3. Die Interwac Holding AG, Volketswil, Schweiz, hat uns nach § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2.
Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag
63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 51,90 % (35.138.438 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen, hiervon 18,64 % (12.618.654 Stimmrechte) über Interwac GmbH
und Wacker-Werke GmbH & Co. KG als ihre Tochtergesellschaften auch nach §
22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 %
oder mehr beträgt, werden der Interwac Holding AG dabei Stimmrechte
zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.
4. Die Interwac GmbH, Volketswil, Schweiz, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2.
Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag
63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 51,23 % (34.685.585 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 %
oder mehr beträgt, werden der Interwac GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- NEUSON Ecotec GmbH.
5. Die Wacker Beteiligungs GmbH & Co. KG, München, Bundesrepublik
Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle
von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,20 % (2.845.003 Stimmrechte)
betril jeweils 3 %
oder mehr beträgt, werden Frau Petra Martin dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.
7. Frau Dr. Andrea Steinle, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft
am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem
Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen, hiervon 1,13 % (763.158 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 WpHG.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 %
oder mehr beträgt, werden Frau Dr. Andrea Steinle dabei Stimmrechte
zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.
8. Herr Benedikt von Schoeler, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach §
21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer
Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und
zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen, hiervon 0,39% (261.000 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz
1 Nr. 2 WpHG.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 %
oder mehr beträgt, werden Herrn Benedikt von Schoeler dabei Stimmrechte
zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.
9. Frau Jennifer von Schoeler, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach §
21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer
Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und
zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen, hiervon 0,39% (261.000 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz
1 Nr. 2 WpHG.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 %
oder mehr beträgt, werden Frau Jennifer von Schoeler dabei Stimmrechte
zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.
10. Herr Leonard von Schoeler, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach §
21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer
Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und
zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen, hiervon 0,39% (261.000 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz
1 Nr. 2 WpHG.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 %
oder mehr beträgt, werden Herrn Leonard von Schoeler dabei Stimmrechte
zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.
11. Die AW Holding Inc., Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns nach § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft
am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem
Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abt am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und
zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen, hiervon 0,68 % (457.663 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 WpHG.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 %
oder mehr beträgt, werden Herrn Alexander Wacker dabei Stimmrechte
zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.
13. Frau Vicky Schlagböhmer, Niederlande, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2.
Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag
63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 %
oder mehr beträgt, werden Frau Vicky Schlagböhmer dabei Stimmrechte
zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.
14. Frau Christiane Wacker, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft
am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem
Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 %
oder mehr beträgt, werden Frau Christiane Wacker dabei Stimmrechte
zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.
15. Herr Georg Wacker, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2.
Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag
63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 %
oder mehr beträgt, werden Herrn Georg Wacker dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.
16. Die Baufortschritt-Ingenieurgesellschaft mit beschränkter Haftung,
Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die
Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739
Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 56,89 % (38.517.239 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 %
oder mehr beträgt, werden der Baufortschritt-Ingenieurgesellschaft mit
beschränkter Haftung dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.
6,48 % (4.393.500 Stimmrechte) sind ihr über ihre Tochtergesellschaft
Wacker-Werke GmbH & Co. KG nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
17. Jerome H. Kringel als Trustee des Trust for the benefit of Alexander
Wacker ordered by last will of Klaus Wacker, Vengel als Trustee des Trust for
the benefit of Alexander Wacker ordered by last will of Klaus Wacker dabei
Stimmrechte zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.
18. Die HN - Industries Holding GmbH, Leonding, Österreich, die PIN
Privatstiftung, Linz, Österreich, Herr Johann Neunteufel, Österreich, Herr
Martin Lehner, Österreich, Herr Adolf Lehner, Österreich, und Frau Herta
Lehner, Österreich, (alle zusammen im Folgenden auch die 'Mitteilenden'
genannt) haben uns nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der
Stimmrechtsanteil der HN - Industries Holding GmbH, der PIN Privatstiftung,
des Herrn Johann Neunteufel, des Herrn Adolf Lehner und der Frau Herta
Lehner an der Wacker Construction Equipment AG, Deutschland, am 2. Oktober
2007 jeweils die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag
jeweils 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Der Stimmrechtsanteil des Herrn Martin Lehner an der Wacker Construction
Equipment AG hat am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten und
beträgt zu diesem Tag 63,52 % (43.001.648 Stimmrechte).
Von ihrem Stimmrechtsanteil ist den Mitteilenden jeweils ein
Stimmrechtsanteil an der Wacker Construction Equipment AG in der Höhe und
nach den Zurechnungs?tatbeständen wie folgt zuzurechnen:
- der HN - Industries Holding GmbH 63,38 % (42.910.729 Stimmrechte) nach §
22 Abs. 2 WpHG, zugleich 1,04 % (704.229 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz
1 Nr. 6 WpHG;
- der PIN Privatstiftung 63,38 % (42.910.729 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2
WpHG, zugleich 1,04 % (704.229 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
in Verbindung mit Satz 2 WpHG und 26,74 % (18.105.475 Stimmrechte) nach §
22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG;
- Herrn Johann Neunteufel 63,38 % (42.910.729 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2
WpHG, zugleich 1,04 % (704.229 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
in Verbindung mit Satz 2 WpHG und 26,74 % (18.105.485 Stimmrechte) nach §
22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG;
- Herrn Martin Lehner, Herrn Adolf Lehner und Frau Herta Lehner jeweils
63,03 % (42.675.996 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 %
oder mehr beträgt, werden jedem Mitteilenden dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.
19. Die NEUSON Ecotec GmbH, Haid bei Ansfelden, Österreich, hat uns gemäß §
21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer
Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20
%, 25 %, 30 % und 50 % überschritten hat und zu diesem Tag jeweils 63,38 %
(42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 36,64 % (24.805.274 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 %
oder mehr beträgt, werden der NEUSON Ecotec dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH.
Wacker Construction Equipment AG
Preußenstraße 41
80809 München
12.10.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: Wacker Construction Equipment AG
Preußenstr. 41
80809 München