RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG / Squeeze-Out
07.12.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte die Salzgitter
Mannesmann GmbH und die Salzgitter AG am 26. September 2007 im Hinblick auf
das inzwischen eingeleitete aktienrechtliche Ausschlussverfahren
(Squeeze-out) von der Verpflichtung befreit, den übrigen Aktionären der RSE
Grundbesitz und Beteiligungs-AG ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu
unterbreiten. Diese Befreiung wurde u. a. mit der Auflage verbunden, den
Minderheitsaktionären im Rahmen des Squeeze-outs eine Gegenleistung von
mindestens Euro 11,66 je Aktie zu zahlen.
Die Salzgitter Mannesmann GmbH hat dem Vorstand der RSE Grundbesitz und
Beteiligungs-AG heute Folgendes mitgeteilt:
Am 5. Dezember 2007 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
der Salzgitter Mannesmann GmbH und der Salzgitter AG aufgrund der
beabsichtigten Sanierung der Gesellschaft eine so genannte
Sanierungsbefreiung nach § 37 WpÜG erteilt. Die Befreiung von der
Verpflichtung, den übrigen Aktionären ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien
zu unterbreiten, ist damit insbesondere nicht mehr mit der Auflage
verbunden, den Minderheitsaktionären der RSE Grundbesitz und
Beteiligungs-AG im Rahmen des Squeeze-outs eine Gegenleistung in bestimmter
Höhe zu zahlen.
Zur Sicherstellung der Umsetzung der geplanten Sanierung hat die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sich den Widerruf der
Befreiung für den Fall vorbehalten, dass die Salzgitter Mannesmann GmbH der
RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG nicht weiterhin bis zum 31. Dezember
2013 eine Kreditlinie von mindestens Euro 6 Mio. sowie Konzerndarlehen über
insgesamt Euro 29 Mio. zur Verfügung stellt.
Frankfurt am Main, den 7. Dezember 2007
Der Vorstand
07.12.2007