DGAP-Adhoc: HamaTech AG und SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft vereinbaren Verschmelzung

Publikacja: 01.11.2007 12:53

HamaTech AG / Firmenzusammenschluss

01.11.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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HamaTech AG und SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft vereinbaren

Verschmelzung

Sternenfels, 01. November 2007

Die HamaTech AG, Sternenfels (ISIN DE0007309007) und die SINGULUS

TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft, Kahl am Main (ISIN DE0007238909) haben

sich mit Zustimmung ihrer Aufsichtsräte über die Verschmelzung der HamaTech

AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und das

Umtauschverhältnis der Aktien geeinigt. Demnach erhalten die Aktionäre der

HamaTech AG für je neun HamaTech-Aktien zwei Singulus-Ak-tien.

Zur Bestimmung des angemessenen Umtauschverhältnisses haben beide

Gesellschaften Unternehmensbewertungen mit sachverständiger Unterstützung

der Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,

Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt. Der nach der

Ertragswertmethode ermittelte Unternehmenswert beläuft sich danach auf EUR

2,23 je HamaTech-Aktie und EUR 10,44 je Singulus-Aktie.

Nach Feststellung der gerichtlich ausgewählten und bestellten gemeinsamen

Verschmelzungsprüferin, der Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

mbH, Düsseldorf, ist das vorgeschlagene Umtauschverhältnis von zwei

Singulus-Aktien je neun HamaTech-Aktien angemessen. Der

Verschmelzungsvertrag soll einer außerordentlichen Hauptversammlung der

HamaTech AG, die im Dezember 2007 stattfinden soll, zur Zustimmung

vorgelegt werden. Da die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft einen

Anteil von mehr als 90% des Grundkapitals der HamaTech AG hält, ist ein

Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES

Aktiengesellschaft zum Verschmelzungsvertrag gemäß § 62 UmwG nicht

erforderlich, es sei denn, Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES

Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen,

verlangen eine entsprechende Beschlussfassung.

Wichtiger rechtlicher Hinweis:

Die Durchführung einer Unternehmensbewertung nach der Ertragswertmethode

ist ein äußerst komplexer Vorgang, der sich weder durch eine Analyse der

Einzelschritte erschließt noch in einer Zusammenfassung erschöpfend

beschrieben werden kann. Die Bewertungsarbeiten, die die Vorstände der

beteiligten Gesellschaften mit Unterstützung der Dr. Ebner, Dr. Stolz &

Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,

Stuttgart, durchgeführt haben, lassen nicht zuverlässig auf die künftige

Ergebnisentwicklung oder aktuelle Werte, die aufgrund anderer

Bewertungsmethoden ermittelt werden können, schließen. Diese können

erheblich über oder unter den Angaben liegen, die in dieser Ad

hoc-Mitteilung veröffentlicht werden. Die Bewertungsarbeiten beruhen auf

einer Vielzahl von Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich der

Branchenentwicklung, des allgemeinen geschäftlichen Umfeldes, der

Wettbewerbsbedingungen, der Marktbedingungen sowie der wirtschaftlichen und

finanziellen Rahmenbedingungen, die überwiegend außerhalb der Kontrolle der

Unternehmen liegen, sowie auf Beurteilungen und Annahmen hinsichtlich

'Basiszinssatz', 'Beta-Faktor', 'Marktrisikoprämie' und 'typisierte

persönliche Ertragsteuer auf Ausschüttung', 'Ausschüttungsquote',

'Verschuldungsgrad' und 'nachhaltiges Ergebnis', die alle auch auf der

Aus-übung von Ermessensspielräumen auf Seiten des Vorstands beruhen.

Ergänzende Informationen zur Berechnung der Unternehmenswerte werden im

Verschommunizieren. Auf Grund von Risiken oder fehlerhaften

Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den

zukunftsbezogenen Angaben abweichen. Zu den Annahmen, bei denen es zu

erheblichen Abweichungen auf Grund nicht vorhersehbarer Entwicklungen

kommen kann, zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich: die Nachfrage

nach unseren Produkten und Leistungen, die Wettbewerbssituation, die

Entwicklung, die Verbreitung sowie die technische Leistungsfähigkeit der

HD-DVD und der Blu-ray-Technologie und ihrer Preise, die Entwicklung,

Verbreitung und Preise alternativer Speichermedien, rechtzeitige

Verfügbarkeit notwendiger externer Vorleistungen und Produkte, die

Fähigkeit, bestehende Kundenbeziehungen zu festigen und auszubauen und neue

Kundenbeziehungen zu erschließen, sowie die Verfügbarkeit von ausreichend

qualifiziertem Fachpersonal.

Weder die HamaTech AG noch die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft

übernehmen eine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen

fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse und Entwicklungen anzupassen.

Mit den Aussagen zu den ermittelten Unternehmenswerten werden keine

Prognosen oder An-nahmen zur künftigen Entwicklung des Börsenkurses der

Aktien der HamaTech AG oder der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft

getroffen.

Ende der Adhoc

HamaTech AG

Ferdinand-von-Steinbeis-Ring 10

75447 Sternenfels / Germany

Internet: http://www.hamatech.com

ISIN: DE0007309007, WKN: 730900

Bernhard Krause

MetaCom Corporate Communications GmbH

Tel.: +49 (0) 170 920 2924

Fax: +49 (0) 6181 9828010

eMail: [email protected]

01.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

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Sprache: Deutsch

Emittent: HamaTech AG

Ferdinand-von-Steinbeis-Ring 10

75447 Sternenfels

Deutschland

Telefon: +49 (0)7045/41-0

Fax: +49 (0)7045/41-119

E-mail: [email protected]

Internet: www.hamatech.de

ISIN: DE0007309007

WKN: 730900

Indizes: CDAX

Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;

Freiverkehr in Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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