§§ 22 Abs. 2 Satz 1 und 2, 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG wechselseitig zuzurechnen.
Herr Michael Lehmann, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass durch die am
15. März 2007 bei der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG eingetragene
Erhöhung des Stammkapitals um EUR 2.000.000 auf EUR 8.000.000 sein
Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, ISIN:
DE000A0B95Y8, WKN: A0B95Y am 15.03.2007 durch Aktien die Schwelle von 30%
der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 27,69% (das entspricht
2.215.000 Stimmrechten) beträgt. Davon sind Herrn Michael Lehmann gem. § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG 1% (Stück 80.000 Aktien) zuzurechnen.
Herr Peter Wicht, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass durch die am 15.
März 2007 bei der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG eingetragene Erhöhung
des Stammkapitals um EUR 2.000.000 auf EUR 8.000.000 sein Stimmrechtsanteil
an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, ISIN: DE000A0B95Y8, WKN: A0B95Y
am 15.03.2007 durch Aktien die Schwelle von 30% der Stimmrechte
unterschritten hat und nunmehr 26,69% (das entspricht 2.135.000
Stimmrechten) beträgt.
DGAP 30.04.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
Kyselhäuser Straße 23
6526 Sangerhausen Deutschland
www: www.mifa.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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