nextevolution AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
11.05.2007
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nextevolution Aktiengesellschaft
Hamburg
Die AvW Invest Aktiengesellschaft, Krumpendorf, Österreich, hat uns gemäß §
21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der nextevolution
AG, Hamburg, am 11. Mai 2007, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien
zum Teilbereich des Geregelten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse, die Schwelle von 3%
und 5% am 26. April 2007 überschritten hat und 9,5% (95.000 Stimmrechte)
betrug.
Darüber hinaus hat uns die AvW Invest Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass
an dieser zu ca. 74% die AvW Gruppe AG, Krumpendorf, Österreich, beteiligt
ist, an der ihrerseits die AvW Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien,
Österreich, zu 100% beteiligt ist. Alleingesellschafter der AvW
Beteiligungsverwaltung GmbH ist wiederum die Auer von Welsbach
Privatstiftung, Wien, Österreich. Herr Dr. Auer von Welsbach, Krumpendorf,
Österreich, ist Stifter der Auer von Welsbach Privatstiftung, welchem das
alleinige Recht zur Änderung der Stiftungserklärung zukommt.
Infolge der Beteiligung der oben genannten Personen und Rechtsträger an der
AvW Invest Aktiengesellschaft haben diese auch die Schwelle von 3% und 5%
im Sinne des § 21 WpHG am 26. April 2007 überschritten. Der
Stimmrechtsanteil in Höhe von 9,5%, entsprechend Stück 95.000 Aktien, ist
daher den oben genannten Personen und Rechtsträgern gemäß § 22 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Hamburg, im Mai 2007
nextevolution Aktiengesellschaft
DGAP 11.05.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: nextevolution AG
Hamburger Allee 26-28
60486 Frankfurt Deutschland
www: www.nextevolution.de
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