Greenshoe-Option) bzw. rund 31 Prozent der zum Handel zuzulassenden
A-Aktien (rund 27 Prozent ohne Ausübung der Greenshoe-Option) betragen. Die
Handelsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt
(Prime Standard) und im regulierten Markt der Börse Hamburg soll am 2.
November 2007 erfolgen.
Rund 20,81 Prozent des Emissionsvolumens (einschließlich Mehrzuteilung)
wurden an Privatanleger (einschließlich Mitarbeiter der HHLA-Gruppe)
zugeteilt. Aufgrund der hohen Überzeichnung des Angebots konnten nicht alle
erhaltenen Aufträge berücksichtigt werden. Die Zuteilung im Rahmen des
Angebots an Privatanleger erfolgte unter Beachtung der Grundsätze für die
Zuteilung der Aktienemissionen an Privatanleger, die am 7. Juni 2000 von
der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen
herausgegeben wurden. Die Zuteilung erfolgte nach einheitlichen Kriterien
('standardisierte Zuteilung') für alle Konsortialbanken. Demnach erhält
jeder Privatanleger, der bei einer Konsortialbank gezeichnet hat, eine
Zuteilung wie folgt: Privatanleger, die einen Kaufauftrag bis zu 99 Stück
Aktien abgegeben haben, erhalten eine Vollzuteilung in der Höhe ihrer
jeweiligen Order, Privatanleger, die einen Kaufauftrag von 100 Stück Aktien
bis 999 Stück Aktien abgegeben haben, erhalten eine Zuteilung von 100 Stück
Aktien sowie 20 Prozent ihrer verbleibenden Nachfrage und Privatanleger,
die einen Kaufauftrag von 1.000 Stück oder mehr abgegeben haben, erhalterbörse; Regulierter Markt der Börse Hamburg
Firmensitz: Deutschland
HHLA
Matthias Funk
Investor Relations
Bei St. Annen 1
D-20457 Hamburg
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Aufforderung zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der Hamburger
Hafen und Logistik AG dar und ersetzt nicht den Prospekt. Das Angebot
erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des veröffentlichten Prospektes
und des Nachtrags Nr. 1 zu diesem Prospekt. Der Prospekt sowie der Nachtrag
Nr. 1 zum Prospekt sind bei der Hamburger Hafen und Logistik AG, bei den
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Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften
des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der
'Securities Act') oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches
Aktienangebot in den Vereinigten Staaten von Amerika würde mittels eines
Prospektes durchgeführt, der bei der Hamburger Hafen und Logistik AG oder
einem abgebenden Aktionär erhältlich wäre und der detaillierte
Informationen über das Unternehmen und das Management sowie
Jahresabschlüsse enthalten würde. Die Hamburger Hafen und Logistik AG
beabsichtigt nicht, irgendeinen Teil des Angebots in den Vereinigten
Staaten von Amerika zu registrieren.
01.11.200