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DGAP-PVR: Biotest AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Publikacja: 28.11.2007 15:40

Biotest AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

28.11.2007

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Frau Dr. Cathrin Schleussner, Deutschland, hat am 26.11.2007 der Biotest

AG, 63303 Dreieich, Deutschland, folgende Mitteilung gemacht:

'Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 2 WpHG

Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ich am 28.

September 2007 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte an der Biotest AG,

Landsteinerstr. 5, 63303 Dreieich, kurzfristig unterschritten habe. Die

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Höhe meines Stimmrechtsanteils betrug zu diesem Tag 45,48 % (2.999.508

Stimmrechte). Dieser Anteil enthielt einen Stimmrechtsanteil von 24,27 %

(1.600.484 Stimmrechte) aus von mir selbst gehaltenen Aktien sowie einen

Stimmrechtsanteil von 21,21 % (1.399.024 Stimmrechte), der mir nach § 22

Abs. 2 S. 1 WpHG zugerechnet wurde. Bei den mir nach § 22 Abs. 2 S. 1 WpHG

zugerechneten Stimmrechten handelte es sich um die Stimmrechtsanteile

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folgender Aktionäre: Renate Schleussner, Dr. Dr. med. h.c. Hans Schleussner

und Dr. Martin Schleussner (wobei der Stimmrechtsanteil von Dr. Dr. med.

h.c. Hans Schleussner und Dr. Martin Schleussner an der Biotest AG jeweils

mehr als 3 % betrug).

Ferner teile ich Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ich am 4. Oktober

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2007 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte an der Biotest AG,

Landsteinerstr. 5, 63303 Dreieich, wieder überschritten habe. Die Höhe

meines Stimmrechtsanteils beträgt nunmehr wieder 50,03 % (3.299.508

Stimmrechte). Dieser Anteil enthält einen Stimmrechtsanteil von 26,69 %

(1.760.530 Stimmrechte) aus von mir selbst gehaltenen Aktien sowie einen

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Stimmrechtsanteil von 23,33 % (1.538.978 Stimmrechte), der mir nach § 22

Abs. 2 S. 1 WpHG zugerechnet wird. Bei den mir nach § 22 Abs. 2 S. 1 WpHG

zugerechneten Stimmrechten handelt es sich um die Stimmrechtsanteile

folgender Aktionäre: Renate Schleussner, Dr. Dr. med. h.c. Hans Schleussner

und Dr. Martin Schleussner (wobei der Stimmrechtsanteil von Dr. Dr. med.

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h.c. Hans Schleussner und Dr. Martin Schleussner an der Biotest AG jeweils

mehr als 3 % beträgt).

Den Stimmrechtsmitteilungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Mit Wirkung zum 28. September 2007 wurde ein Stimmrechtsanteil von 9,1 %

(599.567 Stimm-rechte) im Rahmen der Abwicklung der Kapitalerhöhung ohne

Bezugsrecht der Biotest AG für einen befristeten Zeitraum von 7 Tagen von

der equinet AG, 60487 Frankfurt am Main, als begleitender Konsortialbank

übernommen. Aufgrund eines entsprechenden Lieferanspruchs hat die equinet

AG 160.046 der von ihr übernommenen Stammaktien (160.046 Stimmrechte und

damit 2,43 % der Stimmrechte) auf mich und insgesamt 139.954 Stammaktien

(139.954 Stimmrechte und damit 2,12 % der Stimmrechte) auf die o.g.

Aktionäre, deren Stimmrechte mir nach § § 22 Abs. 2 S. 1 WpHG zugerechnet

werden, übertragen.'

28.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

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Sprache: Deutsch

Emittent: Biotest AG

Landsteinerstr. 5

63303 Dreieich

Deutschland

Internet: www.biotest.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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