DGAP-Adhoc: Premiere AG: Premiere plant Kapitalerhöhung

Publikacja: 24.08.2007 14:14

Premiere AG / Kapitalerhöhung

24.08.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Diese Ad-hoc-Meldung bzw. die in dieser Ad-hoc-Meldung enthaltenen

Information sind nicht zur Weitergabe in bzw. Verteilung innerhalb der

Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australia oder Japan bestimmt und

stellen kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in diesen Ländern dar.

Premiere plant Kapitalerhöhung

? Vorstand der Premiere AG fasst Grundsatzbeschluss über Kapitalerhöhung

mit Bezugsrecht

? Emissionserlös von bis zu 250 Mio EUR durch Ausgabe neuer Aktien erwartet

? Premiere beabsichtigt mit der Kapitalerhöhung die finanzielle

Flexibilität und den unternehmerischen Spielraum zu erhöhen

München, 24. August 2007. Der Vorstand der Premiere AG hat heute mit

Zustimmung des Aufsichtsrats den Grundsatzbeschluss über eine

Kapitalerhöhung gefasst. Premiere plant innerhalb der nächsten Wochen neue

Aktien mit einem Emissionserlös von bis zu 250 Mio EUR auszugeben, abhängig

von der Marktlage und Anzahl neuer Aktien. Der Emissionserlös fließt zu

100% in das Unternehmen. Die bisherigen Premiere Aktionäre werden

Bezugsrechte erhalten.

Premiere möchte mit der geplanten Kapitalerhöhung den unternehmerischen

Spielraum erhöhen. In den nächsten Monaten stehen wichtige Bieterverfahren

an, insbesondere die Neuvergabe der Bundesliga-Rechte für die Spielzeiten

2009/2010 bis 2011/2012. Premiere beabsichtigt mit der Ausgabe neuer Aktien

zusätzliche finanzielle Flexibilität zu gewinnen und die strategische

Position für den Erwerb attraktiver Programmrechte nachhaltig zu stärken.

Die Verbesserung der Kapitalausstattung soll auch unterstreichen, dass

Premiere für alle Rechteinhaber weiterhin ein finanziell solider und

verlässlicher Partner ist.

Über die Details der Kapitalerhöhung werden Vorstand und Aufsichtsrat der

Premiere AG zu einem späteren Zeitpunkt gesondert Beschluss fassen.

Premiere AG

Medienallee 4

85774 Unterföhring

International Securities Identification Number (ISIN): DE000PREM111

Diese Meldung ist im Internet unter info.premiere.de abrufbar.

Für Rückfragen für Journalisten:

Dr. Cristina Bacher

Leiterin Kommunikation

Unternehmenssprecherin

Tel.: +49 89/99 58-63 50

[email protected]

Stefan Vollmer

Leiter Unternehmenskommunikation

Tel.: +49 89/99 58-63 77

[email protected]

Für Rückfragen für Investoren und Analysten:

Christine Scheil

Leiterin Investor Relations

Tel.: +49 89/99 58-10 10

[email protected]

Susan Eckenberg

Senior Manager Investor Relations

Tel.:+49 89/99 58-10 11

[email protected]

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf

gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen

des Managements der Premiere AG beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen

unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen

Faktoren, die dazu führen können, dass die Ertragslage, Profitabilität,

Wertentwicklung oder das Ergebnis der Premiere AG oder der Erfolg der

Medienindustrie wesentlich von derjenigen Ertragslage, Profitabilität,

Wertentwicklung oder demjenigen Ergebnis abweichen, die in diesen

zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder

beschrasis eines zu veröffentlichenden

Wertpapierprospektes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich

angebotenen Wertpapiere der Premiere AG sollte nur auf der Grundlage des

Wertpapierprospektes erfolgen, der nach Billigung durch die Bundesanstalt

für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Premiere AG und den

Konsortialbanken kostenfrei erhältlich sein wird.

Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den

Vereinigten Staaten von Amerika ('USA'), Deutschland, oder sonstigen

Staaten. Wertpapiere dürfen in den USA nur mit vorheriger Registrierung

unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger

Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer

Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Premiere

beabsichtigt nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den USA zu

registrieren oder ein öffentliches Angebot in den USA durchzuführen.

Diese Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, (I) die ausserhalb des

Vereinigten Königreichs sind oder (II) die Branchenerfahrung mit

Investitionen haben und von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and

Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen

Fassung)(die 'Order') erfasst sind oder (III) die von Artikel 49 (2) (a)

bis (d) der Order ('high net worth companies, unincorporated associations

etc.') erfasst sind (alle solche Personen im folgenden 'Relevante Personen'

genannt). Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese

Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird

nur mit Relevanten Personen unternommen. Jede Person, die keine Relevante

Person ist, darf nicht aufgrund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig

werden oder auf diese vertrauen.

24.08.200

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