KUKA Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
19.12.2007
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Korrekturveröffentlichung vom 12. November 2007
Die Artemis Investment Management Limited, London, Großbritannien, hat uns
mit Schreiben vom 31. Oktober 2007 - welches bei uns am 18. Dezember 2007
eingegangen ist - gemäß § 21 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil des Artemis European Growth Fund an der KUKA AG hat
am 26. Oktober 2007 die Schwelle von 3% überschritten und 4,14% betragen
(1.100.000 Anteile).
Ferner hat der Stimmrechtsanteil der Artemis Investment Management Limited
an der KUKA AG am 26. Oktober 2007 die Schwelle von 3% überschritten und
4,14% betragen (1.100.000 Anteile). Diese Stimmrechte werden unmittelbar
von dem Artemis European Groth Fund gehalten und in vollem Umfang der
Artemis Investment Management Limited gemäß § 22 (1) 1 Nr. 6 WpHG
zugerechnet.
19.12.2007