SCHULER AG / Squeeze-Out

21.09.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

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Göppingen, 21.09.2007

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat am heutigen

Tage auf Anfrage mündlich die Auskunft erteilt, dass das gegen den

Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main gemäß § 39a WpÜG vom

02.08.2007 betreffend die Übertragung sämtlicher Aktien an der Müller

Weingarten AG auf die Schuler AG ('Squeeze Out-Beschluss') von lediglich

einem Aktionär eingelegte Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde am

heutigen Tage zurückgenommen wurde. Die Schuler AG geht deshalb davon aus,

dass der Squeeze Out-Beschluss mit der Rücknahme am heutigen Tage in

Rechtskraft erwachsen ist und damit alle Aktien an der Müller Weingarten AG

auf die Schuler AG übergegangen sind. Nach Einholung eines

Rechtskraftzeugnisses wird die Schuler AG den bisherigen Aktionären der

Müller Weingarten AG eine Abfindung in Höhe von EUR 15,74 je Aktie

auszahlen. Der Börsenhandel in Aktien der Müller Weingarten AG wird

ausgesetzt.

Schuler Aktiengesellschaft

Tobias Apfel, Leiter Unternehmenskommunikation, Schuler AG

Tel. 07161-66829, E-Mail: ir@schulergroup.com

21.09.2007