Actium Beteiligungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
29.10.2007
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Breite Straße 29-31,
40213 Düsseldorf, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m. § 32 InvG
mitgeteilt, dass seit dem 11. Oktober 2007 ihre Sondervermögen die in § 21
Abs. 1 WpHG normierten Meldeschwellen von 5 % und 3 % für Stimmrechte an
unserer Gesellschaft unterschritten haben und dass ihnen nunmehr 0 % der
Stimmrechte an unserer Gesellschaft zustehen, was einer Aktienanzahl von 0
entspricht.
Des Weiteren hat uns die Sparkasse Gelsenkirchen, Neumarkt 2, 45879
Gelsenkirchen, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 11. Oktober 2007 die Schwellen
von 5 % und 3 % unterschritten hat dass nunmehr keine Stimmrechtsanteile
mehr vorhanden sind.
Düsseldorf, im Oktober 2007
ACTIUM Beteiligungs AG
Der Vorstand
29.10.2007