dass im laufenden Geschäftsjahr 2007 damit verbundene Teilrealisierungen
erzielt werden können und so der Gesellschaft bereits im 2. Quartal
außerordentliche Erträge zufließen werden.
Pongs & Zahn weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überlegungen eines
Wechsels in den General Standard des Amtlichen Marktes ausschließlich auf
wirtschaftlichen Gründen beruhen. Ein mittelständisch geprägtes Unternehmen
wie Pongs & Zahn ist durch die sehr engen Fristen und umfänglichen
Berichtspflichten im Prime Standard nur mit sehr hohen Sach- und
Personalkosten in der Lage, diesen nachzukommen. Von den unmittelbaren
Wettbewerbern der Gesellschaft ist kein Unternehmen börsennotiert und hat
somit keine vergleichbaren Aufwendungen. Dies ist insoweit als
Wettbewerbsnachteil für Pongs & Zahn zu werten. Sollte der Schritt eines
Wechsels vollzogen werden, wird sich naturgemäß an der Berichterstattung
nach IFRS sowie der Durchführung von Investoren- und Analystenkonferenzen
nichts ändern. Pongs & Zahn vertritt allerdings die Auffassung, dass durch
Halbjahresberichte in Verbindung mit den im General Standard geforderten
Zwischenmitteilungen zu den Quartalen eine zeitnahe und marktgerechte
unterjährige Information aller Marktteilnehmer gewährleistet wird. Die Ad
hoc-Berichtspflicht sowie die Veröffentlichung von unternehmensrelevanten
Corporate News wird davon ohnehin nicht berührt.
Der Jah
DGAP 20.04.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: Pongs & Zahn AG
Friedrichstraße 90
10117 Berlin Deutschland
Telefon: +49-(0)30-20253-502
Fax: +49-(0)30-20253-537
E-mail: [email protected]
www: www.pongsundzahn.de
ISIN: DE0006954001
WKN: 695400
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard), Düsseldorf;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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