DGAP-News: DEPFA BANK plc: Gerichtlich einberufene Hauptversammlung (Court Meeting)

Publikacja: 01.08.2007 11:58

DEPFA BANK plc / Hauptversammlung

01.08.2007

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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THE HIGH COURT of IRELAND

COMMERCIAL

2007 No. 324 COS

2007 No. 105 COM

IN SACHEN DEPFA BANK PLC

- und -

IN ANGELEGENHEITEN DES COMPANIES ACTS 1963 bis 2006

WIRD HIERDURCH MITGETEILT, dass der High Court aufgrund einer in

vorgenannter Sache ergangenen Verfügung vom 30. Juli 2007 die Einberufung

einer Versammlung der Inhaber von DEPFA-Aktien (außer DEPFA-Aktien, die von

der HRE gehalten werden) (wie im Scheme of Arrangement definiert, auf das

nachfolgend Bezug genommen wird) verfügt hat, um ein Scheme of Arrangement

gemäß § 201 des Companies Act 1963, das zwischen der DEPFA BANK plc (die

'Gesellschaft') und den Inhabern von DEPFA-Aktien (außer DEPFA-Aktien, die

von der HRE gehalten werden) vereinbart werden soll, zu erwägen und, wenn

es für angemessen befunden wird, diesem zuzustimmen (mit oder ohne

Änderungen), und dass diese Versammlung im Four Seasons Hotel, Dublin 4,

Irland am Montag, dem 24. September 2007 um 12:00 Uhr mittags (Dubliner

Zeit) abgehalten werden soll, wohin alle Inhaber der vorgenannten Aktien

zur Teilnahme zur angegebenen Zeit eingeladen sind.

Eine Kopie des vorgenannten Scheme of Arrangement und eine Kopie des

erläuternden Berichts (Explanatory Statement), die gemäß § 202 des

Companies Act 1963 vorgelegt werden müssen, sind Bestandteil des sog.

Scheme Circular, das wie nachfolgend beschrieben bezogen werden kann.

Jeder im Aktionärsregister der Gesellschaft verzeichnete Aktionär, der zur

Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, kann auf der Versammlung

persönlich seine Stimme abgeben oder eine oder mehrere andere Personen -

gleichgültig ob es sich um Mitglieder der Gesellschaft handelt oder nicht -

ermächtigen als Stimmrechtsvertreter in seinem Namen teilzunehmen, zu

sprechen und abzustimmen. Das Ausfüllen und Einsenden einer

Stimmrechtsvollmacht hindert einen im Aktienregister der Gesellschaft

verzeichneten Aktionär nicht daran, persönlich an der vorgenannten

Hauptversammlung, auch bei einer Vertagung derselben, teilzunehmen und

abzustimmen, wenn dieser Aktionär dies wünscht.

Wir bitten darum, dass Stimmrechtsvollmachten der im Aktionärsregister der

Gesellschaft verzeichneten Aktionäre bei der Gesellschaft an deren Sitz in

1 Commons Street, Dublin 1, Irland spätestens zwölf Stunden vor dem für die

Hauptversammlung bestimmten Zeitpunkt hinterlegt werden, wobei Vollmachten,

die nicht in dieser Form hinterlegt wurden, dem Vorsitzenden vor Beginn der

Versammlung übergeben werden können und gleichwohl wirksam sein werden.

Im Fall von gemeinschaftlich gehaltenen Aktien wird die Stimme des

Bevorrechtigten, der eine Stimme abgibt, sei es persönlich oder durch einen

Stimmrechtsbevollmächtigten, unter Ausschluss der Stimme(n) der sonstigen

Mitinhaber angenommen und in diesem Zusammenhang wird die Bevorrechtigung

nach der Reihenfolge festgelegt, in der die Namen im Aktionärsregister der

Gesellschaft im Hinblick auf die gemeinschaftlich gehaltenen Aktien stehen.

Die Berechtigung zur Teilnahme und Stimmabgabe bei der Hauptversammlung

oder etwaigen Vertagungen derselben sowie die Anzahl der Stimmen, die

abgegeben werden können, werden durch Bezugnahme auf das Aktienregister der

Gesellschaft um 18:00 Uhr (Dubliner Zeit) am 22. September 2007 oder, falls

diese Hauptversammlung verschoben wird, durch BezuThomas Kolbeck, 1 Commons Street, Dublin 1 oder, falls er nicht

verfügbar ist, Herrn Dermot Cahillane, 1 Commons Street, Dublin 1 zum

Vorsitzenden der Hauptgversammlung ernannt und den Vorsitzenden angewiesen,

dem High Court die Ergebnisse derselben mitzuteilen.

Das Scheme of Arrangement steht unter dem Vorbehalt der anschließenden

Genehmigung durch den High Court.

Datum: 1. August 2007

McCANN FITZGERALD

Riverside One

Sir John Rogerson's Quay

Dublin 2

Rechtsanwälte der Gesellschaft

Wichtige Informationen für DEPFA Aktionäre

Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main ('Clearstream'), ist als

Eigentümerin sämtlicher über das elektronische Clearing System von

Clearstream abgerechneten und an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten

DEPFA-Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Nach irischem

Recht kann ein Inhaber von börsennotierten DEPFA-Aktien an

Hauptversammlungen der Gesellschaft teilnehmen, indem er von Clearstream

als registrieter Eigentümerin der Aktien verlangt, einen

Stimmrechtsbevollmächtigten entsprechend seiner Weisung zu ernennen.

Dementsprechend können DEPFA-Aktionäre gemäß dem bei der Gesellschaft

üblichen Verfahren an Hauptversammlungen entweder persönlich teilnehmen und

abstimmen oder aber einen Vertreter bestimmen, der in ihrem Namen teilnimmt

und das Stimmrecht ausübt, oder aber sie können Weisung hinsichtlich der

Stimmrechtsausübung erteilen.

Insbesondere für die gerichtlich einberufene Hauptversammlung ist wichtig,

dass so viele Stimmen wie möglich abgegeben werden, so dass sich der High

Court überzeugen kann, dass die Meinung der DEPFA-Aktionäre fair und

angemessen vertreten war.

Gleichgültig ob Sie beabsichtigen, an der Hauptversammlung teilzunehmen

oder nicht, werden Sie daher dringend gebeten, das blaue Weisungs- und

Vollmachtsformular ausgefüllt und unterzeichnet entsprechend den darauf

abgedruckten Hinweisen an Ihre Depotbank zurückzusenden, so dass es dort

baldmöglichst, keinesfalls jedoch nach dem

Geschäftsschluss am 17. September 2007

eingeht.

Wenn Sie Fragen zu dem Zusammenschluss haben oder unsicher sind, wie das

Weisungs- und Vollmachtsformular auszufüllen ist, können Sie die im

Vereinigten Königreich kostenfreie Nummer 0800 917 8414 oder, wenn Sie

sich außerhalb des Vereinigten Königreichs aufhalten, die +44 207 920 9700

an jedem Werktag (09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Londoner/Dubliner Zeit))

anrufen. Anrufe von außerhalb des Vereinigten Königreichs werden zum

jeweiligen internationalen Tarif berechnet. Unter dieser Auskunftsnummer

kann Ihnen keine Beratung zu den Vorteilen des Scheme oder des

Zusammenschlusses gegeben oder eine Empfehlung zur Stimmabgabe oder

finanzieller oder steuerlicher Rat erteilt werden.

Verfügbarkeit von Dokumenten

Kopien des Weisungs- und Vollmachtsformulars für die vom Gericht

einberufene Hauptversammlung sowie des Scheme Circular, das eine

detaillierte Beschreibung des Scheme of Arrangement enthält, können auf der

Internetseite www.depfa.com abgerufen und bei den folgenden DEPFA-Adressen

abgeholt bzw. angefordert werden:

DEPFA BANK plc, Zweigstelle Frankfurt,

Corporate Communications

Neue Mainzer Straße 75

D-60311 Frankfurt

Telefax: + 49 69 92882-107

DEPFA BANK plc,

1 Commons Street, Dublin 1, Irland

Telefon + 353 1 792-2222; Telefax + 353 1 792-2211

DEPFA BANK plc, Zweigstelle London,

105 Wigmore Street, London W1U 1QY, Vereinigtes Königreich

Telefon + 44 20 7290-8400; Telefax + 44 20 7495-0580

n voraussichtlich

am oder um den 10. September 2007 veröffentlichen. Kopien des HRE-Prospekts

können dann unter www.hyporealestate.com und bei den vorstehend genannten

Adressen bezogen werden. Der HRE-Prospekt wird in deutscher Sprache mit

einer englischen Übersetzung seiner Zusammenfassung veröffentlicht.

Henrik Hannemann

+49 69 92 882 275

DGAP 01.08.2007

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Sprache: Deutsch

Emittent: DEPFA BANK plc

1, Commons Street

Dublin 1

Irland

Telefon: +49 (0)69 92882 275

Fax: +49 (0)69 92882 107

E-mail: [email protected]

Internet: www.depfa.com

ISIN: IE0072559994

WKN: 765818

Indizes: MDAX

Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in

Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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