DGAP-News: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

Publikacja: 17.08.2007 15:58

LANXESS AG / Aktienrückkauf

17.08.2007

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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LANXESS AG, Leverkusen

WKN 547040

ISIN DE 0005470405

Der Vorstand der LANXESS AG hat am 10. August 2007 beschlossen,

von der am 31. Mai 2007 von der Hauptversammlung gemäß § 71

Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur

Veräußerung eigener Aktien Gebrauch zu machen und eigene Aktien

zum Zwecke der Einziehung über die Börse zu erwerben.

Der von der LANXESS AG am 10. August 2007 per Ad-hoc-Mitteilung

angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 20. August 2007 und soll

spätestens am 30. September 2007 beendet werden. Im Zuge des

Aktienrückkaufs soll eine Gesamtzahl von Aktien im Gegenwert eines

Gesamtkaufpreises (einschließlich Transaktionskosten) von maximal

Euro 50.000.000,00 zurück erworben werden. Dies entspräche auf

Basis des derzeitigen Kursniveaus (Stand 15. August 2007) von ca.

Euro 36 einem Rückkaufvolumen von rund 1.390.000 Aktien bzw.

1,64 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Im Falle steigender oder

fallender Aktienkurse ändert sich die Zahl der zu erwerbenden Aktien

daher entsprechend.

Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Wertpapierhauses und in

Übereinstimmung mit § 14 Abs. 2, § 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung

mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) 2273/2003 der Kommission

vom 22.12.2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des

Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für

Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend

'EU-VO 2273/2003').

Das Wertpapierhaus trifft seine Entscheidung über den Zeitpunkt des

Erwerbs von Aktien der LANXESS AG gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der

EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der LANXESS AG.

Die LANXESS AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen

des Wertpapierhauses nehmen.

Der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu

erwerbenden Aktien darf den Durchschnitt der Eröffnungsauktion im

Xetra-Handelssystem an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der

Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien an der

Wertpapierbörse in Frankfurt am Main um nicht mehr als 10 % über oder

unterschreiten. Darüber hinaus ist das Wertpapierhaus verpflichtet,

die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 und die

in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Der Kaufpreis darf dementsprechend den Kurs des letzten unabhängig

getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des höchsten

unabhängigen Angebots an der Börse nicht überschreiten. Das Wertpapierhaus

darf ferner an einem Tag zusammen nicht mehr als 25% des

durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der

jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz

ergibt sich aus dem durchschnittlichen Handelsvolumen der 20 Börsentage

vor dem konkreten Kauftermin.

Die Transaktionen werden gemäß der EU-VO 2273/2003 bekannt gegeben;

über die Fortschritte des Aktienrückkaufs wird die LANXESS AG

regelmäßig unter www.lanxess.com informieren.

Leverkusen, im August 2007

Der Vorstand

DGAP 17.08.2007

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Sprache: Deutsch

Emittent: LANXESS AG

Gebäude K10

51369 Leverkusen

Deutschland

Telefon: +49 (0)214 30 3-----------------------------------

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