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DGAP-CMS: GEA Group Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Publikacja: 31.12.2007 07:16

GEA Group Aktiengesellschaft / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG

31.12.2007

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die ordentliche Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum,

vom 30. April 2007 hat den Vorstand ermächtigt, die von der Gesellschaft

nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des

Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen.

Der Vorstand der Gesellschaft hat unter Ausnutzung dieser Ermächtigung am

21. Dezember 2007 beschlossen, 4.152.771 eigene auf den Inhaber lautende

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Stückaktien im Wege der Einziehung ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung

des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der

Gesellschaft nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG einzuziehen. Der

Aufsichtsrat hat dieser Maßnahme bereits vorab zugestimmt. Die Einziehung

wurde durch Ausbuchung der Stückaktien zum 31. Dezember 2007 vollzogen.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert Euro 496.890.368,79

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und ist nunmehr in Stück 183.982.845 auf den Inhaber lautende Stückaktien

eingeteilt.

Bochum, im Dezember 2008

Der Vorstand

31.12.2007

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