DGAP-Adhoc: SOLON AG beschließt Barkapitalerhöhung

Publikacja: 14.09.2007 09:02

SOLON AG für Solartechnik / Kapitalerhöhung

14.09.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Berlin, 14. September 2007 - Der Vorstand der SOLON AG für Solartechnik hat

mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft eine Barkapitalerhöhung

aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen.

Danach wird das Grundkapital der SOLON AG für Solartechnik um die

gesetzlich mögliche Obergrenze von 10 %, um 1.079.654,00 Euro auf

11.876.196,00 Euro durch Ausgabe von 1.079.654 neuen, auf den Inhaber

lautenden Stückaktien zum Ausgabepreis von 61,90 Euro je Aktie erhöht.

Sämtliche neuen Aktien wurden bei institutionellen Anlegern platziert. Der

Gesellschaft fließen vor Transaktionskosten rund 66 Mio. Euro zu. Die neuen

Aktien sind ab dem 1. Januar 2007 gewinnberechtigt. Die Erlöse aus dieser

Kapitalmaßnahme dienen der Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums.

SOLON AG

Therese Raatz

Investor Relations

Telefon: 030/818 79-153

Telefax: 030/818 79-110

E-Mail: [email protected]

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