DGAP-Adhoc: SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und HamaTech AG vereinbaren Verschmelzung

Publikacja: 01.11.2007 12:45

SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Firmenzusammenschluss

01.11.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und HamaTech AG vereinbaren

Verschmelzung

Kahl am Main, 01. November 2007, Die SINGULUS TECHNOLOGIES

Aktiengesellschaft(SINGULUS), Kahl am Main (ISIN DE0007238909) und die

HamaTech AG(HAMATECH), Sternenfels (ISIN DE0007309007) haben sich mit

Zustimmung ihrer Aufsichtsräte über die Verschmelzung der HamaTech AG auf

die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und das Umtauschverhältnis

der Aktien geeinigt. Demnach erhalten die Aktionäre der HamaTech AG für je

neun HamaTech-Aktien zwei Singulus-Aktien.

Zur Bestimmung des angemessenen Umtauschverhältnisses haben beide

Gesellschaften Unternehmensbewertungen mit sachverständiger Unterstützung

der Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,

Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt. Der nach der

Ertragswertmethode ermittelte Unternehmenswert beläuft sich danach auf EUR

2,23 je HamaTech-Aktie und EUR 10,44 je Singulus-Aktie.

Nach Feststellung der gerichtlich ausgewählten und bestellten gemeinsamen

Verschmelzungsprüferin, der Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

mbH, Düsseldorf, ist das vorgeschlagene Umtauschverhältnis von zwei

Singulus-Aktien je neun HamaTech-Aktien angemessen. Der

Verschmelzungsvertrag soll einer außerordentlichen Hauptversammlung der

HamaTech AG, die im Dezember 2007 stattfinden soll, zur Zustimmung

vorgelegt werden. Da die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft einen

Anteil von mehr als 90% des Grundkapitals der HamaTech AG hält, ist ein

Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES

Aktiengesellschaft zum Verschmelzungsvertrag gemäß § 62 UmwG nicht

erforderlich, es sei denn, Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES

Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen,

verlangen eine entsprechende Beschlussfassung.

Wichtiger rechtlicher Hinweis:

Die Durchführung einer Unternehmensbewertung nach der Ertragswertmethode

ist ein äußerst komplexer Vorgang, der sich weder durch eine Analyse der

Einzelschritte erschließt noch in einer Zusammenfassung erschöpfend

beschrieben werden kann. Die Bewertungsarbeiten, die die Vorstände der

beteiligten Gesellschaften mit Unterstützung der Dr. Ebner, Dr. Stolz &

Partner GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,

durchgeführt haben, lassen nicht zuverlässig auf die künftige

Ergebnisentwicklung oder aktuelle Werte, die aufgrund anderer

Bewertungsmethoden ermittelt werden können, schließen. Diese können

erheblich über oder unter den Angaben liegen, die in dieser Ad

hoc-Mitteilung veröffentlicht werden. Die Bewertungsarbeiten beruhen auf

einer Vielzahl von Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich der

Branchenentwicklung, des allgemeinen geschäftlichen Umfeldes, der

Wettbewerbsbedingungen, der Marktbedingungen sowie der wirtschaftlichen und

finanziellen Rahmenbedingungen, die überwiegend außerhalb der Kontrolle der

Unter-nehmen liegen, sowie auf Beurteilungen und Annahmen hinsichtlich

'Basiszinssatz', 'Beta-Faktor', 'Marktrisikoprämie' und 'typisierte

persönliche Ertragsteuer auf Ausschüttung', 'Ausschüttungsquote',

'Verschuldungsgrad' und 'nachhaltiges Ergebnis', die alle auch auf der

Aus?übung von Ermessensspielräumen auf Seiten des Vorstands beruhen.

Ergänzende InfTECHNOLOGIES

Aktiengesellschaft zwangsläufig beabsichtigt, geänderte Erwartungen und

Prognosen zu kommunizieren. Auf Grund von Risiken oder fehlerhaften

Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den

zukunftsbezogenen Angaben abweichen. Zu den Annahmen, bei denen es zu

erheblichen Abweichungen auf Grund nicht vorhersehbarer Entwicklungen

kommen kann, zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich: die Nachfrage

nach unseren Produkten und Leistungen, die Wettbewerbssituation, die

Entwicklung, die Verbreitung sowie die technische Leistungsfähigkeit der

HD-DVD und der Blu-ray-Technologie und ihrer Preise, die Entwicklung,

Verbreitung und Preise alternativer Speichermedien, rechtzeitige

Verfügbarkeit notwendiger externer Vorleistungen und Produkte, die

Fähigkeit, bestehende Kundenbeziehungen zu festigen und auszubauen und neue

Kundenbeziehungen zu erschließen, sowie die Verfügbarkeit von ausreichend

qualifiziertem Fachpersonal.

Weder die HamaTech AG noch die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft

übernehmen eine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen

fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse und Entwicklungen anzupassen.

Mit den Aussagen zu den ermittelten Unternehmenswerten werden keine

Prognosen oder Annahmen zur künftigen Entwicklung des Börsenkurses der

Aktien der HamaTech AG oder der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft

getroffen.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstrasse 103,

D-63796 Kahl/Main, ISIN: DE0007238909, WKN: 723890

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 1709202924

01.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

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Sprache: Deutsch

Emittent: SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Hanauer Landstrasse 103

63796 Kahl am Main

Deutschland

Telefon: +49 (0)6188 440-105

Fax: +49 (0)6188 440-110

E-mail: [email protected]

Internet: www.singulus.de

ISIN: DE0007238909

WKN: 723890

Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf

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