DGAP-CMS: alstria office REIT-AG: Bekanntgabe nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 12. Dezember 2003

Publikacja: 06.11.2007 13:32

alstria office REIT-AG / Bekanntmachung zum Rückkauf eigener Aktien

06.11.2007

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Bekanntgabe nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 12.

Dezember 2003

alstria office REIT-AG, Hamburg

Wertpapier-Kennnummer AOLD2U

ISIN DE000A0LD2U1

Bekanntmachung zum Rückkauf eigener Aktien

Am 15. März 2007 hat die Hauptversammlung der alstria office REIT-AG die

Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14. September 2008 eigene Aktien bis zu

insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Am 6. November 2007 hat

der Vorstand der Gesellschaft den Erwerb eigener Aktien im Rahmen dieser

Ermächtigung beschlossen und bekannt gegeben. Es ist beabsichtigt, bis zu

2,5 Prozent der ausgegebenen Aktien (das entspricht bis zu 1,4 Millionen

Stück Aktien) zu erwerben. Das entspricht bei Zugrundelegung des aktuellen

Börsenkurses von alstria einer Gesamtsumme von bis zu ca. 15 Millionen

Euro. Mit dem Rückkauf schafft sich die Gesellschaft unter Ausnutzung des

derzeit günstigen Aktienkurses die Möglichkeit, die erworbenen Aktien

flexibel im Rahmen der Ermächtigung der Hauptversammlung einzusetzen.

Der Rückkauf beginnt am 7. November 2007 und dauert längstens bis zum 14.

September 2008. Der Erwerb der Aktien erfolgt über die Börse. Der Kaufpreis

je Aktie darf hierbei den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der

Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem

Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der

Schlussauktionspreise im Xetra-Handel, um nicht mehr als 10 Prozent

überschreiten und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten (ohne

Erwerbsnebenkosten). Der Rückkauf erfolgt durch Einschaltung eines

Kreditinstituts. Dieses trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des

Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der

Gesellschaft gem. Art. 6 Abs. 3b der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 12.

Dezember 2003 ('Safe Harbor-Verordnung'). Es ist insbesondere verpflichtet,

die Handelsbedingungen in Art. 5 der Safe Harbor-Verordnung einzuhalten.

Bei der Berechnung des zulässigen Tagesvolumens nach Art. 5 Abs. 2 der Safe

Harbor-Verordnung ist auf das durchschnittliche Handelsvolumen im Monat vor

der Veröffentlichung des Programms abzustellen.

Der Vorstand kann das Rückkaufprogramm jederzeit aussetzen und - unter

Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes

- wiederaufnehmen.

Die Gesellschaft wird die am jeweiligen Handelstag erworbenen eigenen

Aktien mit Datum, Stückzahl und dem volumengewichteten Durchschnittskurs

innerhalb von sieben Handelstagen nach Erwerb unter www.alstria.de bekannt

geben.

Hamburg, den 6. November 2007

Der Vorstand

06.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

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Sprache: Deutsch

Emittent: alstria office REIT-AG

Fuhlentwiete 12

20355 Hamburg

Deutschland

Internet: www.alstria.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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