LANXESS AG / Aktienrückkauf
17.08.2007
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LANXESS AG, Leverkusen
WKN 547040
ISIN DE 0005470405
Der Vorstand der LANXESS AG hat am 10. August 2007 beschlossen,
von der am 31. Mai 2007 von der Hauptversammlung gemäß § 71
Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur
Veräußerung eigener Aktien Gebrauch zu machen und eigene Aktien
zum Zwecke der Einziehung über die Börse zu erwerben.
Der von der LANXESS AG am 10. August 2007 per Ad-hoc-Mitteilung
angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 20. August 2007 und soll
spätestens am 30. September 2007 beendet werden. Im Zuge des
Aktienrückkaufs soll eine Gesamtzahl von Aktien im Gegenwert eines
Gesamtkaufpreises (einschließlich Transaktionskosten) von maximal
Euro 50.000.000,00 zurück erworben werden. Dies entspräche auf
Basis des derzeitigen Kursniveaus (Stand 15. August 2007) von ca.
Euro 36 einem Rückkaufvolumen von rund 1.390.000 Aktien bzw.
1,64 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Im Falle steigender oder
fallender Aktienkurse ändert sich die Zahl der zu erwerbenden Aktien
daher entsprechend.
Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Wertpapierhauses und in
Übereinstimmung mit § 14 Abs. 2, § 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung
mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) 2273/2003 der Kommission
vom 22.12.2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend
'EU-VO 2273/2003').
Das Wertpapierhaus trifft seine Entscheidung über den Zeitpunkt des
Erwerbs von Aktien der LANXESS AG gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der
EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der LANXESS AG.
Die LANXESS AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen
des Wertpapierhauses nehmen.
Der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu
erwerbenden Aktien darf den Durchschnitt der Eröffnungsauktion im
Xetra-Handelssystem an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der
Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien an der
Wertpapierbörse in Frankfurt am Main um nicht mehr als 10 % über oder
unterschreiten. Darüber hinaus ist das Wertpapierhaus verpflichtet,
die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 und die
in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
Der Kaufpreis darf dementsprechend den Kurs des letzten unabhängig
getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des höchsten
unabhängigen Angebots an der Börse nicht überschreiten. Das Wertpapierhaus
darf ferner an einem Tag zusammen nicht mehr als 25% des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der
jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz
ergibt sich aus dem durchschnittlichen Handelsvolumen der 20 Börsentage
vor dem konkreten Kauftermin.
Die Transaktionen werden gemäß der EU-VO 2273/2003 bekannt gegeben;
über die Fortschritte des Aktienrückkaufs wird die LANXESS AG
regelmäßig unter www.lanxess.com informieren.
Leverkusen, im August 2007
Der Vorstand
DGAP 17.08.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: LANXESS AG
Gebäude K10
51369 Leverkusen
Deutschland
Telefon: +49 (0)214 30 3-----------------------------------