Erwerbs von Aktien der LANXESS AG gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der
EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der LANXESS AG.
Die LANXESS AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen
des Wertpapierhauses nehmen.
Der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu
erwerbenden Aktien darf den Durchschnitt der Eröffnungsauktion im
Xetra-Handelssystem an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der
Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien an der
Wertpapierbörse in Frankfurt am Main um nicht mehr als 10 % über oder
unterschreiten. Darüber hinaus ist das Wertpapierhaus verpflichtet,
die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 und die
in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
Der Kaufpreis darf dementsprechend den Kurs des letzten unabhängig
getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des höchsten
unabhängigen Angebots an der Börse nicht überschreiten. Das Wertpapierhaus
darf ferner an einem Tag zusammen nicht mehr als 25% des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der
jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz
ergibt sich aus dem durchschnittlichen Handelsvolumen der 20 Börsentage
vor dem konkreten Kauftermin.
Die Transaktionen werden gemäß der EU-VO 2273/2003 bekannt gegeben;
über die Fortschritte des Aktienrückkaufs wird die LANXESS AG
regelmäßig unter www.lanxess.com informieren.
Leverkusen, im August 2007
Der Vorstand
DGAP 17.08.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: LANXESS AG
Gebäude K10
51369 Leverkusen
Deutschland
Telefon: +49 (0)214 30 3-----------------------------------