DGAP-CMS: EUROHYPO AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Publikacja: 06.09.2007 13:21

EUROHYPO AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG

06.09.2007

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Nr. 1 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Eurohypo AG

Mitteilung nach § 30e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG

mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Eurohypo AG und

der zum Commerzbank-Konzern gehörenden Commerzbank Inlandsbanken Holding

GmbH, dem die Hauptversammlung der Eurohypo AG am 29. August 2007

zugestimmt hat, ist am 4. September 2007 in das Handelsregister eingetragen

und damit wirksam geworden.

Während der Dauer dieses Vertrags wird die Eurohypo AG regelmäßig keinen

Bilanzgewinn ausweisen, so dass die Dividendenberechtigung der

außenstehenden Aktionäre der Eurohypo AG insoweit entfällt. Als Ausgleich

dafür erhält jeder außenstehende Aktionär von der Commerzbank Inlandsbanken

Holding GmbH eine jährliche Ausgleichszahlung. Die Ausgleichszahlung

beträgt brutto EUR 1,24 je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr

abzüglich Körperschaftsteuerbelastung einschließlich Nebensteuern wie zur

Zeit Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das

betreffende Geschäftsjahr geltenden Satz. Nach den Verhältnissen zum

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beträgt die Ausgleichszahlung netto EUR

1,01 je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2007 und EUR 1,10 je Stückaktie

für die Geschäftsjahre ab 2008, jeweils für ein volles Geschäftsjahr.

Ferner ist jeder außenstehende Aktionär der Eurohypo AG nach dem

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag berechtigt, von der Commerzbank

Inlandsbanken Holding GmbH zu verlangen, dass diese seine Eurohypo-Aktien

gegen eine Barabfindung von EUR 24,32 je Stückaktie erwirbt. Die

Einzelheiten zur Annahme dieses Barabfindungsangebots der Commerzbank

Inlandsbanken Holding GmbH werden in Kürze bekannt gegeben.

Die Hauptversammlung der Eurohypo AG am 29. August 2007 hat ferner

beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Commerzbank

Inlandsbanken Holding GmbH gegen eine angemessene Barabfindung zu

übertragen. Dieser Beschluss ist noch nicht wirksam geworden.

Eschborn, den 6. September 2007

Der Vorstand

06.09.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

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Sprache: Deutsch

Emittent: EUROHYPO AG

Helfmann-Park 5

65760 Eschborn

Deutschland

Internet: www.eurohypo.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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