nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über
die von ihm kontrollierten Unternehmen Dr. Heinrich Dräger Gesell-schaft
mit beschränkter Haftung und Stefan Dräger GmbH, deren Stimmrechtsanteile
an der Drägerwerk AG & Co. KGaA jeweils 3% oder mehr betragen.
Die Dr. Heinrich Dräger Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Stefan
Dräger GmbH, die Dräger-Stiftung München/Lübeck und Herr Stefan Dräger
haben aus Transparenzgründen jeweils darauf hingewiesen, dass die
vorstehenden Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1a WpHG ausschließlich durch die
Neuzulassung der Kommandit-Vorzugsaktien der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum
regulierten Markt nach dem Formwechsel der Drägerwerk AG erforderlich
geworden sind. Es liegt ihnen kein Kauf oder Verkauf von Kommanditaktien
zugrunde.
Lübeck, 17. Dezember 2007
Drägerwerk AG & Co. KGaA
14.12.2007