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DGAP-Adhoc: Solon AG für Solartechnik begibt Wandelschuldverschreibung

Publikacja: 16.11.2007 06:51

SOLON AG für Solartechnik / Sonstiges

16.11.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Bezugsfrist vom 20. November 2007 bis zum 3. Dezember 2007

Berlin, 16. November 2007 - Der Vorstand der SOLON AG für Solartechnik hat

heute aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. August 2007

mit der heutigen Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, eine

Wandelschuldverschreibung mit Bezugsrecht und Fälligkeit im Jahr 2012 zu

begeben.

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Insgesamt werden von der SOLON AG für Solartechnik

Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 200 Millionen

und im Nennbetrag von EUR 1.000 je Wandelschuldverschreibung mit

Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien der SOLON AG für

Solartechnik ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am

Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und voller Gewinnanteilberechtigung für

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das Geschäftsjahr ihrer Ausgabe zum Bezug angeboten.

Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich den Aktionären der

SOLON AG für Solartechnik zum Bezug angeboten. Das Bezugsverhältnis beträgt

61:1. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht

für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben,

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aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. August 2007

ausgeschlossen. Ein Handel der Bezugsrechte der Aktionäre findet nicht

statt. Das Bezugsangebot wird am 19. November 2007 im elektronischen

Bundesanzeiger und am 20. November 2007 in der Börsen-Zeitung

veröffentlicht.

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Die HSBC Bank plc fungiert im Rahmen dieser Transaktion als Sole Bookrunner

und hat sich verpflichtet, die nicht bezogenen Wandelschuldverschreibungen

qualifizierten Anlegern anzubieten.

Die endgültigen Ausstattungsmerkmale werden vom Vorstand mit Zustimmung des

Aufsichtsrates voraussichtlich am 30. November 2007 festgelegt.

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Die SOLON AG für Solartechnik beabsichtigt, den Netto-Emissionserlös zur

Stärkung ihrer Wachstumsstrategie und für mögliche strategische

Investitionen einzusetzen.

Diese Mitteilung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt

weder ein öffentliches Angebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines

Angebots zum Kauf der in dieser Mitteilung erwähnten

Wandelschuldverschreibung oder anderer Wertpapiere der SOLON AG für

Solartechnik dar.

Die Wandelschuldverschreibungen und die entsprechenden Bezugsrechte sind

und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act von

1933 (der 'Securities Act') noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von

Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden

demzufolge dort weder angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt

dorthin geliefert, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von

Registrierungserfordernissen des Securities Act.

SOLON AG

Therese Raatz

Investor Relations

Telefon: 030/818 79-8034

Telefax: 030/818 79-110

E-Mail: [email protected]

16.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

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Sprache: Deutsch

Emittent: SOLON AG für Solartechnik

Ederstraße 16

12059 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 (0)30 81 87 9-100

Fax: +49 (0)30 81 87 9-110

E-mail: [email protected]

Internet: www.solonag.com

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