SCHULER AG / Squeeze-Out
21.09.2007
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Göppingen, 21.09.2007
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat am heutigen
Tage auf Anfrage mündlich die Auskunft erteilt, dass das gegen den
Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main gemäß § 39a WpÜG vom
02.08.2007 betreffend die Übertragung sämtlicher Aktien an der Müller
Weingarten AG auf die Schuler AG ('Squeeze Out-Beschluss') von lediglich
einem Aktionär eingelegte Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde am
heutigen Tage zurückgenommen wurde. Die Schuler AG geht deshalb davon aus,
dass der Squeeze Out-Beschluss mit der Rücknahme am heutigen Tage in
Rechtskraft erwachsen ist und damit alle Aktien an der Müller Weingarten AG
auf die Schuler AG übergegangen sind. Nach Einholung eines
Rechtskraftzeugnisses wird die Schuler AG den bisherigen Aktionären der
Müller Weingarten AG eine Abfindung in Höhe von EUR 15,74 je Aktie
auszahlen. Der Börsenhandel in Aktien der Müller Weingarten AG wird
ausgesetzt.
Schuler Aktiengesellschaft
Tobias Apfel, Leiter Unternehmenskommunikation, Schuler AG
Tel. 07161-66829, E-Mail: ir@schulergroup.com
21.09.2007