Wacker Construction Equipment AG / Firmenzusammenschluss
18.10.2007
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Sämtliche Aktionäre der Neuson Kramer Baumaschinen AG haben nunmehr Vertrag
über Zusammenschluss der beiden Unternehmen unterzeichnet
(München, 18. Oktober 2007) Nach den Hauptaktionären haben jetzt auch die
übrigen Aktionäre der Neuson Kramer Baumaschinen AG, die 10,37 % der Aktien
halten, heute den Vertrag über den Zusammenschluss der beiden Unternehmen
unterzeichnet und sich zur Übertragung ihrer Aktien auf die Wacker
Construction Equipment AG verpflichtet.
Diese bisher noch nicht der Wacker Construction Equipment AG gehörenden
Aktien an der Neuson Kramer Baumaschinen AG werden von den übrigen
Aktionären mittels einer weiteren Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe von
2.437.088 neuen Aktien an die Wacker Construction Equipment AG abgetreten.
Die Durchführung dieser Sachkapitalerhöhung aus einem genehmigten Kapital
wurde heute vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen. Sie
wird voraussichtlich noch im Oktober 2007 in das Handelsregister
eingetragen werden. Durch diese weitere Sachkapitalerhöhung erhöht sich das
Grundkapital der Wacker Construction Equipment AG wie bereits im Prospekt
zum Börsengang angekündigt von derzeit 67.702.912 Euro um 2.437.088 Euro
auf 70.140.000 Euro.
Zusatzinformationen zur Aktie der Wacker Construction Equipment AG:
ISIN: DE000WACK012
WKN: WACK01
Zulassung: Amtlicher Markt / Prime Standard; Frankfurter Wertpapierbörse
Firmensitz: Deutschland
Ansprechpartner:
Wacker Construction Equipment AG
Imre Szerdahelyi
Leiter Unternehmenskommunikation
Preußenstr. 41
80809 München
Tel. + 49 - (0)89 - 354 02 - 251
E-Mail: ir@eu.wackergroup.com
Internet: www.wackergroup.com
Disclaimer:
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar.
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(die 'Aktien') dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der
Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils
gültigen Fassung befreit. Es ist nicht beabsichtigt, Aktien vollständig
oder teilweise in den Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein
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oder (iii) vermögenden Gesellschaften, und anderen vermögenden Personen die
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen
zusammen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet werden).
18.10.2007