Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
06.06.2007
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Die RWE Aktiengesellschaft, Opernplatz 1, 45128 Essen, (nachfolgend 'RWE'
genannt) hat uns am 06. Juni 2007 gemäß §§ 21, 22 und 24 WpHG wie folgt
informiert:
In der Vergangenheit hatte uns die RWE mitgeteilt, dass ihr über ihre
Tochterunternehmen BGE Beteiligungs-Gesellschaft für Energieunternehmen
mbH, Opernplatz 1, 45128 Essen, (nachfolgend 'BGE' genannt) und GBV
Vierzehnte Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Opernplatz 1, 45128
Essen, (nachfolgend 'GBV' genannt) ein Stimmrechtsanteil an der
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg, (nachfolgend
'Heidelberg' genannt) in Höhe von 15,069 % zuzurechnen ist (Zurechnung
jeweils gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG).
Zwischenzeitlich hat sich die Beteiligung der RWE an Heidelberg weiter
reduziert.
Daher hat die RWE uns gem. §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 24 WpHG,
zugleich auch für ihre Tochterunternehmen BGE und GBV folgendes mitgeteilt:
1. Die GBV hat am 5. Juni 2007 die Schwellenwerte von 15 % der Stimmrechte
an Heidelberg gem. § 21 Abs. 1 WpHG unterschritten. Ihr
Stimmrechtsanteil an Heidelberg betrug an diesem Tag 14,949 %, das
entspricht 11.918.396 Stimmrechten.
2. Der BGE sind die von ihrem Tochterunternehmen GBV gehaltenen
Stimmrechte an Heidelberg nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG in voller
Höhe zuzurechnen. Die BGE hat daher am 5. Juni 2007 ebenfalls den
Schwellenwert von 15 % der Stimmrechte an Heidelberg unterschritten.
Ihr Stimmrechtsanteil betrug an diesem Tag gleichfalls 14,949 %, das
entspricht 11.918.396 Stimmrechten (kraft Zurechnung gem. § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG).
3. Der RWE sind die durch die GBV an Heidelberg gehaltenen Stimmrechte
über ihr Tochterunternehmen BGE ihrerseits nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 WpHG in voller Höhe zuzurechnen. Die RWE hat daher am 5. Juni 2007
ebenfalls den Schwellenwert von 15 % der Stimmrechte an Heidelberg
unterschritten. Ihr Stimmrechtsanteil an Heidelberg betrug an diesem
Tag gleichfalls 14,949 %, das entspricht 11.918.396 Stimmrechten (kraft
Zurechnung gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG).
DGAP 06.06.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: Heidelberger Druckmaschinen AG
Kurfürsten-Anlage 52-60
69115 Heidelberg Deutschland
www: www.heidelberg.com
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