Gesellschaft, der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, versehen ist, zugrunde
gelegt.
b)§ 4 Satz 1 der Satzung (Grundkapital) wird mit Wirkung der Eintragung des
vorstehenden Kapitalerhöhungsbeschlusses wie folgt neu gefasst:
'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 259.200.000,-- EUR (in Worten:
zweihundertneunundfünfzig Millionen zweihunderttausend Euro).'
Unter Ziff. 10 der Tagesordnungspunkte: Beschlussfassung über die
Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) und über die Änderung von § 4
der Satzung (Grundkapital)
Nach Beschluss und Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 9
vorgeschlagenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird das
Grundkapital der Gesellschaft 259.200.000,-- EUR betragen und in 51.840.000
Stückaktien eingeteilt sein. Auf jede der 51.840.000 Aktien entfällt dann
ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von 5,-- EUR.
Im Hinblick auf die Liquidität der Aktie und eine noch breitere
Anlegerschaft, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat eine Neueinteilung des
Grundkapitals (Aktiensplit) im Verhältnis 1:2 vor. Damit verdoppelt sich
die Anzahl der Aktien, ohne dass der Gesellschaft neue Mittel zugeführt
werden. Ein Aktiensplit führt in der Regel dazu, dass sich der Börsenpreis
für eine einzelne Aktie der Gesellschaft rechnerisch reduziert, ohne dass
sich der Börsenwert des Unternehmens dadurch verringert. Nach Neueinteilung
des Grundkapitals beträgt der rechnerische Anteil der einzelnen Aktie am
Grundkapital 2,50 EUR.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassnteiligen Betrag am
Grundkapital der Gesellschaft von 5,-- EUR treten damit zwei Stückaktien mit
einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am
Grundkapital der Gesellschaft von 2,50 EUR.
b)Nach Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspunkt
9 in das Handelsregister wird § 4 Satz 2 der Satzung (Grundkapital)
entsprechend dem vorstehenden Beschluss unter lit. a) geändert und wie
folgt neu gefasst:
'Es ist eingeteilt in 103.680.000 Stückaktien.'
c)Der Vorstand wird angewiesen, die unter lit. b) vorstehende
Satzungsänderung erst dann zur Eintragung in das Handelsregister
anzumelden, wenn die unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt 9
beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in das
Handelsregister eingetragen wurde.
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Brigitte Sallwey
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