DGAP-Adhoc: QSC AG: Verschmelzung von Broadnet auf QSC wirksam

Publikacja: 31.10.2007 09:53

QSC AG / Firmenzusammenschluss

31.10.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Verschmelzung von Broadnet auf QSC wirksam

Köln, 31. Oktober 2007. Die Verschmelzung der Broadnet AG, Hamburg, (ISIN

DE0005490866) auf die QSC AG, Köln, (ISIN DE0005137004) ist heute durch

Eintragung in das Handelsregister der QSC AG wirksam geworden. Die Broadnet

AG ist damit erloschen; ihre ehemaligen Aktionäre sind nunmehr Aktionäre

der QSC AG.

Die Börsennotierung der ehemaligen Broadnet-Aktien wird mit Ablauf des

heutigen Tages eingestellt. Die zur Durchführung des Umtauschs notwendigen

und durch Kapitalerhöhung geschaffenen 1.090.210 neuen QSC-Aktien werden

voraussichtlich ab 1. November 2007 in die Notierung im Regulierten Markt

der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) einbezogen.

Für Rückfragen:

QSC AG

Arne Thull

Investor Relations

Fon: +49(0)221-6698-724

Fax: +49(0)221-6698-009

E-Mail: [email protected]

Erläuterungen:

Diese Ad-Hoc-Mitteilung enthält zukunftsbezogene Angaben (so genannte

'forward looking statements'). Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf

den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse durch das

Management der QSC AG. Aufgrund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen

können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen

Angaben abweichen. Zu den Annahmen, bei denen es zu erheblichen

Abweichungen auf Grund nicht vorhersehbarer Entwicklungen kommen kann,

zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich: die Nachfrage nach unseren

Produkten und Leistungen, die Wettbewerbssituation, die Entwicklung, die

Verbreitung sowie die technische Leistungsfähigkeit der DSL-Technologie und

ihrer Preise, die Entwicklung, Verbreitung alternativer

Breitbandtechnologien und ihrer Preise, Änderungen in den Bereichen

Regulierung, Gesetzgebung und Rechtssprechung, Preise und rechtzeitige

Verfügbarkeit notwendiger externer Vorleistungen und Produkte, die

rechtzeitige Entwicklung weiterer marktreifer Mehrwertdienstleistungen, die

Fähigkeit bestehende Marketing- und Vertriebsvereinbarungen auszubauen und

neue Marketing- und Vertriebsvereinbarungen abzuschließen, die Fähigkeit

weitere Finanzierung zu erhalten für den Fall, dass die Planungsziele des

Managements nicht erreicht werden, die pünktliche und vollständige

Bezahlung offener Forderungen durch die Vertriebspartner und

Wiederverkäufer der QSC AG sowie die Verfügbarkeit von ausreichend

qualifiziertem Fachpersonal.

31.10.2007

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