Reinecke + Pohl Sun Energy AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
05.10.2007
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Heute erhielt die Gesellschaft folgende an den Vorstand der Reinecke + Pohl
Sun Energy AG gerichtete Mitteilung:
Sehr geehrte Herren,
in Übereinstimmung mit § 21 Abs.1 WpHG teile ich ihnen hiermit mit, dass
mit Stichtag 04. Oktober 2007 der Anteil der stimmberechtigten Anteile der
Reinecke & Pohl Sun Energy AG, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, der von
mir Lasse Lindblad, Aalsgaarde, Dänemark, gehalten wird, die 3 Prozent, 5
Prozent und 10 Prozent-Grenze übersteigt und sich nun auf 14,43 Prozent der
Stimmrechtsanteile beläuft (712.645 Anteile von insgesamt von 4.937.000
stimmrechtsberechtigten Anteilen).
All diese Stimmrechte sind mir zugeordnet entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 WpHG . DKA Consult, ApS, Kongevejen 153, DK-2380 Virum, Dänemark, ein
von mir kontrolliertes Unternehmen, hält direkt 3 oder mehr Prozent der
Stimmrechtsanteile.
Mit freundlichen Grüßen
Lasse Lindblad
05.10.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: Reinecke + Pohl Sun Energy AG
Große Elbstraße 45
22767 Hamburg
Deutschland
Internet: www.rpse.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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