AIXTRON AG / Hauptversammlung
22.05.2007
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AIXTRON Hauptversammlung folgt sämtlichen Beschlussvorschlägen
Aachen, 22. Mai 2007 - Die Hauptversammlung der AIXTRON AG (FWB: AIX, ISIN
DE0005066203; NASDAQ: AIXG, ISIN US0005066203), weltweit führender
Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, ist heute
sämtlichen von Vorstand und Aufsichtsrat unterbreiteten
Beschlussvorschlägen mit großer Mehrheit gefolgt.
Auf der 10. ordentlichen Hauptversammlung wurden folgende Beschlüsse
gefasst:
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2006
- Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
- Neuwahl des Aufsichtsrates
- Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandel-schuldverschreibungen
- Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen
- Satzungsänderung in Hinblick auf die Übermittlung von Informationen
- Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2007
Sämtliche Beschlüsse wurden mit mindestens 93% der abgegebenen Stimmen
gefasst. Knapp 30% des Grundkapitals waren auf der im Eurogress Aachen
abgehaltenen Hauptversammlung vertreten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über AIXTRON (FSE: AIX, ISIN: DE0005066203; NASDAQ:
AIXG, ISIN: US0096061041) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations and Corporate Communications:
T: +49-241-8909-444
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Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die
Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der 'Safe
Harbor'-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation
Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie 'können', 'werden', 'erwarten',
'rechnen mit', 'erwägen', 'beabsichtigen', 'planen', 'glauben',
'fortdauern' und 'schätzen', Abwandlungen dieser Begriffe und ähnliche
Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Die
zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und
Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und
Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die
zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die nachgenannten Faktoren ebenso wie
die weiteren in den von AIXTRON bei der U. S. Securities and Exchange
Commission eingereichten öffentlichen Berichten und Meldungen genannten
gehören zu denjenigen Faktoren, die zur Folge haben können, dass die
tatsächlichen und künftigen Ergebnisse und Trends wesentlich von unseren
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen: Die tatsächlich von AIXTRON
erhaltenen Kundenaufträge; der Umfang der Marktnachfrage nach Chemical
Vapor Deposition (CVD)-Technologie; der Zeitpunkt der endgültigen Abnahme
von Erzeugnissen durch die Kunden; das Finanzmarktklima und die
Zugangsmöglichkeiten zu Finanzierungen; die allgemeinen Marktbedingungen
für Dünnfilmbeschichtungs-Anlagen und das makroökonomische Umfeld;
Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen;
Einschränkungen der Produktionskapazität; lange Verkaufs- und
Qualifizierungszyklen; Schwierigkeiten im Produktionsprozess; Veränderungen
beim Wachstum der Halbleiterindustrie; Verschärfung des Wettbewerbs;
Wechselkursschwankungen; Verfügbarkeit öffentlicher Mittel;ünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen,
ausgenommen bei Bestehen einer entsprechenden rechtlichen Verpflichtung.
Kontakt:
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