M.Tech Technologie und Beteiligungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 41 Abs. 4a, Satz 1-4 WpHG (Aktie)
10.05.2007
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1. Am 07.05.2007 hat uns die HAH Scorpio GbR mbH, Oldenburg, Deutschland,
gemäß § 41 Abs. 4a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
M.Tech Technologie und Beteiligungs AG am 20.01.2007 ca. 13,8492 % der
Stimmrechte (dies entspricht 1.224.273 Stimmrechten) an der M.Tech
Technologie und Beteiligungs AG betragen hat.
2. Weiter hat uns die HAH Scorpio GbR mbH am 07.05.2007 im Auftrag von
Herrn Prof. Dr. Henzler, Österreich gemäß § 41 Abs. 4a WpHG mitgeteilt,
dass diesem die 1.224.273 Stimmrechte der HAH Scorpio GbR nach § 22 Abs. 1
Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind und sein Stimmrechtsanteil am 20.01.2007
ebenfalls 13,8492 % der Stimmrechte an der M.Tech Technologie und
Beteiligungs AG betragen hat.
3. Ebenfalls am 07.05.2007 hat uns die Vermar Verwaltungs- und Markstudien
GmbH, Oldenburg, Deutschland gemäß § 41 Abs. 4a WpHG mitgeteilt, dass ihr
ebenfalls die 1.224.273 Stimmrechte der HAH Scorpio GbR nach § 22 Abs. 1
Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind und ihr Stimmrechtsanteil am 20.01.2007 daher
13,8492 % der Stimmrechte an der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG
betragen hat.
4. Zudem hat uns die Vermar Verwaltungs- und Markstudien GmbH, Oldenburg,
Deutschland am 07.05.2007 im Namen ihrer Muttergesellschaft Vermar
Verwaltungs- und Markstudien AG, Zürich, Schweiz gemäß § 41 Abs. 4a WpHG
mitgeteilt, dass deren Stimmrechtsanteil an der M.Tech Technologie und
Beteiligungs AG am 20.01.2007 ebenfalls ca. 13,8492 % der Stimmrechte (dies
entspricht 1.224.273 Stimmrechten) an der M.Tech Technologie und
Beteiligungs AG betragen hat. Diese Stimmrechte sind der Vermar
Verwaltungs- und Markstudien AG über die von ihr kontrollierte
Tochtergesellschaft Vermar Verwaltungs- und Markstudien GmbH gemäß § 22
Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
5. Schließlich hat uns die Vermar Verwaltungs- und Markstudien GmbH,
Oldenburg, Deutschland am 07.05.2007 im Namen des Mehrheitsaktionärs ihrer
Muttergesellschaft Vermar Verwaltungs- und Markstudien AG, Herrn Werner
Arnhold, Monaco gemäß § 41 Abs. 4a WpHG mitgeteilt, dass dessen
Stimmrechtsanteil an der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG am
20.01.2007 ebenfalls ca. 13,8492 % der Stimmrechte (dies entspricht
1.224.273 Stimmrechten) an der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG
betragen hat. Diese Stimmrechte sind Herrn Werner Arnhold über die von ihm
kontrollierte Vermar Verwaltungs- und Markstudien AG und deren Tochter der
Vermar Verwaltungs- und Markstudien GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
zuzurechnen.
6. Sowohl die HAH Scorpio GbR mbH, als auch die Vermar Verwaltungs- und
Markstudien GmbH haben darauf verwiesen, dass Sie die oben genannten
Informationen bereits im August 2006 über Ihre Rechtsanwälte der M.Tech
Technologie und Beteiligungs AG mitgeteilt haben und die Höhe der
Stimmrechte der HAH Scorpio auf der Internetseite der M.Tech Technologie
und Beteiligungs AG bereits im Jahr 2006 veröffentlicht wurde.
DGAP 10.05.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: M.Tech Technologie und Beteiligungs AG
Kelterstraße 67
72669 Unterensingen Deutschland
www: www.mtech-ag.com
Ende der Mitteilung