Müller Weingarten AG / Squeeze-Out/Kursaussetzung
21.09.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Ausschluss der übrigen Aktionäre der Müller
Weingarten AG
Weingarten, 21. September 2007
Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main hat in
dem Verfahren nach § 39a WpÜG über den Ausschluss der übrigen Aktionäre der
Müller Weingarten AG am 02.08.2007 die Übertragung der stimmberechtigten
Stückaktien der Müller Weingarten AG, die nicht bereits der Schuler AG
gehören, gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 15,74 je
Stückaktie auf die Schuler AG beschlossen ('Squeeze Out-Beschluss').
Gegen diesen Beschluss wurde von lediglich einem Aktionär das Rechtsmittel
der sofortigen Beschwerde eingelegt.
Der zuständige Spruchkörper des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat am
heutigen Tage auf Anfrage mündlich die Auskunft erteilt, dass das
Rechtsmittel heute zurückgenommen wurde. Die Müller Weingarten AG geht
deshalb davon aus, dass der Squeeze Out-Beschluss am heutigen Tage in
Rechtskraft erwachsen ist und somit alle Aktien der übrigen Aktionäre auf
den zum Ausschluss berechtigten Aktionär - die Schuler AG - übergegangen
sind.
Die Gesellschaft wird nach Einholung eines Rechtskraftzeugnisses die
Einstellung der Notierung der Aktien der Müller Weingarten AG beantragen
und den Widerruf der Zulassung der Aktien der Müller Weingarten AG zum
Handel von Amts wegen anregen. Der Börsenhandel in Aktien der Müller
Weingarten AG wird baldmöglichst ausgesetzt.
Müller Weingarten AG
Der Vorstand
Ansprechpartner Müller Weingarten AG, Investor Relations:
Tobias Apfel, Tel.: 07161-66829, E-Mail: ir@schulergroup.com
21.09.2007