SOLON AG für Solartechnik / Aufnahme von Anleihen und Übernahmen von Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG
19.12.2007
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Die SOLON AG für Solartechnik hat eine Wandelanleihe (ISIN: DE000A0S9JG3)
im Gesamtnennbetrag von EUR 2.000.000,00 ausgegeben. Die Laufzeit beträgt
fünf Jahre. Die Anleihe wurde zu 100 % des Nennwerts begeben. Die
Verzinsung beträgt 1,375 % p. a. Der Wandlungspreis beträgt EUR 94,65.
Berlin, im Dezember 2007
Der Vorstand
19.12.2007