Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Sonstiges/Absichtserklärung
25.10.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Delmenhorst, den 25. Oktober 2007
Anfechtungsklagen gegen die Beschlussfassungen auf der ordentlichen
Hauptversammlung vom 30. August 2007
Auf der Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Holding AG (-DIH AG-) vom
30. August 2007 ist nach mehrstündiger Diskussion von verschiedenen
Aktionären gegen diverse Beschlussfassungen Widerspruch zu Protokoll
gegeben worden. Im Zentrum der Fragen und Antworten stand die gemischte
Sach- und Barkapitalerhöhung. Einzelheiten können unter
www.dih-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.
Zwischenzeitlich wurden mehrere Anfechtungsklagen erhoben, die der Vorstand
gemäß § 246 Abs. 4 AktG bekannt gemacht hat. Weitere Klagen sollen
vorliegen, sind aber wegen fehlender Gerichtskosteneinzahlungen bislang
nicht zugestellt worden.
Mit den bislang zugestellten Klagen werden die Beschlüsse zu den
Ergebnisabführungsverträgen und der Bar- und Sachkapitalerhöhung
angefochten.
Mit den Ergebnisabführungsverträgen zur DIH AG beabsichtigt der Vorstand,
Gewinne aus Beteiligungen mit dem Verlustvortrag in der DIH AG zu
verrechnen und damit die Steuerlast zu reduzieren.
Die beschlossene Bar- und Sachkapitalerhöhung ist unter besonderer
Interessenwahrung für den nicht an der Sachkapitalerhöhung beteiligten
Aktionärskreis ausgestaltet worden. Um eine Verwässerung zu vermeiden, soll
jeder Aktionär die Gelegenheit erhalten, an der Kapitalerhöhung durch
Barmittel in einer gegenüber dem einzubringenden Sachkapital leicht
verbesserten Relation von 1:2 teilzunehmen. Einen zusätzlichen Anreiz gibt
der Bezugspreis von EUR 1,00/Aktie. Durch eine nur zum Teil zugelassene
Beteiligung des bisherigen Großaktionärs Kurt Zech erhöht sich die
Aktienquote des Streubesitzes um rund 25% gegenüber dem bisherigen Anteil
am Unternehmen.
Gegenstand der Sacheinlage ist ein 50%iger Geschäftsanteil der PHOENIX
Holding GmbH. Der Wert des Geschäftsanteils ist durch einen vom Vorstand
bestellten Sachverständigen mit EUR 28,3 Mio. bewertet worden. Vorstand und
Aufsichtsrat haben vorgeschlagen, die Einbringung zu EUR 28 Mio.
vorzunehmen. Außerdem ist mit der Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz eine Schiedsgerichtsvereinbarung zugunsten des gesamten
Aktionärskreises getroffen worden, um die Korrektheit des Wertansatzes
überprüfen lassen zu können. Soweit der Schiedsrichter zu einem
abweichenden Ergebnis kommt, hat die Zechbau Holding GmbH als
Sacheinbringer den entsprechenden Differenzbetrag in bar einzuzahlen. Ein
Nachteil für den Aktionär ist demnach nicht zu erkennen; für die DIH AG
bedeutet die Einbringung der PHOENIX Holding GmbH, die mit
außerordentlichem Erfolg in Tochtergesellschaften gewerbliche Immobilien
konzipiert und vermarktet, die Wahrnehmung großer Chancen auf dem
gewerblichen Immobilienmarkt.
Die DIH AG wird alles unternehmen, die Beschlussfassungen, die Aktionären
und Gesellschaft gleichsam nutzen, umzusetzen, um das Ziel eines umfassend
aufgestellten Immobilienunternehmens so schnell wie möglich zu erreichen,
und sich somit gegen die Klagen nachhaltig zur Wehr setzen.
Kontakt: Werner Uhde
Tel.: 04221 / 91 25 0
Fax: 04221 / 91 25 35
Deutsche Immobilien Holding AG
Lahusenstr. 25
27749 Delmenhorst
Wertpapier-Kene
Internet: www.dih-ag.de
ISIN: DE0007473043
WKN: 747304
Börsen: Amtlicher Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
--------------------------------------------------------------------------