infor business solutions AG / Rechtssache
22.11.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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In einer Ad-Hoc-Mitteilung vom 21. März 2007 hat die infor business
solutions AG, Friedrichstahl (die 'Gesellschaft') darüber informiert, dass
Anfechtungsklagen gegen den in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom
25.01.2007 zu Punkt 5 der Tagesordnung gefassten Beschluss erhoben worden
sind, wonach die Hauptversammlung der Verschmelzung der Gesellschaft auf
die Infor Global Solutions Deutschland AG mit Sitz in Friedrichsthal
zugestimmt hat.
Das zuständige Landgericht Saarbrücken hat in seinem Urteil vom 14.11.2007
alle Anfechtungsklagen abgewiesen und mit Beschluss vom selben Tage dem
Antrag der Gesellschaft gemäß § 16 Absatz 3 UmwG auf Feststellung, dass die
Anfechtungsklagen der Eintragung der Verschmelzung nicht entgegenstehen,
stattgegeben. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, gegen beide
Entscheidungen des Gerichts Rechtsmittel einzulegen.
Sofern gegen das Urteil und den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken
keine Rechtsmittel eingelegt werden, ist mit der kurzfristigen Eintragung
und dem Wirksamwerden der Verschmelzung der infor business solutions AG auf
die Infor Global Solutions Deutschland AG zu rechnen.
Friedrichsthal, im November 2007
Der Vorstand
Haubrok +49 89 210270
22.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: infor business solutions AG
Hauerstraße 12
66299 Friedrichsthal
Deutschland
Telefon: +49 (0)6897 98 33-201
Fax: +49 (0)6897 98 33-296
E-mail: investor@infor.com
Internet: www.infor-ag.de
ISIN: DE0006225402
WKN: 622540
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