zufrieden mit dem schnellen Fortschritt unserer Bohrarbeiten. Wir wollen
mit der notwendigen Umsicht bohren, damit wir Bohrproben auf einer Länge
von 300 Metern aus dieser Bohrung gewinnen können. Dies wird in der
späteren Produktionsphase von besonderem Wert sein.'
Die hohe Qualität des Managementteams der ZAAB Invest wurde kürzlich durch
eine seltene Auszeichnung bestätigt. Professor Gennadiy Shilov, der
Chefgeologe von ZAAB Invest, wurde zum Mitglied der Russischen Akademie der
Naturwissenschaften in Moskau gewählt. Diese Ernennung wurde in Anerkennung
von Professor Shilovs lebenslanger Forschungsarbeit über Fragen der
Geologie der Kohlenwasserstoffe gemacht, insbesondere für seine
Fortschritte im Verständnis von Meereslagerstätten. Professor Shilov ist
Autor einer Reihe von Standardwerken über Geologie und Feldentwicklung.
Prognosen
Diese Meldung basiert auf teilweise zukunftsorientierten Prognosen, u.a.
über geplante Bohrungen und Erweiterungsbohrungen, sowie die damit
verbundenen Kosten und Schätzung von Erdöl- und Erdgasproduktion, Cashflows
und andere Faktoren. Sämtliche Aussagen wie z.B. geplant, geschätzt,
erwartet, potentiell etc. gelten als Prognosen. Auch wenn ZAAB Energy AG
der Meinung ist, dass die hier genannten Prognosen plausibel sind, umfassen
sie Risiken und Unsicherheiten, so dass das Eintreffen der prognostizierten
Ergebnisse nicht gewährleistet werden kann. Wichtige Faktoren, die zu einer
Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse gegenüber den Puf der Aktien der ZAAB
Energy AG ('die Gesellschaft') noch eine Aufforderung dar, der Gesellschaft
ein Angebot zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu machen. Dieses
Dokument und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in die
Vereinigten Staaten von Amerika gebracht oder übermittelt werden, oder an
US-amerikanische Personen (einschließlich juristische Personen gemäß den
Bestimmungen - Regulation S - des US-amerikanischen Securities Act von 1933
in der jeweils gültigen Fassung - 'Securities Act') sowie an Publikationen
mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika
verteilt oder übermittelt werden. Jede Verletzung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen US-amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften
begründen. Die Aktien der Gesellschaft wurden und werden nicht nach Maßgabe
des Securities Act oder bei irgendeiner Wertpapieraufsichtsbehörde eines
Staates oder einer Jurisdiktion der Vereinigten Staaten von Amerika
registriert. Die Aktien der Gesellschaft dürfen nicht innerhalb der
Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden und auch nicht
US-amerikanischen Personen (im Sinne des Securities Act) - sei es direkt,
für deren Rechnung oder zu deren Gunsten - zum Kauf angeboten oder an diese
verkauft werden. Dies gilt nicht, soweit es sich um eine Ausnahme von den
Registrierungsvorgaben des Securities Act handelt oder es sich um eine
Transaktion handelt, für welche die vorgenannten Vorschriften nicht
einschlägig sind. Es darf keinen Verkauf der Aktien der Gesellschaft in
irgendeinem Staat oder irgendeiner Jurisdiktion geben, in der ein solches
Angebot, eine Aufforderung oder ein Verkauf rechtswidrig gemäß den
wertpapierrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Staates oder der
jeweiligen Jurisdiktion wäre.
Jan-Hendrik Röver, Vorstand, Tel.: +49 89 242 246 910
DGAP 26.06.2007
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