alstria office REIT-AG / Bekanntmachung zum Rückkauf eigener Aktien
06.11.2007
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Bekanntgabe nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 12.
Dezember 2003
alstria office REIT-AG, Hamburg
Wertpapier-Kennnummer AOLD2U
ISIN DE000A0LD2U1
Bekanntmachung zum Rückkauf eigener Aktien
Am 15. März 2007 hat die Hauptversammlung der alstria office REIT-AG die
Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14. September 2008 eigene Aktien bis zu
insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Am 6. November 2007 hat
der Vorstand der Gesellschaft den Erwerb eigener Aktien im Rahmen dieser
Ermächtigung beschlossen und bekannt gegeben. Es ist beabsichtigt, bis zu
2,5 Prozent der ausgegebenen Aktien (das entspricht bis zu 1,4 Millionen
Stück Aktien) zu erwerben. Das entspricht bei Zugrundelegung des aktuellen
Börsenkurses von alstria einer Gesamtsumme von bis zu ca. 15 Millionen
Euro. Mit dem Rückkauf schafft sich die Gesellschaft unter Ausnutzung des
derzeit günstigen Aktienkurses die Möglichkeit, die erworbenen Aktien
flexibel im Rahmen der Ermächtigung der Hauptversammlung einzusetzen.
Der Rückkauf beginnt am 7. November 2007 und dauert längstens bis zum 14.
September 2008. Der Erwerb der Aktien erfolgt über die Börse. Der Kaufpreis
je Aktie darf hierbei den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der
Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem
Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der
Schlussauktionspreise im Xetra-Handel, um nicht mehr als 10 Prozent
überschreiten und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten (ohne
Erwerbsnebenkosten). Der Rückkauf erfolgt durch Einschaltung eines
Kreditinstituts. Dieses trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des
Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der
Gesellschaft gem. Art. 6 Abs. 3b der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 12.
Dezember 2003 ('Safe Harbor-Verordnung'). Es ist insbesondere verpflichtet,
die Handelsbedingungen in Art. 5 der Safe Harbor-Verordnung einzuhalten.
Bei der Berechnung des zulässigen Tagesvolumens nach Art. 5 Abs. 2 der Safe
Harbor-Verordnung ist auf das durchschnittliche Handelsvolumen im Monat vor
der Veröffentlichung des Programms abzustellen.
Der Vorstand kann das Rückkaufprogramm jederzeit aussetzen und - unter
Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes
- wiederaufnehmen.
Die Gesellschaft wird die am jeweiligen Handelstag erworbenen eigenen
Aktien mit Datum, Stückzahl und dem volumengewichteten Durchschnittskurs
innerhalb von sieben Handelstagen nach Erwerb unter www.alstria.de bekannt
geben.
Hamburg, den 6. November 2007
Der Vorstand
06.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: alstria office REIT-AG
Fuhlentwiete 12
20355 Hamburg
Deutschland
Internet: www.alstria.de
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