gleichgültig ob es sich um Mitglieder der Gesellschaft handelt oder nicht -
ermächtigen als Stimmrechtsvertreter in seinem Namen teilzunehmen, zu
sprechen und abzustimmen. Das Ausfüllen und Einsenden einer
Stimmrechtsvollmacht hindert einen im Aktienregister der Gesellschaft
verzeichneten Aktionär nicht daran, persönlich an der vorgenannten
Hauptversammlung, auch bei einer Vertagung derselben, teilzunehmen und
abzustimmen, wenn dieser Aktionär dies wünscht.
Wir bitten darum, dass Stimmrechtsvollmachten der im Aktionärsregister der
Gesellschaft verzeichneten Aktionäre bei der Gesellschaft an deren Sitz in
1 Commons Street, Dublin 1, Irland spätestens zwölf Stunden vor dem für die
Hauptversammlung bestimmten Zeitpunkt hinterlegt werden, wobei Vollmachten,
die nicht in dieser Form hinterlegt wurden, dem Vorsitzenden vor Beginn der
Versammlung übergeben werden können und gleichwohl wirksam sein werden.
Im Fall von gemeinschaftlich gehaltenen Aktien wird die Stimme des
Bevorrechtigten, der eine Stimme abgibt, sei es persönlich oder durch einen
Stimmrechtsbevollmächtigten, unter Ausschluss der Stimme(n) der sonstigen
Mitinhaber angenommen und in diesem Zusammenhang wird die Bevorrechtigung
nach der Reihenfolge festgelegt, in der die Namen im Aktionärsregister der
Gesellschaft im Hinblick auf die gemeinschaftlich gehaltenen Aktien stehen.
Die Berechtigung zur Teilnahme und Stimmabgabe bei der Hauptversammlung
oder etwaigen Vertagungen derselben sowie die Anzahl der Stimmen, die
abgegeben werden können, werden durch Bezugnahme auf das Aktienregister der
Gesellschaft um 18:00 Uhr (Dubliner Zeit) am 22. September 2007 oder, falls
diese Hauptversammlung verschoben wird, durch BezuThomas Kolbeck, 1 Commons Street, Dublin 1 oder, falls er nicht
verfügbar ist, Herrn Dermot Cahillane, 1 Commons Street, Dublin 1 zum
Vorsitzenden der Hauptgversammlung ernannt und den Vorsitzenden angewiesen,
dem High Court die Ergebnisse derselben mitzuteilen.
Das Scheme of Arrangement steht unter dem Vorbehalt der anschließenden
Genehmigung durch den High Court.
Datum: 1. August 2007
McCANN FITZGERALD
Riverside One
Sir John Rogerson's Quay
Dublin 2
Rechtsanwälte der Gesellschaft
Wichtige Informationen für DEPFA Aktionäre
Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main ('Clearstream'), ist als
Eigentümerin sämtlicher über das elektronische Clearing System von
Clearstream abgerechneten und an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten
DEPFA-Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Nach irischem
Recht kann ein Inhaber von börsennotierten DEPFA-Aktien an
Hauptversammlungen der Gesellschaft teilnehmen, indem er von Clearstream
als registrieter Eigentümerin der Aktien verlangt, einen
Stimmrechtsbevollmächtigten entsprechend seiner Weisung zu ernennen.
Dementsprechend können DEPFA-Aktionäre gemäß dem bei der Gesellschaft
üblichen Verfahren an Hauptversammlungen entweder persönlich teilnehmen und
abstimmen oder aber einen Vertreter bestimmen, der in ihrem Namen teilnimmt
und das Stimmrecht ausübt, oder aber sie können Weisung hinsichtlich der
Stimmrechtsausübung erteilen.
Insbesondere für die gerichtlich einberufene Hauptversammlung ist wichtig,
dass so viele Stimmen wie möglich abgegeben werden, so dass sich der High
Court überzeugen kann, dass die Meinung der DEPFA-Aktionäre fair und
angemessen vertreten war.
Gleichgültig ob Sie beabsichtigen, an der Hauptversammlung teilzunehmen
oder nicht, werden Sie daher dringend gebeten, das blaue Weisungs- und
Vollmachtsformular ausgefüllt und unterzeichnet entsprechend den darauf
abgedruckten Hinweisen an Ihre Depotbank zurückzusenden, so dass es dort
baldmöglichst, keinesfalls jedoch nach dem
Geschäftsschluss am 17. September 2007
eingeht.
Wenn Sie Fragen zu dem Zusammenschluss haben oder unsicher sind, wie das
Weisungs- und Vollmachtsformular auszufüllen ist, können Sie die im
Vereinigten Königreich kostenfreie Nummer 0800 917 8414 oder, wenn Sie
sich außerhalb des Vereinigten Königreichs aufhalten, die +44 207 920 9700
an jedem Werktag (09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Londoner/Dubliner Zeit))
anrufen. Anrufe von außerhalb des Vereinigten Königreichs werden zum
jeweiligen internationalen Tarif berechnet. Unter dieser Auskunftsnummer
kann Ihnen keine Beratung zu den Vorteilen des Scheme oder des
Zusammenschlusses gegeben oder eine Empfehlung zur Stimmabgabe oder
finanzieller oder steuerlicher Rat erteilt werden.
Verfügbarkeit von Dokumenten
Kopien des Weisungs- und Vollmachtsformulars für die vom Gericht
einberufene Hauptversammlung sowie des Scheme Circular, das eine
detaillierte Beschreibung des Scheme of Arrangement enthält, können auf der
Internetseite www.depfa.com abgerufen und bei den folgenden DEPFA-Adressen
abgeholt bzw. angefordert werden:
DEPFA BANK plc, Zweigstelle Frankfurt,
Corporate Communications
Neue Mainzer Straße 75
D-60311 Frankfurt
Telefax: + 49 69 92882-107
DEPFA BANK plc,
1 Commons Street, Dublin 1, Irland
Telefon + 353 1 792-2222; Telefax + 353 1 792-2211
DEPFA BANK plc, Zweigstelle London,
105 Wigmore Street, London W1U 1QY, Vereinigtes Königreich
Telefon + 44 20 7290-8400; Telefax + 44 20 7495-0580
n voraussichtlich
am oder um den 10. September 2007 veröffentlichen. Kopien des HRE-Prospekts
können dann unter www.hyporealestate.com und bei den vorstehend genannten
Adressen bezogen werden. Der HRE-Prospekt wird in deutscher Sprache mit
einer englischen Übersetzung seiner Zusammenfassung veröffentlicht.
Henrik Hannemann
+49 69 92 882 275
DGAP 01.08.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: DEPFA BANK plc
1, Commons Street
Dublin 1
Irland
Telefon: +49 (0)69 92882 275
Fax: +49 (0)69 92882 107
E-mail: [email protected]
Internet: www.depfa.com
ISIN: IE0072559994
WKN: 765818
Indizes: MDAX
Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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