DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM AG: Neue Entscheidung im Kartellverfahren

Aktualizacja: 22.02.2017 14:35 Publikacja: 11.04.2007 10:30

RHÖN-KLINIKUM AG / Rechtssache/Sonstiges

11.04.2007

Veröffentlichung einer Corporate-News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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? OLG Düsseldorf weist Beschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG gegen das

Bundeskartellamt zurück

? RHÖN-KLINIKUM AG wird weitere rechtliche Schritte prüfen lassen

? Wachstumsstrategie des Konzerns bleibt unberührt

Bad Neustadt a. d. Saale, den 11. April 2007 ----- Heute hat das

Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Beschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG im

Kartellverfahren 'Kreiskrankenhäuser Rhön-Grabfeld an den Standorten Bad

Neustadt und Mellrichstadt' zurückgewiesen. Am 10. März 2005 hatte das

Bundeskartellamt (BKartA) die Übernahme der beiden Kreiskrankenhäuser durch

die RHÖN-KLINIKUM AG untersagt. Dagegen hatte das Unternehmen vor dem OLG

Düsseldorf Beschwerde eingelegt. Am 5. Oktober 2005 hatte das Gericht das

BKartA zunächst per Aufklärungsbeschluss zu weiteren Ermittlungen über den

sachlich relevanten Markt aufgefordert.

Die Entscheidung des Senats, die Fusionskontrolle auch auf den regulierten

Krankenhausmarkt anzuwenden, hat weitreichende Bedeutung für das

Gesundheitswesen, denn sie steht in deutlichem Widerspruch zur geltenden

Gesundheits- und Sozialgesetzgebung. Diese fördert seit Jahren

Verbundkonzepte in der Krankenversorgung, da eine einrichtungsübergreifend

auf den Patienten abgestimmte Behandlung nachgewiesene Qualitäts- und

Kostenvorteile mit sich bringt.

'Die ausgesprochen enge gesetzliche Auslegung können wir in der

vorliegenden Form nicht akzeptieren', so Wolfgang Pföhler,

Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG; 'weitere rechtliche Schritte

werden umgehend geprüft. Sollte in dieser Frage Formalismus Vorrang vor den

Werten und Zielen unseres Gesundheitssystems erhalten, droht eine teurere

und qualitativ schlechtere Patientenversorgung in Deutschland. Die vom

Gesetzgeber aufgrund der Komplexität der modernen Medizin ausdrücklich

eingeräumte Möglichkeit zur Netzwerkversorgung wird durch die durch das OLG

bestätigte jetzige Positionierung des Kartellamtes weitgehend unterlaufen,

beziehungsweise unmöglich'.

Das neben dem Kreiskrankenhaus in Bad Neustadt in diesem Verfahren

betroffene Kreiskrankenhaus in Mellrichstadt musste mittlerweile aufgrund

fehlender finanzieller Mittel vom Landkreis Rhön-Grabfeld geschlossen

werden. 'Wenn Kartellrecht dazu führt, dass die Versorgung auf dem Land

eingestellt wird, läuft etwas grundlegend falsch in Deutschland. Ich halte

das auch politisch für klärungsbedürftig', fügte Wolfgang Pföhler hinzu.

Die Expansionsstrategie des Konzerns bleibt von der heutigen Entscheidung

unberührt. Allein seit Ende 2004 hat die RHÖN-KLINIKUM AG 16 Krankenhäuser

gekauft, darunter das Schwergewicht Universitätsklinikum Gießen und

Marburg. Keiner dieser Vorgänge ist kartellrechtlich beanstandet worden.

Obwohl Marktführer, beträgt der Marktanteil des Unternehmens nicht einmal

drei Prozent. Das hohe - auch kartellrechtlich unstrittige -

Wachstumspotenzial ist damit offenkundig.

Sallwey & Partner

Telemannstr. 18

60323 Frankfurt

Tel. 069-97203628

DGAP 11.04.2007

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Sprache: Deutsch

Emittent: RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a.d.Saale Deutschland

Telefon: +49 (0)9771 - 65-0

Fax: +49 (0)9771 - 97 467

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