DGAP-Adhoc: Premiere AG:Kapitalerhöhung: Premiere gibt 14,06 Millionen neue Aktien aus

Publikacja: 06.09.2007 23:19

Premiere AG / Kapitalerhöhung

06.09.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Kapitalerhöhung: Premiere gibt 14,06 Millionen neue Aktien aus

? Erhöhung des Grundkapitals von 98,4 Mio EUR um 14,06 Mio EUR auf rund

112,5 Mio EUR

? Festsetzung des Bezugspreises im variablen Verfahren,Festsetzung und

Bekanntgabe voraussichtlich am 18. September 2007

? Bezugsrecht im Verhältnis 7 zu 1 für Premiere Aktionäre

? Bezugsfrist voraussichtlich vom 11. bis 24. September 2007

? Handelsaufnahme für neue Premiere Aktien voraussichtlich am 25. September

2007

München, 6. September 2007. Der Vorstand der Premiere AG hat heute mit

Zustimmung des Aufsichtsrats die Erhöhung des Grundkapitals von derzeit

98.400.000 EUR um nominell 14.060.000 EUR auf 112.460.000 EUR aus

genehmigtem Kapital beschlossen. Die bisherigen Premiere Aktionäre erhalten

bei der Ausgabe der insgesamt 14,06 Millionen neuen Aktien ein Bezugsrecht

und können für je 7 alte Aktien 1 neue Aktie erwerben. Der Bezugspreis für

die neuen Aktien wird im 'variablen Verfahren' festgelegt: die Festsetzung

des Bezugspreises erfolgt auf Grundlage des gewichteten Durchschnittskurses

der Premiere Aktie vom Beginn der Bezugsfrist am 11. September 2007 bis zum

Handelsschluss am 18. September 2007, abzüglich eines angemessenen

Abschlages. Die Preisermittlung erfolgt dadurch marktnah und

investorenfreundlich, der Bezugspreis wird nach Festlegung separat

veröffentlicht.

Premiere möchte bei der kommenden Ausschreibung der Bundesliga-Rechte mehr

Exklusivität erreichen. Nach Auffassung des Managements schafft die

Kapitalerhöhung kurz vor Beginn des Bieterverfahrens dafür ideale

Voraussetzungen. Bei einer höheren Exklusivität für die Übertragung der

Bundesliga kann Premiere beschleunigt wachsen und den Unternehmenswert für

die Aktionäre deutlich erhöhen. Auch die Deutsche Fußball Liga und die

Vereine werden von einem gestärkten Premiere profitieren.

Die beiden Konsortialbanken J.P. Morgan Securities Ltd. und UniCredit

(Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG) übernehmen die neuen Aktien und

bieten sie den Premiere Aktionären an. Das Management der Premiere AG

begleitet die Platzierung mit einer einwöchigen internationalen Roadshow,

unter anderem in Großbritannien, der Schweiz und Deutschland. Die

Bezugsfrist für die Aktionäre des MDAX-Unternehmens läuft voraussichtlich

vom 11. bis einschließlich 24. September 2007. Die Bezugsrechte können

voraussichtlich vom 11. bis einschließlich 20. September an der Frankfurter

Wertpapierbörse (amtlicher Markt) gehandelt werden. Die neuen Aktien werden

voraussichtlich ab dem 25. September 2007 in die bestehende

Preisfeststellung für die Aktien der Premiere AG an der Frankfurter

Wertpapierbörse einbezogen und sind für das Geschäftsjahr 2007 voll

gewinnberechtigt.

Vorbehaltlich der Billigung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht wird am 7. September 2007, der Prospekt

veröffentlicht, der bei Premiere im Internet unter http://info.premiere.de

sowie bei den Konsortialbanken in gedruckter Form kostenfrei erhältlich

sein wird.

J.P. Morgan Securities Ltd. führt die Transaktion als alleiniger Globaler

Koordinator und alleiniger Bookrunner durch, als Joint Lead Manager agieren

ebenfalls J.P. Morgan sowie die UniCredit (Bayerische Hypo- und Vereinsbank

AG).

Für Rückfragen von Journalisten:

Dr. Cristina Bacher Stefan Vollmepremiere.de [email protected]

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf

gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen

des Managements der Premiere AG beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen

unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen

Faktoren, die dazu führen können, dass die Ertragslage, Profitabilität,

Wertentwicklung oder das Ergebnis der Premiere AG oder der Erfolg der

Medienindustrie wesentlich von derjenigen Ertragslage, Profitabilität,

Wertentwicklung oder demjenigen Ergebnis abweichen, die in diesen

zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder

beschrieben werden. In Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten sowie

anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Unterlagen nicht

unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die Premiere

AG übernimmt keine Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen

fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse und Entwicklungen anzupassen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Premiere AG dar. Das Angebot

erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden

Wertpapierprospektes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich

angebotenen Wertpapiere der Premiere AG sollte nur auf der Grundlage des

Wertpapierprospektes erfolgen, der nach Billigung durch die Bundesanstalt

für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Premiere AG und den

Konsortialbanken kostenfrei erhältlich sein wird.

Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den

Vereinigten Staaten von Amerika ('USA'), Deutschland, oder sonstigen

Staaten. Wertpapiere dürfen in den USA nur mit vorheriger Registrierung

unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger

Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer

Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Premiere

beabsichtigt nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den USA zu

registrieren oder ein öffentliches Angebot in den USA durchzuführen.

Diese Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, (I) die ausserhalb des

Vereinigten Königreichs sind oder (II) die Branchenerfahrung mit

Investitionen haben und von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and

Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen

Fassung)(die 'Order') erfasst sind oder (III) die von Artikel 49 (2) (a)

bis (d) der Order ('high net worth companies, unincorporated associations

etc.') erfasst sind (alle solche Personen im folgenden 'Relevante Personen'

genannt). Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese

Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird

nur mit Relevanten Personen unternommen. Jede Person, die keine Relevante

Person ist, darf nicht aufgrund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig

werden oder auf diese vertrauen.

06.09.200

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