GEA Group Aktiengesellschaft / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG
31.12.2007
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Die ordentliche Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum,
vom 30. April 2007 hat den Vorstand ermächtigt, die von der Gesellschaft
nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen.
Der Vorstand der Gesellschaft hat unter Ausnutzung dieser Ermächtigung am
21. Dezember 2007 beschlossen, 4.152.771 eigene auf den Inhaber lautende
Stückaktien im Wege der Einziehung ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung
des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der
Gesellschaft nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG einzuziehen. Der
Aufsichtsrat hat dieser Maßnahme bereits vorab zugestimmt. Die Einziehung
wurde durch Ausbuchung der Stückaktien zum 31. Dezember 2007 vollzogen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert Euro 496.890.368,79
und ist nunmehr in Stück 183.982.845 auf den Inhaber lautende Stückaktien
eingeteilt.
Bochum, im Dezember 2008
Der Vorstand
31.12.2007