die von ihm kontrollierten Unternehmen Dr. Heinrich Dräger Gesellschaft mit
beschränkter Haftung und Stefan Dräger GmbH, deren Stimmrechtsanteile an
der Drägerwerk AG & Co. KGaA jeweils 3% oder mehr betragen.
Die Dr. Heinrich Dräger Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Stefan
Dräger GmbH, die Dräger-Stiftung München/Lübeck und Herr Stefan Dräger
haben aus Transparenzgründen jeweils darauf hin-gewiesen, dass die
vorstehenden Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1a WpHG ausschließlich durch die
Neuzulassung der Kommandit-Vorzugsaktien der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum
regulierten Markt nach dem Formwechsel der Drägerwerk AG erforderlich
geworden sind. Es liegt ihnen kein Kauf oder Verkauf von Kommanditaktien
zugrunde.
Drägerwerk AG & Co. KGaA
19.12.2007