DGAP-Adhoc: LHA Krause AG: Tagesordnung zur Hauptversmmlung am 4. Juni 2007

Aktualizacja: 22.02.2017 05:23 Publikacja: 23.04.2007 14:32

LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG / Hauptversammlung

23.04.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG,

Bad Langensalza/Schwalmtal

Wertpapierkenn-Nr.: 649 010 und 649 013

ISIN: DE 000 649010 5 und DE 000 649013 9

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Montag, den 4. Juni 2007, 1000 Uhr,

im ?Kultur- und Kongresszentrum',

in D-99947 Bad Langensalza (Thüringen), An der alten Post 2,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein

TAGESORDNUNG

1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2006

sowie des dazugehörigen Lageberichtes und des Berichts des

Aufsichtsrates

Die vorstehend genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der LHA

Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG in 99947 Bad

Langensalza, Bahnhofstrasse 10, oder in 41366 Schwalmtal, Lüttelforst 143,

zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und können ferner im Internet unter

?www.lha-krauseag.com' eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär

unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen

zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

2) Beschlußfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das

Geschäftsjahr 2006

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des

Geschäftsjahres 2006 von EURO [112.433,56] wie folgt zu verwenden:

- [Ausschüttung von EURO 0,28 je Vorzugsaktie EURO 112.000,00]

- [Vortrag auf neue Rechnung EURO 433,56]

3) Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für

das Geschäftsjahr 2006

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006

amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

4) Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

für das Geschäftsjahr 2006

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006

amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

5) Beschlußfassung über die Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr

2007

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Diplom-Betriebswirt Klaus Schäfer,

Wirtschaftsprüfer, Reibertenröder Weg 12, D-36304 Alsfeld, zum

Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen.

6) Beschlußfassung über die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht

in Stammaktien und entsprechende Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a) Die 400.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht werden unter Aufhebung des

Vorzugs (§ 24 Abs. 2 der Satzung) in 400.000 Stammaktien umgewandelt. Die

Gewinnberechtigung der umgewandelten Vorzugsaktien ohne Stimmrecht

entspricht mit Wirkung vom 01. Januar 2007 der Gewinnberechtigung der

Stammaktien.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren

Einzelheiten des Verfahrens der Umwandlung der Vorzugsaktien ohne

Stimmrecht in Stammaktien festzulegen.

b) Die Satzung wird wie folgt geändert und neu gefaßt:

aa) Nr. 1 und Nr. 2 des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des

Grundkapitals, Art der Aktien) werden wie folgt neu gefaßt:

'1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 800.000,--. Es ist

eingeteilt in 800.000 neSatzung die Fassung zu

geben, die aus der Durchführung des Beschlusses zu diesem

Tagesordnungspunkt 6 folgt.

d) Der Beschluß zu diesem Tagesordnungspunkt 6 wird unwirksam, wenn die

Änderung der Satzung gemäß lit. b) dieses Tagesordnungspunktes 6 nicht vor

dem Ende des Tages der Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die

Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007

beschließt, in das Handelsregister eingetragen worden ist.

7) Sonderbeschluß der Stammaktionäre über die Zustimmung zu dem Beschluß

zu Tagesordnungspunkt 6 über die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne

Stimmrecht in Stammaktien und die entsprechenden Satzungsänderungen

Der Beschluß der Hauptversammlung über die Umwandlung der Vorzugsaktien

ohne Stimmrecht in Stammaktien und die damit einhergehenden

Satzungsänderungen bedarf gemäß § 179 Abs. 3 AktG zu seiner Wirksamkeit der

Zustimmung der Stammaktionäre. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher den

Stammaktionären vor, folgenden Beschluß zu fassen:

Die Stammaktionäre erteilen dem von der Hauptversammlung zu vorstehendem

Tagesordnungspunkt 6 gefaßten Beschluß über die Umwandlung der

Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien und die entsprechenden

Satzungsänderungen ihre Zustimmung.

Vorlagen an die Aktionäre

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den

Geschäftsräumen der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG

in 99947 Bad Langensalza, Bahnhofstrasse 10, oder in 41366 Schwalmtal,

Lüttelforst 143, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:

- der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 und der

Lagebericht zum 31. Dezember 2006 für die LHA Internationale

Lebensmittelhandelsagentur Krause AG nebst Bericht des Aufsichtsrats;

- der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Verwendung

des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2006

Vorgenannte Unterlagen können ferner im Internet unter

?www.lha-krauseag.com' eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär

unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen

erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Hinweise zu Tagesordnungspunkt 6

Neben dem Sonderbeschluß der Stammaktionäre bedarf der von der

Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6 zu fassende Beschluß der

Zustimmung der Vorzugsaktionäre. Über die Zustimmung haben die

Vorzugsaktionäre in einer gesonderten Versammlung einen Sonderbeschluß zu

fassen. Die Einladung zu der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre

ist im elektronischen Bundesanzeiger vom [25. April] 2007 im Anschluß an

diese Hauptversammlungseinladung veröffentlicht.

Mitteilung nach § 30b WpHG

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der

Hauptversammlung EURO 800.000,-- und ist eingeteilt in 400.000

Stammstückaktien und 400.000 Vorzugsstückaktien ohne Stimmrecht, jeweils

mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EURO 1,--. Jede

Stammstückaktie gewährt eine Stimme und jede Vorzugsstückaktie gewährt eine

Stimme (§ 140 Abs. 2 AktG), so daß im Zeitpunkt der Einberufung der

Hauptversammlung 800.000 Stimmrechte bestehen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind

diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich vor der

Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch

einen in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellten besonderen

Nachweis des Anteilsbesitzes durch ihr depotführendes Institut in deutscher

oder engliselforst 143

D-41366 Schwalmtal

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem

Tag der Hauptversammlung, demnach auf Montag, den 14. Mai 2007, 00:00 Uhr,

zu beziehen.

Weitere Hinweise

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen,

können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte unter entsprechender

schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch

ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Tagesordnung sind

schriftlich, per Telefax oder per e-mail innerhalb der gesetzlichen

Fristen, somit bis zum Ablauf des 20. Mai 2007, zu übersenden an die

LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG

- Hauptversammlung -

Bahnhofstrasse 10

99947 Bad Langensalza

Telefax: 03603/850045

e-mail: [email protected]'

Rechtzeitig gestellte Anträge werden nach Nachweis der

Aktionärsgeigenschaft des Antragstellers den anderen Aktionären im Internet

unter ?www.lha-krauseag.com' unverzüglich zugänglich gemacht.

Bad Langensalza/Schwalmtal im April 2007

LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG

Der Vorstand

LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG,

Bad Langensalza/Schwalmtal

Wertpapierkenn-Nr.: 649 010 und 649 013

ISIN: DE 000 649010 5 und DE 000 649013 9

Wir laden unsere Vorzugsaktionäre zu der

am Montag, den 4. Juni 2007,

im Anschluß an die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft,

frühestens ab 1200Uhr,

im ?Kultur- und Kongresszentrum',

in D-99947 Bad Langensalza (Thüringen), An der alten Post 2,

stattfindenden

gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre

ein

TAGESORDNUNG

1) Sonderbeschluß der Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zu dem Beschluß

der ordentlichen Hauptversammlung über die Umwandlung der Vorzugsaktien

ohne Stimmrecht in Stammaktien und die entsprechenden

Satzungsänderungen (Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen

Hauptversammlung)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluß zu fassen:

Die Vorzugsaktionäre erteilen dem von der Hauptversammlung der LHA

Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG am gleichen Tage zu

Tagesordnungspunkt 6 gefaßten Beschluß über die Umwandlung der

Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien und die entsprechenden

Satzungsänderungen ihre Zustimmung.

Nachstehend wird der Wortlaut des in der Tagesordnung der ordentlichen

Hauptversammlung der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause

AG unter Tagesordnungspunkt 6 gemachten Beschlußvorschlags wiedergegeben:

'Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a) Die 400.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht werden unter Aufhebung des

Vorzugs (§ 24 Abs. 2 der Satzung) in 400.000 Stammaktien umgewandelt. Die

Gewinnberechtigung der umgewandelten Vorzugsaktien ohne Stimmrecht

entspricht mit Wirkung vom 01. Januar 2007 der Gewinnberechtigung der

Stammaktien.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren

Einzelheiten des Verfahrens der Umwandlung der Vorzugsaktien ohne

Stimmrecht in Stammaktien festzulegen.

b) Die Satzung wird wie folgt geändert und neu gefaßt:

aa) Nr. 1 und Nr. 2 des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des

Grundkapitals, Art der Aktien) werden wie folgt neu gefaßt:

?1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 800.000,--. Es ist

eingeteilt in 800.0ben, die aus der Durchführung des Beschlusses zu diesem

Tagesordnungspunkt 6 folgt.

d) Der Beschluß zu diesem Tagesordnungspunkt 6 wird unwirksam, wenn die

Änderung der Satzung gemäß lit. b) dieses Tagesordnungspunktes 6 nicht vor

dem Ende des Tages der Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die

Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007

beschließt, in das Handelsregister eingetragen worden ist.

Mitteilung nach § 30b WpHG

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der

gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre EURO 800.000,-- und ist

eingeteilt in 400.000 Stammstückaktien und 400.000 Vorzugsstückaktien ohne

Stimmrecht, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EURO

1,--. Jede Vorzugsstückaktie gewährt auf der gesonderten Versammlung der

Vorzugsaktionäre eine Stimme, so daß im Zeitpunkt der Einberufung der

gesonderten Versammlung der Vorzugsaltionäre 400.000 Stimmrechte bestehen.

Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre

Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur

Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die

sich vor der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre bei der

Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform (§ 126b

Bürgerliches Gesetzbuch) erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes

durch ihr depotführendes Institut in deutscher oder englischer Sprache

nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei

einer der nachfolgend genannten Stellen unter der angegebenen Adresse

spätestens bis zum Ablauf des 29. Mai 2007 zugehen:

postalisch: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG

- Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre -

Bahnhofstrasse 10

D-99947 Bad Langensalza

LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG

- Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre -

Lüttelforst 143

D-41366 Schwalmtal

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem

Tag der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre, demnach auf Montag,

den 14. Mai 2007, 00:00 Uhr, zu beziehen.

Weitere Hinweise

Die Vorzugsaktionäre, die nicht selbst an der gesonderten Versammlung der

Vorzugsaktionäre teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und ihre

sonstigen Rechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung

durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine

Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Eventuelle Gegenanträge zur Tagesordnung sind schriftlich, per Telefax oder

per e-mail innerhalb der gesetzlichen Fristen, somit bis zum Ablauf des

[20. Mai] 2007, zu übersenden an die

LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG

- Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre -

Bahnhofstrasse 10

99947 Bad Langensalza

Telefax: 03603/850045

e-mail: [email protected]'

Rechtzeitig gestellte Anträge werden nach Nachweis der

Aktionärsgeigenschaft des Antragstellers den anderen Aktionären im Internet

unter ?www.lha-krauseag.com' unverzüglich zugänglich gemacht.

Bad Langensalza/Schwalmtal im April 2007

LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG

Der Vorstand

***

Bericht des Vorstands zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung der

ordentlichen Hauptversammlung sowie zu Punkt 1 der gesonderten Versammlung

der Vorzugsaktionäre

Zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 (Sonderbeschluß der Stammaktionäre) der

ordentlichen Hauptversammlunzahlbare Gewinnvorzug und die

Mehrdividende aufgehoben werden. Zum Ausgleich hierfür gewährt kraft

Gesetzes jede Aktie nach der Umwandlung in der Hauptversammlung eine

Stimme. Wegen des Wegfalls des Gewinnvorzugs und der Mehrdividende der

Vorzugsaktien entfällt die entsprechende Satzungsregelung in § 24 Abs. 2

der Satzung ersatzlos. Nach der Umwandlung der stimmrechtslosen

Vorzugsaktien in Stammaktien wird das Grundkapital einheitlich aus

stimmberechtigten Aktien bestehen, so daß auch eine Änderung der

entsprechenden Satzungsregelung in § 4 der Satzung notwendig ist.

Neben dem Beschluß der Hauptversammlung bedarf die Umwandlung der

Vorzugsaktien in Stammaktien auch eines zustimmenden Sonderbeschlusses der

Stammaktionäre und der in einer gesonderten Versammlung zu beschließenden

Zustimmung der Vorzugsaktionäre.

Die Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in Stammaktien wird erst

mit Eintragung des Beschlusses und der Satzungsänderungen in das

Handelsregister wirksam. Der Zeitpunkt der Eintragung wird durch den

Vorstand öffentlich bekannt gegeben.

Vorstand und Aufsichtrat sind davon überzeugt, daß eine Anpassung der

Kapitalstruktur für die Verbesserung der Kapitalmarktfähigkeit der Aktien

der Gesellschaft und die Fortentwicklung ihres Unternehmens von

wesentlicher Bedeutung sind. Die im Zusammenhang mit der Umstellung

erwartete Wertsteigerung der Aktie liegt im Interesse aller Aktionäre.

Für die Umstellung der Vorzüge auf stimmberechtigte Stammaktien sprechen

insbesondere folgende Gründe:

Die Kapitalstruktur der Gesellschaft wird transparenter und damit auch

attraktiver für Investoren, insbesondere aus dem Ausland, für die die

Unterschiede und Merkmale von Vorzugsaktien in Deutschland nicht immer

geläufig und daher nicht so attraktiv sind. Mit der Konzentration auf eine

Aktiengattung entspricht die Kapitalstruktur der Gesellschaft den gängigen

Standards ('one share one vote'). Die Liquidität der Aktie wird sich durch

die Vereinheitlichung der Aktiengattungen erhöhen, da nach der Umstellung

die Handelsliquidität nicht für jede der beiden Aktiengattungen, sondern

auf der Grundlage sämtlicher Aktien gemessen wird. Auch dies wird die

Akzeptanz der Aktie am Kapitalmarkt weiter steigern.

Die Vereinheitlichung der Aktien verringert darüber hinaus den

administrativen Aufwand. Gesonderte Versammlungen der Vorzugsaktionäre für

bestimmte Beschlussfassungen entfallen künftig. Durch die Umwandlung

möglicherweise entstehende Nachteile der Aktionäre, die sich einer

Bewertung entziehen, werden nach Ansicht des Vorstands bei einer

Gesamtbetrachtung kompensiert und durch die beschriebenen Vorteile, die den

Aktionären zukommen, ausgeglichen. Die Verwässerung der anteiligen

Stimmrechtsquote der Stammaktionäre wird durch den Wegfall des

Gewinnvorzugs und der Mehrdividende sowie der hieraus resultierenden

erhöhten Beteiligung an ausschüttungsfähigen Gewinnen ausgeglichen. Ohnehin

ist das Stimmrecht der Stammaktionäre stets dadurch eingeschränkt, daß es

in grundlegenden Fällen der Zustimmung durch die gesonderte Versammlung der

Vorzugsaktionäre bedarf. Dem Wegfall des Gewinnvorzugs und der

Mehrdividende steht für die Vorzugsaktionäre der Zuwachs des Stimmrechts

gegenüber. Insgesamt ist infolge der Erhöhung des Free Float eine

Wertsteigerung der Aktie zu erwarten. Dies kommt der Gesellschaft und damit

allen Aktionären zugute; hierdurch sind etwaige Nachteile ausgeglichen.

Die beschriebenen Vorteile lassen sich nur realisieren, wenn eine

vollständige Umwandlung sämtlicher Vorzugsaktien in Stammaktien erfolgt.

Der Weg einer freiwilligen Umwandlung, bei der der jeweilige

Vorzugsaktiom Beschlußvorschlag

zuzustimmen.

Bad Langensalza/Schwalmtal im April 2007

LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG

Der Vorstand

Der vorstehende Bericht des Vorstands liegt in den Geschäftsräumen der LHA

Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG in 99947 Bad

Langensalza, Bahnhofstrasse 10, oder in 41366 Schwalmtal, Lüttelforst 143,

zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und kann ferner im Internet unter

?www.lha-krauseag.com' eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär

der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift des Berichts

zugesandt. Der Bericht wird auch in der Hauptversammlung ausliegen.

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Die vorstehende Tagesordnung wird zudem am 25. April 2007 im elektronischen

Bundesanzeiger sowie in der Börsenzeitung veröffentlicht.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass nach der turnusgemässen

Aufsichtsratsitzung der Vorstand UND der Aufsichtsrat nunmehr der

Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn von EURO 112.433,56

einen Betrag von EURO 112.000 auszuschütten, was je Vorzugsaktie einem

Betrag von EURO 0,28 entspricht.

Im Hinblick auf die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien wird

insbesondere verwiesen auf den Bericht des Vorstands zu den Punkten 6) und

7) der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung und zu Punkt 1) der

gesonderten

Versammlung der Vorzugsaktionäre, welcher der Einladung anhängt.

DGAP 23.04.2007

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Sprache: Deutsch

Emittent: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG

Lüttelforst 143

41366 Schwalmtal Deutschland

Telefon: 02163-338820

Fax: 02163-3388222

E-mail: [email protected]

www:

ISIN: DE0006490105, DE0006490139

WKN: 649010, 649013

Indizes:

Börsen: Geregelter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin-Bremen,

Düsseldorf; Open Market in Frankfurt

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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