Drägerwerk AG & Co. KGaA / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1a WpHG (Mitteilung zur Erstzulassung)
19.12.2007
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Drägerwerk AG & Co. KGaA: Korrektur zur Veröffentlichung vom 14. Dezember
2007 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Die Dr. Heinrich Dräger Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lübeck,
Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der Drägerwerk AG & Co. KGaA, Lü-beck, am 14. Dezember
2007 97,87% beträgt. Dies entspricht 6.215.000 Stimmrechten.
Die Stefan Dräger GmbH, Lübeck, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1a
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Drägerwerk AG & Co.
KGaA, Lübeck, am 14. Dezember 2007 97,87% beträgt. Dies entspricht
6.215.000 Stimmrechten. Davon sind der Stefan Dräger GmbH 97,87%,
ent-sprechend 6.215.000 Stimmrechten, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
über das von ihr gemeinsam mit der Dräger-Stiftung München/Lübeck
kontrollierte Unternehmen Dr. Heinrich Dräger Gesellschaft mit beschränkter
Haftung zuzurechnen, das diese Anzahl von Stimmrechten unmittelbar hält.
Die Dräger-Stiftung München/Lübeck, Lübeck, Deutschland, hat uns gemäß § 21
Abs. 1a WpHG mit-geteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Drägerwerk AG &
Co. KGaA, Lübeck, am 14. Dezember 2007 97,87% beträgt. Dies entspricht
6.215.000 Stimmrechten. Davon sind der Dräger-Stiftung Mün-chen/Lübeck
97,87%, entsprechend 6.215.000 Stimmrechten, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG über das von ihr gemeinsam mit der Stefan Dräger GmbH kontrollierte
Unternehmen Dr. Heinrich Dräger Gesellschaft mit beschränkter Haftung
zuzurechnen, das diese Anzahl von Stimmrechten un-mittelbar hält.
Herr Stefan Dräger, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1a WpHG
mitgeteilt, dass sein Stimm-rechtsanteil an der Drägerwerk AG & Co. KGaA,
Lübeck, am 14. Dezember 2007 97,87% beträgt. Dies entspricht 6.215.000
Stimmrechten. Davon sind ihm 97,87%, entsprechend 6.215.000 Stimm-rechten,
nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über
die von ihm kontrollierten Unternehmen Dr. Heinrich Dräger Gesellschaft mit
beschränkter Haftung und Stefan Dräger GmbH, deren Stimmrechtsanteile an
der Drägerwerk AG & Co. KGaA jeweils 3% oder mehr betragen.
Die Dr. Heinrich Dräger Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Stefan
Dräger GmbH, die Dräger-Stiftung München/Lübeck und Herr Stefan Dräger
haben aus Transparenzgründen jeweils darauf hin-gewiesen, dass die
vorstehenden Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1a WpHG ausschließlich durch die
Neuzulassung der Kommandit-Vorzugsaktien der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum
regulierten Markt nach dem Formwechsel der Drägerwerk AG erforderlich
geworden sind. Es liegt ihnen kein Kauf oder Verkauf von Kommanditaktien
zugrunde.
Drägerwerk AG & Co. KGaA
19.12.2007