Deutsche Post AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1 Nr. 1 WpHG
25.05.2007
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Nr. 1 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Satzungsänderung
§ 5 Abs. 5 der Satzung (Grundkapital) wurde wie folgt neu gefasst:
Das Grundkapital ist um weitere bis zu Euro 56.000.000 durch Ausgabe von
bis zu 56.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die
zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder
Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einer hundertprozentigen
unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft
aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 8. Mai 2007
bis zum 7. Mai 2012 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options-
bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder
Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur
Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu
dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses
jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreises. Die neuen Aktien
nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung
von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Options- bzw.
Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung
der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
DGAP 25.05.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: Deutsche Post AG
Charles-de-Gaulle-Straße 20
53113 Bonn Deutschland
www: www.dpwn.de
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