DGAP-Adhoc: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

Publikacja: 25.10.2007 16:05

Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Sonstiges/Absichtserklärung

25.10.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Delmenhorst, den 25. Oktober 2007

Anfechtungsklagen gegen die Beschlussfassungen auf der ordentlichen

Hauptversammlung vom 30. August 2007

Auf der Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Holding AG (-DIH AG-) vom

30. August 2007 ist nach mehrstündiger Diskussion von verschiedenen

Aktionären gegen diverse Beschlussfassungen Widerspruch zu Protokoll

gegeben worden. Im Zentrum der Fragen und Antworten stand die gemischte

Sach- und Barkapitalerhöhung. Einzelheiten können unter

www.dih-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.

Zwischenzeitlich wurden mehrere Anfechtungsklagen erhoben, die der Vorstand

gemäß § 246 Abs. 4 AktG bekannt gemacht hat. Weitere Klagen sollen

vorliegen, sind aber wegen fehlender Gerichtskosteneinzahlungen bislang

nicht zugestellt worden.

Mit den bislang zugestellten Klagen werden die Beschlüsse zu den

Ergebnisabführungsverträgen und der Bar- und Sachkapitalerhöhung

angefochten.

Mit den Ergebnisabführungsverträgen zur DIH AG beabsichtigt der Vorstand,

Gewinne aus Beteiligungen mit dem Verlustvortrag in der DIH AG zu

verrechnen und damit die Steuerlast zu reduzieren.

Die beschlossene Bar- und Sachkapitalerhöhung ist unter besonderer

Interessenwahrung für den nicht an der Sachkapitalerhöhung beteiligten

Aktionärskreis ausgestaltet worden. Um eine Verwässerung zu vermeiden, soll

jeder Aktionär die Gelegenheit erhalten, an der Kapitalerhöhung durch

Barmittel in einer gegenüber dem einzubringenden Sachkapital leicht

verbesserten Relation von 1:2 teilzunehmen. Einen zusätzlichen Anreiz gibt

der Bezugspreis von EUR 1,00/Aktie. Durch eine nur zum Teil zugelassene

Beteiligung des bisherigen Großaktionärs Kurt Zech erhöht sich die

Aktienquote des Streubesitzes um rund 25% gegenüber dem bisherigen Anteil

am Unternehmen.

Gegenstand der Sacheinlage ist ein 50%iger Geschäftsanteil der PHOENIX

Holding GmbH. Der Wert des Geschäftsanteils ist durch einen vom Vorstand

bestellten Sachverständigen mit EUR 28,3 Mio. bewertet worden. Vorstand und

Aufsichtsrat haben vorgeschlagen, die Einbringung zu EUR 28 Mio.

vorzunehmen. Außerdem ist mit der Deutsche Schutzvereinigung für

Wertpapierbesitz eine Schiedsgerichtsvereinbarung zugunsten des gesamten

Aktionärskreises getroffen worden, um die Korrektheit des Wertansatzes

überprüfen lassen zu können. Soweit der Schiedsrichter zu einem

abweichenden Ergebnis kommt, hat die Zechbau Holding GmbH als

Sacheinbringer den entsprechenden Differenzbetrag in bar einzuzahlen. Ein

Nachteil für den Aktionär ist demnach nicht zu erkennen; für die DIH AG

bedeutet die Einbringung der PHOENIX Holding GmbH, die mit

außerordentlichem Erfolg in Tochtergesellschaften gewerbliche Immobilien

konzipiert und vermarktet, die Wahrnehmung großer Chancen auf dem

gewerblichen Immobilienmarkt.

Die DIH AG wird alles unternehmen, die Beschlussfassungen, die Aktionären

und Gesellschaft gleichsam nutzen, umzusetzen, um das Ziel eines umfassend

aufgestellten Immobilienunternehmens so schnell wie möglich zu erreichen,

und sich somit gegen die Klagen nachhaltig zur Wehr setzen.

Kontakt: Werner Uhde

Tel.: 04221 / 91 25 0

Fax: 04221 / 91 25 35

Deutsche Immobilien Holding AG

Lahusenstr. 25

27749 Delmenhorst

Wertpapier-Kene

Internet: www.dih-ag.de

ISIN: DE0007473043

WKN: 747304

Börsen: Amtlicher Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),

Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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