3U HOLDING AG / Sonstiges
12.12.2007
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Marburg, 12. Dezember 2007 - Die im Prime Standard der Frankfurter
Wertpapierbörse notierte 3U HOLDING AG (ISIN DE0005167902) und die
Aktionäre, die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die in der
außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Januar 2007 gefassten Beschlüsse
erhoben haben, haben die Rechtsstreitigkeiten vor dem Oberlandesgericht
Frankfurt am Main durch Prozessvergleiche beendet.
Auf Grundlage der Vergleiche haben die Gesellschaft und die klagenden
Aktionäre die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen einvernehmlich für
erledigt erklärt. Darüber hinaus wurden die Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklagen zurückgenommen. Ferner haben die klagenden Aktionäre die
in dem von der Gesellschaft angestrengten Freigabeverfahren gestellten
Anträge anerkannt. Die Gesellschaft wird die vollständigen Vergleichstexte
unverzüglich gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 und 3 AktG veröffentlichen.
Der Vorstand geht davon aus, dass die Beschlüsse betreffend die
Ausgliederung und den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag noch in
diesem Jahr in das Handelsregister eingetragen werden. Mit der Eintragung
der Beschlüsse in das Handelsregister wird die 3U HOLDING AG ihre
Telekommunikationsdienstleistungen rückwirkend zum 1. Oktober 2006 auf die
neu gegründete 100%ige Tochtergesellschaft 3U TELECOM GmbH ausgliedern.
Damit wird ein weiterer wesentlicher Punkt der strategischen Neuausrichtung
des Unternehmens als Management- und Beteiligungsholding umgesetzt. Durch
die Ausgliederung der Telekommunikationsdienstleistungen wird eine größere
Transparenz und klare Strukturierung hinsichtlich der Steuerung der 3U
HOLDING AG mit ihren operativen Einheiten erreicht. Vor dem Hintergrund des
Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der neu
gegründeten 3U TELECOM GmbH werden gleichzeitig steuerliche Belange des 3U
Konzerns optimiert.
12.12.2007