Premiere AG / Kapitalerhöhung
06.09.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Kapitalerhöhung: Premiere gibt 14,06 Millionen neue Aktien aus
? Erhöhung des Grundkapitals von 98,4 Mio EUR um 14,06 Mio EUR auf rund
112,5 Mio EUR
? Festsetzung des Bezugspreises im variablen Verfahren,Festsetzung und
Bekanntgabe voraussichtlich am 18. September 2007
? Bezugsrecht im Verhältnis 7 zu 1 für Premiere Aktionäre
? Bezugsfrist voraussichtlich vom 11. bis 24. September 2007
? Handelsaufnahme für neue Premiere Aktien voraussichtlich am 25. September
2007
München, 6. September 2007. Der Vorstand der Premiere AG hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die Erhöhung des Grundkapitals von derzeit
98.400.000 EUR um nominell 14.060.000 EUR auf 112.460.000 EUR aus
genehmigtem Kapital beschlossen. Die bisherigen Premiere Aktionäre erhalten
bei der Ausgabe der insgesamt 14,06 Millionen neuen Aktien ein Bezugsrecht
und können für je 7 alte Aktien 1 neue Aktie erwerben. Der Bezugspreis für
die neuen Aktien wird im 'variablen Verfahren' festgelegt: die Festsetzung
des Bezugspreises erfolgt auf Grundlage des gewichteten Durchschnittskurses
der Premiere Aktie vom Beginn der Bezugsfrist am 11. September 2007 bis zum
Handelsschluss am 18. September 2007, abzüglich eines angemessenen
Abschlages. Die Preisermittlung erfolgt dadurch marktnah und
investorenfreundlich, der Bezugspreis wird nach Festlegung separat
veröffentlicht.
Premiere möchte bei der kommenden Ausschreibung der Bundesliga-Rechte mehr
Exklusivität erreichen. Nach Auffassung des Managements schafft die
Kapitalerhöhung kurz vor Beginn des Bieterverfahrens dafür ideale
Voraussetzungen. Bei einer höheren Exklusivität für die Übertragung der
Bundesliga kann Premiere beschleunigt wachsen und den Unternehmenswert für
die Aktionäre deutlich erhöhen. Auch die Deutsche Fußball Liga und die
Vereine werden von einem gestärkten Premiere profitieren.
Die beiden Konsortialbanken J.P. Morgan Securities Ltd. und UniCredit
(Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG) übernehmen die neuen Aktien und
bieten sie den Premiere Aktionären an. Das Management der Premiere AG
begleitet die Platzierung mit einer einwöchigen internationalen Roadshow,
unter anderem in Großbritannien, der Schweiz und Deutschland. Die
Bezugsfrist für die Aktionäre des MDAX-Unternehmens läuft voraussichtlich
vom 11. bis einschließlich 24. September 2007. Die Bezugsrechte können
voraussichtlich vom 11. bis einschließlich 20. September an der Frankfurter
Wertpapierbörse (amtlicher Markt) gehandelt werden. Die neuen Aktien werden
voraussichtlich ab dem 25. September 2007 in die bestehende
Preisfeststellung für die Aktien der Premiere AG an der Frankfurter
Wertpapierbörse einbezogen und sind für das Geschäftsjahr 2007 voll
gewinnberechtigt.
Vorbehaltlich der Billigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht wird am 7. September 2007, der Prospekt
veröffentlicht, der bei Premiere im Internet unter http://info.premiere.de
sowie bei den Konsortialbanken in gedruckter Form kostenfrei erhältlich
sein wird.
J.P. Morgan Securities Ltd. führt die Transaktion als alleiniger Globaler
Koordinator und alleiniger Bookrunner durch, als Joint Lead Manager agieren
ebenfalls J.P. Morgan sowie die UniCredit (Bayerische Hypo- und Vereinsbank
AG).
Für Rückfragen von Journalisten:
Dr. Cristina Bacher Stefan Vollmepremiere.de susan.eckenberg@premiere.de
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf
gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen
des Managements der Premiere AG beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen
Faktoren, die dazu führen können, dass die Ertragslage, Profitabilität,
Wertentwicklung oder das Ergebnis der Premiere AG oder der Erfolg der
Medienindustrie wesentlich von derjenigen Ertragslage, Profitabilität,
Wertentwicklung oder demjenigen Ergebnis abweichen, die in diesen
zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder
beschrieben werden. In Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten sowie
anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Unterlagen nicht
unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die Premiere
AG übernimmt keine Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen
fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse und Entwicklungen anzupassen.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Premiere AG dar. Das Angebot
erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden
Wertpapierprospektes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich
angebotenen Wertpapiere der Premiere AG sollte nur auf der Grundlage des
Wertpapierprospektes erfolgen, der nach Billigung durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Premiere AG und den
Konsortialbanken kostenfrei erhältlich sein wird.
Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika ('USA'), Deutschland, oder sonstigen
Staaten. Wertpapiere dürfen in den USA nur mit vorheriger Registrierung
unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger
Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Premiere
beabsichtigt nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den USA zu
registrieren oder ein öffentliches Angebot in den USA durchzuführen.
Diese Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, (I) die ausserhalb des
Vereinigten Königreichs sind oder (II) die Branchenerfahrung mit
Investitionen haben und von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen
Fassung)(die 'Order') erfasst sind oder (III) die von Artikel 49 (2) (a)
bis (d) der Order ('high net worth companies, unincorporated associations
etc.') erfasst sind (alle solche Personen im folgenden 'Relevante Personen'
genannt). Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese
Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird
nur mit Relevanten Personen unternommen. Jede Person, die keine Relevante
Person ist, darf nicht aufgrund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig
werden oder auf diese vertrauen.
06.09.200