- [Vortrag auf neue Rechnung EURO 433,56]
3) Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006
amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4) Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5) Beschlußfassung über die Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr
2007
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Diplom-Betriebswirt Klaus Schäfer,
Wirtschaftsprüfer, Reibertenröder Weg 12, D-36304 Alsfeld, zum
Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen.
6) Beschlußfassung über die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
in Stammaktien und entsprechende Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Die 400.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht werden unter Aufhebung des
Vorzugs (§ 24 Abs. 2 der Satzung) in 400.000 Stammaktien umgewandelt. Die
Gewinnberechtigung der umgewandelten Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
entspricht mit Wirkung vom 01. Januar 2007 der Gewinnberechtigung der
Stammaktien.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren
Einzelheiten des Verfahrens der Umwandlung der Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht in Stammaktien festzulegen.
b) Die Satzung wird wie folgt geändert und neu gefaßt:
aa) Nr. 1 und Nr. 2 des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Art der Aktien) werden wie folgt neu gefaßt:
'1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 800.000,--. Es ist
eingeteilt in 800.000 neSatzung die Fassung zu
geben, die aus der Durchführung des Beschlusses zu diesem
Tagesordnungspunkt 6 folgt.
d) Der Beschluß zu diesem Tagesordnungspunkt 6 wird unwirksam, wenn die
Änderung der Satzung gemäß lit. b) dieses Tagesordnungspunktes 6 nicht vor
dem Ende des Tages der Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die
Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007
beschließt, in das Handelsregister eingetragen worden ist.
7) Sonderbeschluß der Stammaktionäre über die Zustimmung zu dem Beschluß
zu Tagesordnungspunkt 6 über die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht in Stammaktien und die entsprechenden Satzungsänderungen
Der Beschluß der Hauptversammlung über die Umwandlung der Vorzugsaktien
ohne Stimmrecht in Stammaktien und die damit einhergehenden
Satzungsänderungen bedarf gemäß § 179 Abs. 3 AktG zu seiner Wirksamkeit der
Zustimmung der Stammaktionäre. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher den
Stammaktionären vor, folgenden Beschluß zu fassen:
Die Stammaktionäre erteilen dem von der Hauptversammlung zu vorstehendem
Tagesordnungspunkt 6 gefaßten Beschluß über die Umwandlung der
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien und die entsprechenden
Satzungsänderungen ihre Zustimmung.
Vorlagen an die Aktionäre
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den
Geschäftsräumen der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
in 99947 Bad Langensalza, Bahnhofstrasse 10, oder in 41366 Schwalmtal,
Lüttelforst 143, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
- der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 und der
Lagebericht zum 31. Dezember 2006 für die LHA Internationale
Lebensmittelhandelsagentur Krause AG nebst Bericht des Aufsichtsrats;
- der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Verwendung
des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2006
Vorgenannte Unterlagen können ferner im Internet unter
?www.lha-krauseag.com' eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen
erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Hinweise zu Tagesordnungspunkt 6
Neben dem Sonderbeschluß der Stammaktionäre bedarf der von der
Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6 zu fassende Beschluß der
Zustimmung der Vorzugsaktionäre. Über die Zustimmung haben die
Vorzugsaktionäre in einer gesonderten Versammlung einen Sonderbeschluß zu
fassen. Die Einladung zu der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
ist im elektronischen Bundesanzeiger vom [25. April] 2007 im Anschluß an
diese Hauptversammlungseinladung veröffentlicht.
Mitteilung nach § 30b WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung EURO 800.000,-- und ist eingeteilt in 400.000
Stammstückaktien und 400.000 Vorzugsstückaktien ohne Stimmrecht, jeweils
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EURO 1,--. Jede
Stammstückaktie gewährt eine Stimme und jede Vorzugsstückaktie gewährt eine
Stimme (§ 140 Abs. 2 AktG), so daß im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 800.000 Stimmrechte bestehen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch
einen in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellten besonderen
Nachweis des Anteilsbesitzes durch ihr depotführendes Institut in deutscher
oder engliselforst 143
D-41366 Schwalmtal
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem
Tag der Hauptversammlung, demnach auf Montag, den 14. Mai 2007, 00:00 Uhr,
zu beziehen.
Weitere Hinweise
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen,
können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte unter entsprechender
schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch
ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Tagesordnung sind
schriftlich, per Telefax oder per e-mail innerhalb der gesetzlichen
Fristen, somit bis zum Ablauf des 20. Mai 2007, zu übersenden an die
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
- Hauptversammlung -
Bahnhofstrasse 10
99947 Bad Langensalza
Telefax: 03603/850045
e-mail: [email protected]'
Rechtzeitig gestellte Anträge werden nach Nachweis der
Aktionärsgeigenschaft des Antragstellers den anderen Aktionären im Internet
unter ?www.lha-krauseag.com' unverzüglich zugänglich gemacht.
Bad Langensalza/Schwalmtal im April 2007
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
Der Vorstand
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG,
Bad Langensalza/Schwalmtal
Wertpapierkenn-Nr.: 649 010 und 649 013
ISIN: DE 000 649010 5 und DE 000 649013 9
Wir laden unsere Vorzugsaktionäre zu der
am Montag, den 4. Juni 2007,
im Anschluß an die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft,
frühestens ab 1200Uhr,
im ?Kultur- und Kongresszentrum',
in D-99947 Bad Langensalza (Thüringen), An der alten Post 2,
stattfindenden
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
ein
TAGESORDNUNG
1) Sonderbeschluß der Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zu dem Beschluß
der ordentlichen Hauptversammlung über die Umwandlung der Vorzugsaktien
ohne Stimmrecht in Stammaktien und die entsprechenden
Satzungsänderungen (Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen
Hauptversammlung)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluß zu fassen:
Die Vorzugsaktionäre erteilen dem von der Hauptversammlung der LHA
Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG am gleichen Tage zu
Tagesordnungspunkt 6 gefaßten Beschluß über die Umwandlung der
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien und die entsprechenden
Satzungsänderungen ihre Zustimmung.
Nachstehend wird der Wortlaut des in der Tagesordnung der ordentlichen
Hauptversammlung der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause
AG unter Tagesordnungspunkt 6 gemachten Beschlußvorschlags wiedergegeben:
'Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Die 400.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht werden unter Aufhebung des
Vorzugs (§ 24 Abs. 2 der Satzung) in 400.000 Stammaktien umgewandelt. Die
Gewinnberechtigung der umgewandelten Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
entspricht mit Wirkung vom 01. Januar 2007 der Gewinnberechtigung der
Stammaktien.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren
Einzelheiten des Verfahrens der Umwandlung der Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht in Stammaktien festzulegen.
b) Die Satzung wird wie folgt geändert und neu gefaßt:
aa) Nr. 1 und Nr. 2 des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Art der Aktien) werden wie folgt neu gefaßt:
?1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 800.000,--. Es ist
eingeteilt in 800.0ben, die aus der Durchführung des Beschlusses zu diesem
Tagesordnungspunkt 6 folgt.
d) Der Beschluß zu diesem Tagesordnungspunkt 6 wird unwirksam, wenn die
Änderung der Satzung gemäß lit. b) dieses Tagesordnungspunktes 6 nicht vor
dem Ende des Tages der Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die
Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007
beschließt, in das Handelsregister eingetragen worden ist.
Mitteilung nach § 30b WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre EURO 800.000,-- und ist
eingeteilt in 400.000 Stammstückaktien und 400.000 Vorzugsstückaktien ohne
Stimmrecht, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EURO
1,--. Jede Vorzugsstückaktie gewährt auf der gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre eine Stimme, so daß im Zeitpunkt der Einberufung der
gesonderten Versammlung der Vorzugsaltionäre 400.000 Stimmrechte bestehen.
Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur
Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die
sich vor der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre bei der
Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform (§ 126b
Bürgerliches Gesetzbuch) erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
durch ihr depotführendes Institut in deutscher oder englischer Sprache
nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei
einer der nachfolgend genannten Stellen unter der angegebenen Adresse
spätestens bis zum Ablauf des 29. Mai 2007 zugehen:
postalisch: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
- Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre -
Bahnhofstrasse 10
D-99947 Bad Langensalza
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
- Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre -
Lüttelforst 143
D-41366 Schwalmtal
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem
Tag der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre, demnach auf Montag,
den 14. Mai 2007, 00:00 Uhr, zu beziehen.
Weitere Hinweise
Die Vorzugsaktionäre, die nicht selbst an der gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und ihre
sonstigen Rechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung
durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine
Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Eventuelle Gegenanträge zur Tagesordnung sind schriftlich, per Telefax oder
per e-mail innerhalb der gesetzlichen Fristen, somit bis zum Ablauf des
[20. Mai] 2007, zu übersenden an die
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
- Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre -
Bahnhofstrasse 10
99947 Bad Langensalza
Telefax: 03603/850045
e-mail: [email protected]'
Rechtzeitig gestellte Anträge werden nach Nachweis der
Aktionärsgeigenschaft des Antragstellers den anderen Aktionären im Internet
unter ?www.lha-krauseag.com' unverzüglich zugänglich gemacht.
Bad Langensalza/Schwalmtal im April 2007
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
Der Vorstand
***
Bericht des Vorstands zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung der
ordentlichen Hauptversammlung sowie zu Punkt 1 der gesonderten Versammlung
der Vorzugsaktionäre
Zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 (Sonderbeschluß der Stammaktionäre) der
ordentlichen Hauptversammlunzahlbare Gewinnvorzug und die
Mehrdividende aufgehoben werden. Zum Ausgleich hierfür gewährt kraft
Gesetzes jede Aktie nach der Umwandlung in der Hauptversammlung eine
Stimme. Wegen des Wegfalls des Gewinnvorzugs und der Mehrdividende der
Vorzugsaktien entfällt die entsprechende Satzungsregelung in § 24 Abs. 2
der Satzung ersatzlos. Nach der Umwandlung der stimmrechtslosen
Vorzugsaktien in Stammaktien wird das Grundkapital einheitlich aus
stimmberechtigten Aktien bestehen, so daß auch eine Änderung der
entsprechenden Satzungsregelung in § 4 der Satzung notwendig ist.
Neben dem Beschluß der Hauptversammlung bedarf die Umwandlung der
Vorzugsaktien in Stammaktien auch eines zustimmenden Sonderbeschlusses der
Stammaktionäre und der in einer gesonderten Versammlung zu beschließenden
Zustimmung der Vorzugsaktionäre.
Die Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in Stammaktien wird erst
mit Eintragung des Beschlusses und der Satzungsänderungen in das
Handelsregister wirksam. Der Zeitpunkt der Eintragung wird durch den
Vorstand öffentlich bekannt gegeben.
Vorstand und Aufsichtrat sind davon überzeugt, daß eine Anpassung der
Kapitalstruktur für die Verbesserung der Kapitalmarktfähigkeit der Aktien
der Gesellschaft und die Fortentwicklung ihres Unternehmens von
wesentlicher Bedeutung sind. Die im Zusammenhang mit der Umstellung
erwartete Wertsteigerung der Aktie liegt im Interesse aller Aktionäre.
Für die Umstellung der Vorzüge auf stimmberechtigte Stammaktien sprechen
insbesondere folgende Gründe:
Die Kapitalstruktur der Gesellschaft wird transparenter und damit auch
attraktiver für Investoren, insbesondere aus dem Ausland, für die die
Unterschiede und Merkmale von Vorzugsaktien in Deutschland nicht immer
geläufig und daher nicht so attraktiv sind. Mit der Konzentration auf eine
Aktiengattung entspricht die Kapitalstruktur der Gesellschaft den gängigen
Standards ('one share one vote'). Die Liquidität der Aktie wird sich durch
die Vereinheitlichung der Aktiengattungen erhöhen, da nach der Umstellung
die Handelsliquidität nicht für jede der beiden Aktiengattungen, sondern
auf der Grundlage sämtlicher Aktien gemessen wird. Auch dies wird die
Akzeptanz der Aktie am Kapitalmarkt weiter steigern.
Die Vereinheitlichung der Aktien verringert darüber hinaus den
administrativen Aufwand. Gesonderte Versammlungen der Vorzugsaktionäre für
bestimmte Beschlussfassungen entfallen künftig. Durch die Umwandlung
möglicherweise entstehende Nachteile der Aktionäre, die sich einer
Bewertung entziehen, werden nach Ansicht des Vorstands bei einer
Gesamtbetrachtung kompensiert und durch die beschriebenen Vorteile, die den
Aktionären zukommen, ausgeglichen. Die Verwässerung der anteiligen
Stimmrechtsquote der Stammaktionäre wird durch den Wegfall des
Gewinnvorzugs und der Mehrdividende sowie der hieraus resultierenden
erhöhten Beteiligung an ausschüttungsfähigen Gewinnen ausgeglichen. Ohnehin
ist das Stimmrecht der Stammaktionäre stets dadurch eingeschränkt, daß es
in grundlegenden Fällen der Zustimmung durch die gesonderte Versammlung der
Vorzugsaktionäre bedarf. Dem Wegfall des Gewinnvorzugs und der
Mehrdividende steht für die Vorzugsaktionäre der Zuwachs des Stimmrechts
gegenüber. Insgesamt ist infolge der Erhöhung des Free Float eine
Wertsteigerung der Aktie zu erwarten. Dies kommt der Gesellschaft und damit
allen Aktionären zugute; hierdurch sind etwaige Nachteile ausgeglichen.
Die beschriebenen Vorteile lassen sich nur realisieren, wenn eine
vollständige Umwandlung sämtlicher Vorzugsaktien in Stammaktien erfolgt.
Der Weg einer freiwilligen Umwandlung, bei der der jeweilige
Vorzugsaktiom Beschlußvorschlag
zuzustimmen.
Bad Langensalza/Schwalmtal im April 2007
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
Der Vorstand
Der vorstehende Bericht des Vorstands liegt in den Geschäftsräumen der LHA
Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG in 99947 Bad
Langensalza, Bahnhofstrasse 10, oder in 41366 Schwalmtal, Lüttelforst 143,
zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und kann ferner im Internet unter
?www.lha-krauseag.com' eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär
der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift des Berichts
zugesandt. Der Bericht wird auch in der Hauptversammlung ausliegen.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Die vorstehende Tagesordnung wird zudem am 25. April 2007 im elektronischen
Bundesanzeiger sowie in der Börsenzeitung veröffentlicht.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass nach der turnusgemässen
Aufsichtsratsitzung der Vorstand UND der Aufsichtsrat nunmehr der
Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn von EURO 112.433,56
einen Betrag von EURO 112.000 auszuschütten, was je Vorzugsaktie einem
Betrag von EURO 0,28 entspricht.
Im Hinblick auf die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien wird
insbesondere verwiesen auf den Bericht des Vorstands zu den Punkten 6) und
7) der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung und zu Punkt 1) der
gesonderten
Versammlung der Vorzugsaktionäre, welcher der Einladung anhängt.
DGAP 23.04.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
Lüttelforst 143
41366 Schwalmtal Deutschland
Telefon: 02163-338820
Fax: 02163-3388222
E-mail: [email protected]
www:
ISIN: DE0006490105, DE0006490139
WKN: 649010, 649013
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin-Bremen,
Düsseldorf; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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