QSC AG / Firmenzusammenschluss
31.10.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Verschmelzung von Broadnet auf QSC wirksam
Köln, 31. Oktober 2007. Die Verschmelzung der Broadnet AG, Hamburg, (ISIN
DE0005490866) auf die QSC AG, Köln, (ISIN DE0005137004) ist heute durch
Eintragung in das Handelsregister der QSC AG wirksam geworden. Die Broadnet
AG ist damit erloschen; ihre ehemaligen Aktionäre sind nunmehr Aktionäre
der QSC AG.
Die Börsennotierung der ehemaligen Broadnet-Aktien wird mit Ablauf des
heutigen Tages eingestellt. Die zur Durchführung des Umtauschs notwendigen
und durch Kapitalerhöhung geschaffenen 1.090.210 neuen QSC-Aktien werden
voraussichtlich ab 1. November 2007 in die Notierung im Regulierten Markt
der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) einbezogen.
Für Rückfragen:
QSC AG
Arne Thull
Investor Relations
Fon: +49(0)221-6698-724
Fax: +49(0)221-6698-009
E-Mail: invest@qsc.de
Erläuterungen:
Diese Ad-Hoc-Mitteilung enthält zukunftsbezogene Angaben (so genannte
'forward looking statements'). Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf
den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse durch das
Management der QSC AG. Aufgrund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen
können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen
Angaben abweichen. Zu den Annahmen, bei denen es zu erheblichen
Abweichungen auf Grund nicht vorhersehbarer Entwicklungen kommen kann,
zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich: die Nachfrage nach unseren
Produkten und Leistungen, die Wettbewerbssituation, die Entwicklung, die
Verbreitung sowie die technische Leistungsfähigkeit der DSL-Technologie und
ihrer Preise, die Entwicklung, Verbreitung alternativer
Breitbandtechnologien und ihrer Preise, Änderungen in den Bereichen
Regulierung, Gesetzgebung und Rechtssprechung, Preise und rechtzeitige
Verfügbarkeit notwendiger externer Vorleistungen und Produkte, die
rechtzeitige Entwicklung weiterer marktreifer Mehrwertdienstleistungen, die
Fähigkeit bestehende Marketing- und Vertriebsvereinbarungen auszubauen und
neue Marketing- und Vertriebsvereinbarungen abzuschließen, die Fähigkeit
weitere Finanzierung zu erhalten für den Fall, dass die Planungsziele des
Managements nicht erreicht werden, die pünktliche und vollständige
Bezahlung offener Forderungen durch die Vertriebspartner und
Wiederverkäufer der QSC AG sowie die Verfügbarkeit von ausreichend
qualifiziertem Fachpersonal.
31.10.2007