AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Squeeze-Out
23.08.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, Kelkheim, hat
heute das schriftliche Verlangen der AUTANIA Holding AG, Arbon/Schweiz, vom
23. August 2007 erhalten, die nächste Hauptversammlung der AUTANIA
Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen einen Beschluss nach § 327a
Abs. 1 Satz 1 AktG zur Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die AUTANIA Holding AG
als Hauptaktionärin fassen zu lassen (sog. Squeeze-out).
Die AUTANIA Holding AG hat in diesem Schreiben mitgeteilt, dass ihr
unmittelbar und mittelbar rund 98,59 % des Grundkapitals der AUTANIA
Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen gehören. Sie ist damit
Hauptaktionärin der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die AUTANIA Holding AG hat ferner
mitgeteilt, eine Barabfindung je Aktie zu mindestens dem Betrag anzubieten,
der gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung dem gewichteten
durchschnittlichen Börsenkurs innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten
vor Bekanntgabe ihrer Absicht der Durchführung eines Squeeze-out
entspricht. Nach den zuletzt verfügbaren Informationen der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (Stand vom 23. August 2007) beträgt
dieser durchschnittliche Börsenkurs zum Stichtag 15. August 2007 EUR 32,87
je Aktie.
Nach Durchführung einer Unternehmensbewertung wird die AUTANIA Holding AG
die Höhe der Barabfindung abschließend festlegen und der AUTANIA
Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mitteilen. Die Angemessenheit
der Barabfindung wird die AUTANIA Holding AG durch einen gerichtlich zu
bestellenden, unabhängigen sachverständigen Prüfer überprüfen lassen.
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand
23.08.2007