Absatz (2) dieses Beschlusses geändert wird, für A Stammaktien geltenden
Beschränkungen unterliegen; und
(b) Artikel 4 der Satzung der Gesellschaft wie folgt geändert wird:
(i) indem an Stelle des Absatzes (a) der folgende neue Absatz eingefügt
wird:
'(a) Genehmigtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 130.100.002 und ist
eingeteilt in 433.333.333 Stammaktien zu jeweils EUR 0,30 ('Stammaktien'),
7 A Stammaktien zu jeweils EUR 0,30 ('A Stammaktien') und 10.000.000
nicht-kumulativen rückzahlbaren Vorzugsaktien zu jeweils EUR 0,01
('Nicht-Kumulative Euro-Vorzugsaktien').'; und
(ii) indem der folgende Absatz nach Absatz (b) eingefügt wird:
'(c) A Stammaktien
Die A Stammaktien haben in jeder Hinsicht den gleichen Rang wie die
Stammaktien, mit dem Unterschied, dass die Gesellschaft das jederzeitige,
unwiderrufliche Recht hat:
(i) einzelne oder alle der voll eingezahlten A Stammaktien anders als
gegen werthaltige Gegenleistung gemäß § 41(2) des Companies (Amendment) Act
1983 und ohne Genehmigung der Inhaber zu erwerben;
(ii) eine Person zu ernennen, um im Namen aller Inhaber der A Stammaktien
eine Übertragung derselben und/oder eine Vereinbarung der Übertragung
dieser auf die Gesellschaft oder eine andere Person oder Personen, die die
Gesellschaft benennen kann, ohne eine Zahlung oder Zustimmung oder
Genehmigung ihrer Inhaber durchzuführen;
(iii) jegliche erworbenen A Stammaktien einzuziehen; und
(iv) wenn ein solcher Erwerb und/oder Übertragung und/oder Einziehung
bevorsteht, die (etwaigen) Uitens
ihrer Inhaber wie in Artikel 9 genannt erworben und eingezogen werden. Die
den Inhabern der A Stammaktien verliehenen Rechte gelten nicht durch die
Schaffung weiterer Aktien, die diesen im Rang vorgehen oder gleichstehen,
als geändert oder aufgehoben.'
(3) (a) um dem Scheme Wirkung zu verleihen und vorbehaltlich der
Genehmigung durch den High Court wird das ausgegebene Kapital der
Gesellschaft herabgesetzt, indem alle Scheme-Aktien (wie im Scheme
definiert) eingezogen werden, ohne jedoch dadurch das genehmigte Kapital
der Gesellschaft zu reduzieren;
(b) ab sofort und vorbehaltlich des Wirksamwerdens dieser
Kapitalherabsetzung:
(i) sind und werden die Direktoren der Gesellschaft hiermit gemäß und in
Übereinstimmung mit § 20 des Companies (Amendment) Act 1983 ermächtigt,
diesen Beschluss umzusetzen und dementsprechend die Zuteilung der Neuen
DEPFA Aktien, auf die im nachfolgenden Unterabsatz (ii) Bezug genommen
wird, vorzunehmen, jedoch unter der Maßgabe, dass (1) diese Ermächtigung am
23. September 2008 verfällt, (2) der höchste gesamte Nominalbetrag der
Aktien, die hiernach zugeteilt werden können, dem Nominalbetrag der
Scheme-Aktien entspricht und (3) jedwede andere Ermächtigungen, die gemäß
dem vorgenanntem § 20 vor dem Datum, an dem dieser Beschluss gefasst wird,
gewährt wurden, von dieser Ermächtigung unberührt bleiben; und
(ii) die Erhöhung der Rücklagen in den Büchern der Gesellschaft infolge
der Einziehung der Scheme-Aktien dazu zu verwenden ist, den Nennbetrag
derjenigen Anzahl der Neuen DEPFA Aktien (wie im Scheme definiert)
vollständig einzuzahlen, der der Gesamtzahl der gemäß vorstehendem Absatz
(a) eingezogenen Scheme-Aktien entspricht, wobei diese Neuen DEPFA Aktien
der Hypo Real Estate Holding AG und/oder der/den von ihr benannten
Person(en) zuzuteilen und als vollständig eingezahlt, frei von allen
Pfandrechten, Lasten, Belastungen, Vorkaufsrechten und sonstigen Rechten
Dritter jeglicher Art auszugeben sind; und
(c) vorbehaltlich des Wirksamwerdens des Scheme, die Satzung der
Gesellschaft zu ergänzen ist, indem der folgende neue Artikel 144
hinzugefügt wird:
'SCHEME OF ARRANGEMENT
(a) In dieser Satzung meint 'Scheme' das Scheme of Arrangement mit Datum
vom 1. August 2007 zwischen der Gesellschaft und den Inhabern von
Scheme-Aktien nach § 201 des Companies Act 1963 in seiner ursprünglichen
Form oder mit oder vorbehaltlich etwaiger Änderungen, Zusätze oder
Bedingungen, denen der High Court zugestimmt hat oder die von diesem
auferlegt wurden, und Ausdrücke, die im Scheme oder (falls dort nicht
definiert) in dem mit dem Scheme nach § 202 des Companies Act 1963
verbreiteten Dokument, das erläuternde Angaben (sog. Explanatory Satement)
enthält, definiert werden, haben dieselbe Bedeutung in diesem Artikel.
(b) Unbeschadet sonstiger Regelungen in dieser Satzung, wenn die
Gesellschaft vor oder nach dem Stichtag für die Berücksichtigung von
Stimmrechten (sog. Voting Record Date) und vor 18:00 Uhr an dem Tag vor dem
Orderdatum (sog. Order Date) Stammaktien zuteilt und ausgibt (außer an Hypo
Real Estate Holding AG, gegründet in Deutschland, eingetragen beim
Amtsgericht München unter HRB 149 939) ('HRE') oder einem
Tochterunternehmen von HRE oder einer Person, die im Namen von HRE oder
einem Tochterunternehmen von HRE handelt), sind solche Aktien unter den
Bedingungen des Schemes zuzuteilen und auszugeben und der oder die Inhaber
dieser Aktien sind entsprechend an das Scheme gebunden.
(c) Wenn am oder nach 18:00 Uhr am Tag vor dem Orderdatum neue Stammaktien
von der Gesellschaft an eine Person (ein 'Neues Mitglied') zugeteilt oder Aktien durch HRE an das Neue Mitglied übertragen
lassen, auf die das Neue Mitglied gemäß den Bedingungen des Scheme Anspruch
hätte, wenn die hiernach übertragenen Aktien als Scheme-Aktien am Scheme
Stichtag (sog. Scheme Record Time) auf HRE übertragen worden wären, wobei
diese Neuen HRE Aktien in jeder Hinsicht gleichrangig zu allen anderen zu
dieser Zeit ausgegebenen HRE Aktien im Hinblick auf jegliche Dividenden
oder Ausschüttungen sein müssen, die ab dem Datum, an dem die Übertragung
dieser Stammaktien vollzogen wird, im Hinblick darauf erfolgten, gezahlt
oder erklärt wurden.
(d) Um einer nach diesem Artikel vorgeschriebenen Übertragung Wirkung zu
verleihen, kann die Gesellschaft eine Person ernennen, um im Namen des
Neuen Mitglieds zugunsten von HRE und/oder der/den von ihr benannten
Person(en) ein Übertragungsformular zu unterzeichnen und zu übergeben. Vor
Eintragung der HRE als Inhaberin einer nach diesem Artikel zu übertragenden
Aktie kann HRE eine von den Direktoren benannte Person bestellen, die als
Vertreter eines Inhabers dieser Aktie gemäß den Anweisungen handelt, die
HRE im Hinblick auf jegliche Handlungen mit oder Verfügungen über diese
Aktie (oder ein Recht daran), die Ausübung eines damit verbundenen Rechts
oder den Erhalt im Hinblick einer darauf anfallenden oder zu zahlenden
Ausschüttung oder eines anderen Vorteils erteilt, und jeder Inhaber dieser
Aktie hat alle damit verbundenen Rechte in Übereinstimmung mit den
Anweisungen von HRE und nicht anders auszuüben.'
Auf Anweisung des Vorstands
Elaine Tiernan
Company Secretary
DEPFA BANK plc
Datum: 1. August 2007
Hinweise für im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionäre:
1. Jeder bei der Versammlung zur Teilnahme und Stimmabgabe berechtigte
Aktionär hat das Recht, einen oder mehrere Stimmrechtsbevollmächtigte zu
ernennen, der/die in seinem Namen teilnehmen, sprechen und abstimmen
darf/dürfen. Ein Stimmrechtsbevollmächtigter muss kein Aktionär der
Gesellschaft sein.
2. Zur Wirksamkeit muss die Stimmrechtsvollmacht zusammen mit der
Vollmachtsurkunde oder sonstigen Ermächtigung (falls vorhanden), aufgrund
derer die Stimmrechtsvollmacht ausgefertigt wurde, oder der beglaubigten
Kopie einer solchen Ermächtigung am eingetragenen Sitz der Gesellschaft in
1 Commons Street, Dublin 1, Irland, spätestens zwölf Stunden vor der für
die Hauptversammlung festgelegten Zeit hinterlegt worden sein.
Wichtige Informationen für DEPFA Aktionäre
Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main ('Clearstream'), ist als
Eigentümerin sämtlicher über das elektronische Clearing System von
Clearstream abgerechneten und an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten
DEPFA-Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Nach irischem
Recht kann ein Inhaber von börsennotierten DEPFA-Aktien an
Hauptversammlungen der Gesellschaft teilnehmen, indem er von Clearstream
als registrieter Eigentümerin der Aktien verlangt, einen
Stimmrechtsbevollmächtigten entsprechend seiner Weisung zu ernennen.
Dementsprechend können DEPFA-Aktionäre gemäß dem bei der Gesellschaft
üblichen Verfahren an Hauptversammlungen entweder persönlich teilnehmen und
abstimmen oder aber einen Vertreter bestimmen, der in ihrem Namen teilnimmt
und das Stimmrecht ausübt, oder aber sie können Weisung hinsichtlich der
Stimmrechtsausübung erteilen.
Gleichgültig ob Sie beabsichtigen, an der außerordentlichen
Hauptversammlung teilzunehmen oder nicht, werden Sie daher dringend
gebeten, das weiße Weisungs- und Vollmachtsformular ausgefüllt und
unterzeichnet entsprechend den darauf abgedruckten Hinweisen an Ihre
Depotb 920 9700
an jedem Werktag (09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Londoner/Dubliner Zeit))
anrufen. Anrufe von außerhalb des Vereinigten Königreichs werden zum
jeweiligen internationalen Tarif berechnet. Unter dieser Auskunftsnummer
kann Ihnen keine Beratung zu den Vorteilen des Scheme oder des
Zusammenschlusses gegeben oder eine Empfehlung zur Stimmabgabe oder
finanzieller oder steuerlicher Rat erteilt werden.
Verfügbarkeit von Dokumenten
Kopien des Weisungs- und Vollmachtsformulars für die außerordentliche
Hauptversammlung sowie des Scheme Circular, das eine detaillierte
Beschreibung des Scheme of Arrangement enthält, können auf der
Internetseite www.depfa.com abgerufen und bei den folgenden DEPFA-Adressen
abgeholt bzw. angefordert werden:
DEPFA BANK plc, Zweigstelle Frankfurt,
Corporate Communications
Neue Mainzer Straße 75
D-60311 Frankfurt
Telefax: +49 69/92882-107
DEPFA BANK plc,
1 Commons Street, Dublin 1, Irland
Telefon + 353 1 792-2222; Telefax + 353 1 792-2211
DEPFA BANK plc, Zweigstelle London,
105 Wigmore Street, London W1U 1QY, Vereinigtes Königreich
Telefon + 44 20 7290-8400; Telefax + 44 20 7495-0580
DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG,
Ludwig-Erhard-Strasse 14, 65760 Eschborn / Frankfurt, Deutschland
Telefon + 49 6196 9990-0; Telefax + 49 6196 9990-1331
DEPFA BANK plc, Zweigstelle New York,
623 Fifth Avenue, 22nd Floor, New York, NY 10022, USA
Telefon + 1 212 796 9200; Telefax + 1 212 796 9217
Die Kosten für die Zustellung von Dokumenten an Aktionäre werden von der
Gesellschaft auf Verlangen erstattet.
Hypo Real Estate Holding AG, München ('HRE'), wird den HRE-Prospekt im
Zusammenhang mit der Börseneinführung der Neuen HRE-Aktien voraussichtlich
am oder um den 10. September 2007 veröffentlichen. Kopien des HRE-Prospekts
können dann unter www.hyporealestate.com und bei den vorstehend genannten
Adressen bezogen werden. Der HRE-Prospekt wird in deutscher Sprache mit
einer englischen Übersetzung seiner Zusammenfassung veröffentlicht.
Henrik Hannemann
+49 69 92 882 275
DGAP 01.08.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: DEPFA BANK plc
1, Commons Street
Dublin 1
Irland
Telefon: +49 (0)69 92882 275
Fax: +49 (0)69 92882 107
E-mail: [email protected]
Internet: www.depfa.com
ISIN: IE0072559994
WKN: 765818
Indizes: MDAX
Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf
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