DGAP-Adhoc: RHÖN-KLINIKUM AG: Vortsclag an Ordentliche Hauptversammlung zur Kapitalerhöhung

Aktualizacja: 22.02.2017 04:33 Publikacja: 23.04.2007 07:01

RHÖN-KLINIKUM AG / Kapitalerhöhung/Absichtserklärung

23.04.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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- AD-HOC-MELDUNG -

RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a.d.Saale:

Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Neueinteilung des

Grundkapitals vorgesehen (Aktiensplit)

Bad Neustadt a.d.Saale, den 23. April 2007 ----- Vorstand und Aufsichtsrat

haben gemeinsam beschlossen, auf der am 31. Mai 2007 stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung den Aktionären folgende Vorschläge zur

Abstimmung zu unterbreiten und dies in der heutigen Einladung

veröffentlicht.

Unter Ziff. 9 der Tagesordnungspunkte: Beschlussfassung über die Erhöhung

des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und über die Änderung von § 4

der Satzung (Grundkapital)

Die Gesellschaft verfügt über Kapital- und Gewinnrücklagen in nennenswerter

Höhe. Zur Sicherung einer langfristig orientierten Unternehmensstrategie

und zur nachhaltigen Verbreiterung der Grundkapitalbasis hält es die

Verwaltung für zweckmäßig, das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln

angemessen zu erhöhen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 51.840.000,-- EUR wird nach

den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus

Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um 207.360.000,-- EUR auf

259.200.000,-- EUR erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrags von

207.360.000,-- EUR der in der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2006 unter

Gewinnrücklage ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen in Grundkapital. Die

Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien; ihr wird die

festgestellte Jahresbilanz zum 31.Dezember 2006, die mit dem

uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der

Gesellschaft, der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, versehen ist, zugrunde

gelegt.

b)§ 4 Satz 1 der Satzung (Grundkapital) wird mit Wirkung der Eintragung des

vorstehenden Kapitalerhöhungsbeschlusses wie folgt neu gefasst:

'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 259.200.000,-- EUR (in Worten:

zweihundertneunundfünfzig Millionen zweihunderttausend Euro).'

Unter Ziff. 10 der Tagesordnungspunkte: Beschlussfassung über die

Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) und über die Änderung von § 4

der Satzung (Grundkapital)

Nach Beschluss und Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 9

vorgeschlagenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird das

Grundkapital der Gesellschaft 259.200.000,-- EUR betragen und in 51.840.000

Stückaktien eingeteilt sein. Auf jede der 51.840.000 Aktien entfällt dann

ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von 5,-- EUR.

Im Hinblick auf die Liquidität der Aktie und eine noch breitere

Anlegerschaft, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat eine Neueinteilung des

Grundkapitals (Aktiensplit) im Verhältnis 1:2 vor. Damit verdoppelt sich

die Anzahl der Aktien, ohne dass der Gesellschaft neue Mittel zugeführt

werden. Ein Aktiensplit führt in der Regel dazu, dass sich der Börsenpreis

für eine einzelne Aktie der Gesellschaft rechnerisch reduziert, ohne dass

sich der Börsenwert des Unternehmens dadurch verringert. Nach Neueinteilung

des Grundkapitals beträgt der rechnerische Anteil der einzelnen Aktie am

Grundkapital 2,50 EUR.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassnteiligen Betrag am

Grundkapital der Gesellschaft von 5,-- EUR treten damit zwei Stückaktien mit

einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am

Grundkapital der Gesellschaft von 2,50 EUR.

b)Nach Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspunkt

9 in das Handelsregister wird § 4 Satz 2 der Satzung (Grundkapital)

entsprechend dem vorstehenden Beschluss unter lit. a) geändert und wie

folgt neu gefasst:

'Es ist eingeteilt in 103.680.000 Stückaktien.'

c)Der Vorstand wird angewiesen, die unter lit. b) vorstehende

Satzungsänderung erst dann zur Eintragung in das Handelsregister

anzumelden, wenn die unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt 9

beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in das

Handelsregister eingetragen wurde.

Sallwey & Partner

Brigitte Sallwey

Telemannstr. 18

D-60323 Frankfurt/Main

Tel.: (+49)069-97203 628

DGAP 23.04.2007

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Sprache: Deutsch

Emittent: RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a.d.Saale Deutschland

Telefon: +49 (0)9771 - 65-0

Fax: +49 (0)9771 - 97 467

E-mail: [email protected]

www: www.rhoen-klinikum-ag.com

ISIN: DE0007042301

WKN: 704230

Indizes: MDAX

Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;

Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

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