Wacker Construction Equipment AG / Firmenzusammenschluss
31.10.2007
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Zusammenschluss der Wacker Construction Equipment AG mit der Neuson Kramer
Baumaschinen AG ist nunmehr vollständig vollzogen
(München, 31. Oktober 2007) Die Einbringung der restlichen Aktien der
Neuson Kramer Baumaschinen AG ist heute dinglich wirksam erfolgt.
Die Einbringung der bisher noch ausstehenden 2.223.100 Aktien der Neuson
Kramer Baumaschinen AG (19,92 % von deren Grundkapital) gegen Abtretung von
weiteren 2.243.188 eigenen Aktien der Wacker Construction Equipment AG und
gegen die Ausgabe von 2.437.088 neuer Aktien aus einer weiteren
Sachkapitalerhöhung ist am 31. Oktober 2007 dinglich wirksam erfolgt. Damit
hält die Wacker Construction Equipment AG 100 % des Grundkapitals der
Neuson Kramer Baumaschinen AG. Das Grundkapital der Wacker Construction
Equipment AG wurde durch diese Sachkapitalerhöhung, wie bereits im
Wertpapierprospekt angekündigt, auf insgesamt 70.140.000 Euro erhöht. Der
Zusammenschluss ist nunmehr vollständig vollzogen.
Rund 90 Prozent der im Rahmen des Zusammenschlusses insgesamt ausgegebenen
und übertragenen Aktien wurden bereits in den bestehenden Stimmrechtspool
der Aktionäre der Familie Wacker und der ehemaligen Hauptaktionäre der
Neuson Kramer Baumaschinen AG eingebracht. In der Poolvereinbarung wurden
zudem Vorkaufsrechte vereinbart.
Zusatzinformationen zur Aktie der Wacker Construction Equipment AG:
ISIN: DE000WACK012
WKN: WACK01
Zulassung: Amtlicher Markt / Prime Standard; Frankfurter Wertpapierbörse
Firmensitz: Deutschland
Ansprechpartner:
Wacker Construction Equipment AG
Imre Szerdahelyi
Leiter Unternehmenskommunikation
Preußenstr. 41
80809 München
Tel. + 49 - (0)89 - 354 02 - 251
E-Mail: ir@eu.wackergroup.com
Internet: www.wackergroup.com
Disclaimer:
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar.
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(die 'Aktien') dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der
Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils
gültigen Fassung befreit. Es ist nicht beabsichtigt, Aktien vollständig
oder teilweise in den Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein
öffentliches Aktienangebot in den Vereinigten Staaten durchzuführen.
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and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die 'Verordnung'),
oder (iii) vermögenden Gesellschaften, und anderen vermögenden Personen die
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen
zusammen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet werden).
31.10.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: Wacker Construction Equipment AG DGAP News-Service
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