Aktienquote des Streubesitzes um rund 25% gegenüber dem bisherigen Anteil
am Unternehmen.
Gegenstand der Sacheinlage ist ein 50%iger Geschäftsanteil der PHOENIX
Holding GmbH. Der Wert des Geschäftsanteils ist durch einen vom Vorstand
bestellten Sachverständigen mit EUR 28,3 Mio. bewertet worden. Vorstand und
Aufsichtsrat haben vorgeschlagen, die Einbringung zu EUR 28 Mio.
vorzunehmen. Außerdem ist mit der Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz eine Schiedsgerichtsvereinbarung zugunsten des gesamten
Aktionärskreises getroffen worden, um die Korrektheit des Wertansatzes
überprüfen lassen zu können. Soweit der Schiedsrichter zu einem
abweichenden Ergebnis kommt, hat die Zechbau Holding GmbH als
Sacheinbringer den entsprechenden Differenzbetrag in bar einzuzahlen. Ein
Nachteil für den Aktionär ist demnach nicht zu erkennen; für die DIH AG
bedeutet die Einbringung der PHOENIX Holding GmbH, die mit
außerordentlichem Erfolg in Tochtergesellschaften gewerbliche Immobilien
konzipiert und vermarktet, die Wahrnehmung großer Chancen auf dem
gewerblichen Immobilienmarkt.
Die DIH AG wird alles unternehmen, die Beschlussfassungen, die Aktionären
und Gesellschaft gleichsam nutzen, umzusetzen, um das Ziel eines umfassend
aufgestellten Immobilienunternehmens so schnell wie möglich zu erreichen,
und sich somit gegen die Klagen nachhaltig zur Wehr setzen.
Kontakt: Werner Uhde
Tel.: 04221 / 91 25 0
Fax: 04221 / 91 25 35
Deutsche Immobilien Holding AG
Lahusenstr. 25
27749 Delmenhorst
Wertpapier-Kene
Internet: www.dih-ag.de
ISIN: DE0007473043
WKN: 747304
Börsen: Amtlicher Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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