Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren - insbesondere nicht in den
USA und nicht in solchen Ländern oder Jurisdiktionen, in denen ein Angebot,
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder der Verkauf ohne
vorherige Registrierung oder Zulassung unter den jeweils einschlägigen
wertpapierrechtlichen Vorschriften unzulässig wäre - dar.
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf der auf den
Inhaber lautenden Stückaktien noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Kauf
der Stückaktien abzugeben, dar, sondern dient ausschließlich der
Information.
DGAP 22.06.2007
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