SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Firmenzusammenschluss
01.11.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und HamaTech AG vereinbaren
Verschmelzung
Kahl am Main, 01. November 2007, Die SINGULUS TECHNOLOGIES
Aktiengesellschaft(SINGULUS), Kahl am Main (ISIN DE0007238909) und die
HamaTech AG(HAMATECH), Sternenfels (ISIN DE0007309007) haben sich mit
Zustimmung ihrer Aufsichtsräte über die Verschmelzung der HamaTech AG auf
die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und das Umtauschverhältnis
der Aktien geeinigt. Demnach erhalten die Aktionäre der HamaTech AG für je
neun HamaTech-Aktien zwei Singulus-Aktien.
Zur Bestimmung des angemessenen Umtauschverhältnisses haben beide
Gesellschaften Unternehmensbewertungen mit sachverständiger Unterstützung
der Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt. Der nach der
Ertragswertmethode ermittelte Unternehmenswert beläuft sich danach auf EUR
2,23 je HamaTech-Aktie und EUR 10,44 je Singulus-Aktie.
Nach Feststellung der gerichtlich ausgewählten und bestellten gemeinsamen
Verschmelzungsprüferin, der Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mbH, Düsseldorf, ist das vorgeschlagene Umtauschverhältnis von zwei
Singulus-Aktien je neun HamaTech-Aktien angemessen. Der
Verschmelzungsvertrag soll einer außerordentlichen Hauptversammlung der
HamaTech AG, die im Dezember 2007 stattfinden soll, zur Zustimmung
vorgelegt werden. Da die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft einen
Anteil von mehr als 90% des Grundkapitals der HamaTech AG hält, ist ein
Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES
Aktiengesellschaft zum Verschmelzungsvertrag gemäß § 62 UmwG nicht
erforderlich, es sei denn, Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES
Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen,
verlangen eine entsprechende Beschlussfassung.
Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Die Durchführung einer Unternehmensbewertung nach der Ertragswertmethode
ist ein äußerst komplexer Vorgang, der sich weder durch eine Analyse der
Einzelschritte erschließt noch in einer Zusammenfassung erschöpfend
beschrieben werden kann. Die Bewertungsarbeiten, die die Vorstände der
beteiligten Gesellschaften mit Unterstützung der Dr. Ebner, Dr. Stolz &
Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
durchgeführt haben, lassen nicht zuverlässig auf die künftige
Ergebnisentwicklung oder aktuelle Werte, die aufgrund anderer
Bewertungsmethoden ermittelt werden können, schließen. Diese können
erheblich über oder unter den Angaben liegen, die in dieser Ad
hoc-Mitteilung veröffentlicht werden. Die Bewertungsarbeiten beruhen auf
einer Vielzahl von Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich der
Branchenentwicklung, des allgemeinen geschäftlichen Umfeldes, der
Wettbewerbsbedingungen, der Marktbedingungen sowie der wirtschaftlichen und
finanziellen Rahmenbedingungen, die überwiegend außerhalb der Kontrolle der
Unter-nehmen liegen, sowie auf Beurteilungen und Annahmen hinsichtlich
'Basiszinssatz', 'Beta-Faktor', 'Marktrisikoprämie' und 'typisierte
persönliche Ertragsteuer auf Ausschüttung', 'Ausschüttungsquote',
'Verschuldungsgrad' und 'nachhaltiges Ergebnis', die alle auch auf der
Aus?übung von Ermessensspielräumen auf Seiten des Vorstands beruhen.
Ergänzende InfTECHNOLOGIES
Aktiengesellschaft zwangsläufig beabsichtigt, geänderte Erwartungen und
Prognosen zu kommunizieren. Auf Grund von Risiken oder fehlerhaften
Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den
zukunftsbezogenen Angaben abweichen. Zu den Annahmen, bei denen es zu
erheblichen Abweichungen auf Grund nicht vorhersehbarer Entwicklungen
kommen kann, zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich: die Nachfrage
nach unseren Produkten und Leistungen, die Wettbewerbssituation, die
Entwicklung, die Verbreitung sowie die technische Leistungsfähigkeit der
HD-DVD und der Blu-ray-Technologie und ihrer Preise, die Entwicklung,
Verbreitung und Preise alternativer Speichermedien, rechtzeitige
Verfügbarkeit notwendiger externer Vorleistungen und Produkte, die
Fähigkeit, bestehende Kundenbeziehungen zu festigen und auszubauen und neue
Kundenbeziehungen zu erschließen, sowie die Verfügbarkeit von ausreichend
qualifiziertem Fachpersonal.
Weder die HamaTech AG noch die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft
übernehmen eine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen
fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse und Entwicklungen anzupassen.
Mit den Aussagen zu den ermittelten Unternehmenswerten werden keine
Prognosen oder Annahmen zur künftigen Entwicklung des Börsenkurses der
Aktien der HamaTech AG oder der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft
getroffen.
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstrasse 103,
D-63796 Kahl/Main, ISIN: DE0007238909, WKN: 723890
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 1709202924
01.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Hanauer Landstrasse 103
63796 Kahl am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)6188 440-105
Fax: +49 (0)6188 440-110
E-mail: maren.schuster@singulus.de
Internet: www.singulus.de
ISIN: DE0007238909
WKN: 723890
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
--------------------------------------------------------------------------