche Bank AG übernahm die vorgenannten Stammaktien aufgrund der am
28. März 2007 ins Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung mit der
Maßgabe, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist endete am
03. April 2007.
Minden, 13.04.2007
KAMPA AG
Der Vorstand
DGAP 13.04.2007
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